Veröffentlicht am 4. März 2024
Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028


Gestützt auf Artikel 148j MG beschliesst die Bundesversammlung mit einfachem Bundesbeschluss für jeweils vier Jahre einen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee. Der Zahlungsrahmen setzt den Höchstbetrag der Voranschlagskredite fest. Er dient dem Parlament als Planungsinstrument für die längerfristige Ausgabensteuerung.
Ein erster Zahlungsrahmen wurde mit den Änderungen der Rechtsgrundlagen für die WEA beschlossen und bezog sich auf die Jahre 2017‒2020, ein weiterer auf die Jahre 2021‒2024. Während diese beiden Zahlungsrahmen die finanziellen Mittel der Verwaltungseinheiten Verteidigung und armasuisse Immobilien abdeckten, deckt der vorliegende Zahlungsrahmen 2025‒2028 zusätzlich die Bereiche «armasuisse Beschaffung» sowie «armasuisse W+T» ab. Damit umfasst der Zahlungsrahmen der Armee 2025‒2028 die Gruppe Verteidigung und das Bundesamt für Rüstung (armasuisse).
Der Bundesrat beantragt für die Armee in den Jahren 2025–2028 einen Zahlungsrahmen von 25,8 Milliarden Franken.
Für die Jahre 2021–2024 haben die eidgenössischen Räte einen Zahlungsrahmen von 21,1 Milliarden Franken beschlossen. Der Bundesrat setzte diesen Beschluss im Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022–2024 um. Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine nahmen die eidgenössischen Räte die gleichlautenden Motionen 22.3367 und 22.3374 ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen zur schrittweisen Erhöhung der Armeeausgaben auf mindestens 1 Prozent des BIP bis spätestens 2030 an. Infolgedessen stellte der Bundesrat im Voranschlag 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024‒2026 zusätzliche Mittel für die Armee ein. Diese Mittel übersteigen den Zahlungsrahmen 2021‒2024, weshalb er mit der Armeebotschaft 2023 um 600 Millionen Franken erhöht worden ist und nun 21,7 Milliarden Franken beträgt. Die nicht beanspruchten finanziellen Mittel entsprechen den zweckgebundenen Reserven, die seit 2021 aufgrund von verzögerten Projekten gebildet wurden und später eingesetzt werden können. Infolge der Entflechtung der militärischen und zivilen Informatik wurden rund 170 Millionen Franken von der Führungsunterstützungsbasis (FUB) zum Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) verschoben.
Mit den in den Jahren 2021‒2024 verfügbaren Mitteln konnten in erster Linie die Mittel zum Schutz des Luftraums erneuert werden: Durch die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge des Typs F-35A und eines neuen bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite mit modernsten Lenkwaffen wird die Schweizer Bevölkerung besser vor Bedrohungen aus der Luft geschützt sein. Die Bodentruppen wurden ihrerseits mit neuen Panzersappeur-Fahrzeugen, mit einer zweiten Tranche des 12-cm-Mörsers 16 sowie mit neuem Material für die ABC-Abwehr und die Katastrophenhilfe ausgerüstet. Überdies wurde die Nutzungsdauer des Schützenpanzers 2000 verlängert. Zur Verbesserung der Führung und Vernetzung konnten der Ausbau des Führungsnetzes Schweiz, die Ausstattung der Rechenzentren VBS und die Modernisierung der Telekommunikation der Armee realisiert werden. Mit dem zusätzlichen Rüstungsprogramm 2022 wurde auch der Eigenschutz der Armee im Cyber- und elektromagnetischen Raum erhöht.
Im Bereich der Immobilien konnte das VBS unter anderem die Waffenplätze Chamblon, Frauenfeld und Drognens weiter ausbauen, während in Payerne und Herisau Neubauprojekte realisiert wurden. Weitere Infrastrukturen wurden saniert oder erweitert. Dazu gehören verschiedene Ausbildungsgebäude auf dem Waffenplatz Thun, das Ausbildungszentrum des BABS in Schwarzenburg sowie diverse Führungsanlagen der Armee. In Burgdorf und im Nordtessin wurden die Logistikinfrastrukturen optimiert, was der erhöhten Bereitschaft der Armee und den veränderten Transportbedürfnissen zunutze kommt.
Die Armeebotschaft basiert auf den sicherheitspolitischen Grundlagen, Zielen und Prioritäten des Bundesrats. Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine bestätigen diese. Die geplanten Beschaffungen müssen aber künftig rascher und konsequenter umgesetzt werden als heute.
Mit der vom Parlament beschlossenen schrittweisen Erhöhung des Armeebudgets kann die Armee die in den letzten Jahrzehnten entstandenen Fähigkeitslücken rascher schliessen und ihre Verteidigungsfähigkeit stärken. Die Erhöhung des Finanzbedarfs gegenüber dem Zahlungsrahmen 2021‒2024 ist auf zusätzliche Mittel für Rüstungsausgaben und -investitionen zurückzuführen, auf die dadurch anfallenden zusätzlichen Betriebsausgaben sowie auf Ausgaben der beiden Kompetenzbereiche «Beschaffung» und «W+T» von armasuisse, die neu ebenfalls im Zahlungsrahmen der Armee enthalten sind.
Der Bundesrat strebt längerfristig ein Verhältnis von Betriebsausgaben zu Rüstungsausgaben und Investitionen von rund 60 zu 40 Prozent an. Er beabsichtigt, in den Jahren 2025‒2028 den Anteil an Rüstungsausgaben und Investitionen vorübergehend auf durchschnittlich 46 Prozent zu erhöhen. Damit soll die Armee Beschaffungen zeitlich vorziehen können. Längerfristig werden mit den zusätzlichen Rüstungsvorhaben zwangsläufig auch die Betriebsausgaben ansteigen. Die Einführung neuer Systeme mit hochentwickelter Technologie führt insbesondere zu höheren Instandhaltungs- und Informatikkosten.
Mit den jährlichen Rüstungs- und Immobilienprogrammen sowie mit dem alle vier Jahre beantragten Armeematerial beschliessen die eidgenössischen Räte die Verpflichtungskredite für die Armee. Die daraus entstehenden Verpflichtungen werden über das ordentliche Armeebudget finanziert. Die Finanzierung von bereits bewilligten und künftigen Verpflichtungen erfolgt mit den vom Parlament bewilligten Voranschlagskrediten. Der Zahlungsrahmen der Armee bildet dabei die Obergrenze für die Jahre 2025‒2028.
Für bereits bewilligte Verpflichtungskredite für Rüstungsvorhaben und Armeematerial sind ab 2024 noch rund 13 Milliarden Franken zu bezahlen. Zudem bestehen Verpflichtungen aus den Immobilienprogrammen VBS im Umfang von 1,8 Milliarden Franken. Mit vorliegender Armeebotschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament neue Verpflichtungskredite von 4,9 Milliarden Franken. Die Zahlung all dieser Verpflichtungen wird bis Ende des Jahrzehnts dauern.
Um den Finanzbedarf der Armee zu decken, berücksichtigt der Bundesrat in den Jahren 2025 und 2026 ein reales Ausgabenwachstum von 3 Prozent. In den Jahren 2027 und 2028 geht er von einem Wachstum von real 5,1 Prozent aus. Das Parlament beschloss am 21. Dezember 2023 mit dem Voranschlag 2024 und dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2025‒2027 dieses Wachstum. 2025 wird eine Teuerung von 1,2 Prozent und ab 2026 von 1,0 Prozent angenommen. Dieses Wachstum basiert auf einem Armeebudget von 5,5 Milliarden Franken im Jahr 2024. Der Bundesrat beantragt deshalb für die Armee einen Zahlungsrahmen von 25,8 Milliarden Franken in den Jahren 2025–2028. Darin enthalten sind die Betriebsausgaben (13,7 Mrd. Fr.), Rüstungs- und Investitionsausgaben (11,8 Mrd. Fr.) sowie eine technische Reserve von 312 Millionen Franken.
Die in den Jahren 2025‒2028 vorgesehenen Betriebsausgaben erhöhen sich gegenüber dem Zahlungsrahmen 2021‒2024 um 1,7 Milliarden Franken auf 13,7 Milliarden Franken (+14 %). Die Hauptgründe dafür sind, dass der Zahlungsrahmen 2025‒2028 zwei zusätzliche Kompetenzbereiche von armasuisse abdeckt (+647 Mio. Fr.) und höhere Ausgaben für Instandhaltungsbedarf und Informatik anfallen. Die Verschiebung von Informatikmitteln von der FUB zum BIT entlastet den Zahlungsrahmen 2025‒2028 um rund 550 Millionen Franken.
Die Betriebsausgaben betragen im Durchschnitt rund 3,4 Milliarden Franken pro Jahr. Darin enthalten sind Personalausgaben von 1,4 Milliarden Franken sowie Sach- und Betriebsausgaben von 2,0 Milliarden Franken. Zu Letzteren zählen insbesondere die Ausgaben für Ersatzmaterial und für die Instandhaltung von Systemen (Ersatzmaterial- und Instandhaltungsbudget, 672 Mio. Fr.), für den Betrieb und die Infrastruktur (145 Mio. Fr.), für den Unterhalt der Immobilien (198 Mio. Fr.), für die Truppe (203 Mio. Fr.) sowie für die Informatik (60 Mio. Fr.).
Der Einzelkredit «Rüstungsaufwand und -investitionen» von rund 10 Milliarden Franken für vier Jahre umfasst die finanziellen Mittel, mit denen vom Parlament bewilligte Verpflichtungskredite für Rüstungsbeschaffungen finanziert werden. Durch den höheren Bedarf zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und der Durchhaltefähigkeit soll dieser Kredit gegenüber dem letzten Zahlungsrahmen um 2,6 Milliarden Franken (+35 %) ansteigen. Er enthält die Ausgaben für das Rüstungsmaterial (7315 Mio. Fr., inkl. 100 Mio. Fr. für die Mehrwertsteuer auf Importe), für AEB (1420 Mio. Fr.), PEB (605 Mio. Fr.) und AMB (527 Mio. Fr.).
Für Investitionen in Immobilien benötigt das VBS in den Jahren 2025‒2028 rund 1,9 Milliarden Franken. Die Erhöhung gegenüber dem Zahlungsrahmen 2021‒2024 um 295 Millionen Franken (+19 %) ist unter anderem auf die baulichen Massnahmen zum Schutz der Logistik-Infrastrukturen und den aufgelaufenen Instandhaltungsbedarf zurückzuführen. Weitere Investitionsausgaben von insgesamt 14 Millionen Franken sind für armasuisse W+T vorgesehen, 4 Millionen für armasuisse Beschaffung.
Die technische Reserve ist noch nicht in der Finanzplanung abgebildet. Sie wird insbesondere für Lohnmassnahmen und Aufgabenverschiebungen verwendet und nach Bedarf dem Armeebudget zugeteilt. Bei Aufgabenverschiebungen können neue Armeeaufgaben hinzukommen, wofür die technische Reserve verwendet werden kann, oder bestehende fallen weg, was zu einer geringeren Ausschöpfung des Zahlungsrahmens führen kann.
In der Periode 2025‒2028 wird mit einer technischen Reserve von 312 Millionen gerechnet. Neben den Lohnmassnahmen wird insbesondere die Rückführung der militärisch einsatzkritischen Anwendungen und Services vom BIT zum Kommando Cyber ab 2026 berücksichtigt.
Mit dem Voranschlag 2024 wurden im Zuge der Informatik-Entflechtung rund 170 Millionen von der FUB (VBS, Gruppe Verteidigung) zum BIT (EFD) transferiert. Vorübergehend bezieht die Verteidigung das Gros der IKT-Leistungen beim BIT. Entsprechend wurden die schuldenbremsenwirksamen Ausgaben der Armee reduziert beziehungsweise zum BIT verschoben. Dafür wurde ein erhöhter Aufwand bei den Leistungsverrechnungen der Armee budgetiert. Die militärisch einsatzkritischen Anwendungen und Systeme werden voraussichtlich 2026 vom BIT zum Kommando Cyber (VBS, Gruppe Verteidigung) rückgeführt. In der Folge werden 125 Millionen Franken wieder vom Leistungsverrechnungsaufwand in die schuldenbremsenwirksamen Ausgaben verschoben. Weil dies erst eine grobe Schätzung ist, ist dieser Betrag noch nicht in der Finanzplanung abgebildet, sondern wird in die technische Reserve aufgenommen. Die tatsächlichen Ausgaben können damit bedarfsgerecht dem Armeebudget zugeführt werden.
Schliesslich umfasst die technische Reserve eine Rundungsdifferenz von 19 Millionen Franken.
Per Ende 2022 betrugen die zweckgebundenen Reserven von Verteidigung und armasuisse Immobilien 318 Millionen Franken. Diese wurden aufgrund von verzögerten Projekten in Vorjahren gebildet und dürfen nur eingesetzt werden, wenn die entsprechenden Projekte weitergeführt werden. Werden die Reserven verwendet, kann dies im Extremfall dazu führen, dass der Höchstbetrag des Zahlungsrahmens überschritten wird, was gemäss Finanzhaushaltgesetz vom 7. Oktober 2005 (FHG) zulässig ist (Art. 36 Abs. 3 Bst. e i. V. m. Art. 30a Abs. 4 Bst. b FHG). Aus diesem Grund müsste keine Erhöhung des Zahlungsrahmens beantragt werden.
Der beantragte Zahlungsrahmen ermöglicht die erforderlichen Investitionen in Rüstungsvorhaben und Immobilien und deckt die Betriebsausgaben ab. Er kann jedoch nur bei einer positiven Entwicklung der Haushaltslage ausgeschöpft werden. Aktuell sind die Jahre ab 2025 stark defizitär; die Bereinigung steht noch aus. Die eidgenössischen Räte beschliessen die jährlichen Mittel mit der Verabschiedung des Voranschlags. Dabei sind Kürzungen möglich. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Armee davon nicht verschont bleibt.
Die Beschaffung von Rüstungsgütern und die Investitionen in Immobilien sind jedoch lange dauernde Prozesse. Sie sind auf einen stabilen finanziellen Rahmen angewiesen. Ist dieser nicht gegeben, werden Beschaffungen über Jahre verzögert oder es muss darauf verzichtet werden. Dies würde das Leistungsvermögen und die Bereitschaft der Armee beeinträchtigen.
Kapitel der Armeebotschaft
- Eckwerte zur längerfristigen Ausrichtung der Armee
- Rüstungsprogramm 2024
- Beschaffung von Armeematerial 2024–2027
- Immobilienprogramm VBS 2024
- Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028
Weitere Informationen
- Höhere Armeeausgaben und Kürzung bei Entwicklungshilfe beschlossen
- Armeebotschaft 2024 ist unter Dach
- Nationalrat will eine halbe Milliarde Franken mehr für die Armee
- Ständerat will Entscheid über Armeefinanzen aufschieben
- Voranschlag 2025: Erhöhung der Mittel für die Armee
- Budget 2025: zusätzliche Mittel für die Landesverteidigung und die Landwirtschaft stehen einschneidenden Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit, im Asylwesen und im Eigenbereich des Bundes gegenüber
- SiK-S: Armeefinanzierung
- Ständeratskommission prüft «Sicherheitsprozent» für AHV und Armee
- Parlament will für höhere Armeeausgaben andernorts sparen
- Parlament spricht mehr Geld für die Luftabwehr
- Armeebotschaft 2024: Nichteintreten auf den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028 (parlament.ch)
- Presserohstoff: Armeebotschaft 2024 / Kriegsmaterialexporte (parlament.ch)
- Mehr Mittel für die Armee ohne Steuererhöhungen (parlament.ch)
- Schaffung eines Bundesgesetzes über einen ausserordentlichen Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und den Frieden in Europa angesichts des Krieges gegen die Ukraine | Geschäft | Das Schweizer Parlament
- Ständerat will zusätzliche Milliarden für die Armee (parlament.ch)
- Ja zu mehr Mitteln für die Armee und zur Schaffung eines Fonds für Sicherheit und Frieden (parlament.ch)
- Kommission nimmt Beratung der Armeebotschaft 2024 auf (parlament.ch)

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