Veröffentlicht am 4. März 2024
Beschaffung von Armeematerial 2024–2027
Der Bundesrat beantragt für die Beschaffung von Armeematerial Verpflichtungskredite von 3,52 Milliarden Franken. Diese umfassen die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB), den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) sowie die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB).

Verpflichtungskredite | Mio. Fr. |
|---|---|
Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung | 800 |
Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf | 2000 |
Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung | 720 |
Beschaffung von Armeematerial 2024‒2027 | 3520 |
Die vorliegende Botschaft umschreibt den allgemeinen Zweck dieser Verpflichtungskredite. Einige wesentliche Vorhaben oder Sammelpositionen werden nachfolgend erläutert. Eine Planung der anstehenden Beschaffungen liegt vor, die detaillierte Spezifikation erfolgt später. Die Planung wird den Sicherheitspolitischen Kommissionen und den Finanzkommissionen beider Räte vorgestellt. Die Spezifikationsbefugnis soll an das VBS delegiert werden.
Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die Teuerung, die Mehrwertsteuer und einen Risikoanteil, der abhängig vom Projektstand berechnet wird.
Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)
Mit dem Verpflichtungskredit PEB werden Beschaffungen vorbereitet. Verwendet wird er für den Bau von Prototypen, für Tests, für Entwicklungsaufträge und für den Bereich «Wissenschaft und Technologie». Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet, technische Analysen erstellt, Software-Anwendungen entwickelt sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt. Dies alles reduziert die Risiken für später beantragte Beschaffungen.
Fähigkeitsbereiche | Mio. Fr. |
|---|---|
Führung und Vernetzung | 170,3 |
Nachrichtenverbund und Sensoren | 131,8 |
Wirkung gegen Ziele in der Luft | 65,8 |
Wirkung gegen Ziele am Boden | 152,8 |
Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum | 16,0 |
Logistik | 8,0 |
Sanität | 7,0 |
Ungeschützte Mobilität am Boden | 5,4 |
Geschützte Mobilität am Boden | 31,5 |
Luftmobilität | 40,0 |
Weiteres | Mio. Fr. |
|---|---|
Technische Abklärungen und Vorprüfungen | 118,4 |
Wissenschaft und Technologie | 53,0 |
Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2024‒2027 | 800,0 |
Bei den Telekommunikationssystemen der Armee handelt es sich heute weitgehend um Einzelsysteme unterschiedlicher Art und Generationen, die auf geringe Bandbreiten ausgelegt sind. Für den heutigen mobilen Datenverkehr reicht ihre Übertragungsrate nicht mehr aus. Ein erster Teil der veralteten taktischen Funkgeräte wurde daher mit dem Rüstungsprogramm 2020 ersetzt. Der Ersatz der restlichen Geräte ist für die zweite Hälfte der 2020er-Jahre geplant. Mit diesem Schritt will die Armee sowohl Truppen wie auch Luftfahrzeuge mit neuen leistungsfähigen Funkgeräten ausrüsten. Gleichzeitig müssen die Funksysteme der Simulatoren und die feldverlegbaren Kabel ersetzt werden. Die finanziellen Mittel werden für die Evaluation eines Systems verwendet, das eine möglichst sichere und den heutigen Anforderungen entsprechende Sprachkommunikation ermöglicht.
Die Armee muss ihre Aufgaben in mehreren Wirkungsräumen gleichzeitig, über verschiedene Führungsstufen hinweg und in Zusammenarbeit mit zivilen Partnern erfüllen können. Dazu baut sie ihre Fähigkeit zur vernetzten Aktionsführung stetig aus. Im nächsten Umsetzungsschritt wird die von der Truppe genutzte Informationstechnologie für den teilmobilen und mobilen Einsatz konfiguriert, was eine Erweiterung der bestehenden IT-Infrastruktur erfordert. Zudem werden Mittel und Anwendungen erprobt, die den Informations- und Datenaustausch im Verbund verbessern sollen.
Ein rascher und sicherer Informations- und Datenaustausch ist die Voraussetzung dafür, dass militärische Entscheidungsträger auf allen Führungsstufen ein einheitliches Verständnis der aktuellen Lage und der möglichen Lageentwicklung haben. Die heute genutzten Lagebilder beschränken sich weitgehend auf zweidimensionale Darstellungen. Komplexe Lagen können nur mit Mühe erkannt und ungenau abgebildet werden. Der Kredit wird verwendet, um neue Techniken zu erproben, die ein rasches und bedarfsgerechtes Lagebild ermöglichen.
Um aus der zunehmenden Menge von Daten und Informationen ein verlässliches und leicht erfassbares Lagebild erstellen zu können, bedarf es hochentwickelter Auswertungsverfahren. Durch Automatisierung, Digitalisierung und Data Science mit künstlicher Intelligenz können unterschiedliche Quellen fortlaufend analysiert und ausgewertet werden. Dazu braucht es besonders leistungsfähige Informations- und Kommunikationstechnologien. Mit einem Teil des Kredits will die Armee die Fähigkeit aufbauen, solche Auswertungsverfahren für verschiedene militärische Zwecke zu nutzen.
Um Fähigkeitslücken bei der Nachrichtenbeschaffung am Boden zu schliessen, hat die Armee für einzelne Verbände Mini-Drohnen beschafft. Diese erlauben eine Echtzeitaufklärung im bodennahen Raum. Sie kommen unter anderem beim Objektschutz zum Einsatz, beispielsweise bei Konferenzen und anderen Grossanlässen. Für den Fähigkeitsaufbau wurden die Mini-Drohnen vorerst in Kleinmengen beschafft. Die Drohnentechnologie hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt. Die Armee will mit dieser Entwicklung Schritt halten und neue Drohnensysteme mit erweiterten Einsatzmöglichkeiten evaluieren. Die finanziellen Mittel werden für die Evaluationen und Erprobung geeigneter Systeme verwendet.
Für die taktische Nachrichtenbeschaffung am Boden nutzen die Aufklärungs- und Späherformationen geschützte Fahrzeuge der Typen Mowag Eagle II und Mowag Eagle III. Diese Fahrzeuge stehen seit mindestens zwanzig Jahren im Einsatz. In den frühen 2030er-Jahren sollen sie durch ein modernes, leichtes Aufklärungsfahrzeug ersetzt werden. Die finanziellen Mittel werden für die Erprobung und Beschaffungsvorbereitung dieses neuen Fahrzeugs verwendet.
Für die Aufklärung von Kommunikations-, Ortungs- und Lenksystemen sind zwei Vorhaben geplant. Mit dem ersten bereitet die Armee die Ablösung des bestehenden Systems zur Aufklärung von Signalen im Kurzwellenbereich vor. Die strategische Kurzwellenaufklärung dient dem Nachrichtenverbund zur Früherkennung von sicherheitspolitischen Entwicklungen und von Bedrohungen. Das betreffende System muss Mitte der 2030er-Jahre ersetzt werden ‒ einerseits aufgrund zunehmender technischer Einschränkungen (zum Beispiel durch elektromagnetische Störungen oder Signalüberlagerungen), andererseits aber auch, weil sich die nachrichtendienstlichen Bedürfnisse verändern.
Das zweite Vorhaben betrifft das zentrale Aufklärungssystem der Luftwaffe. Dieses wertet verschiedene Daten aus und ermöglicht die Erstellung eines Luftlagebilds. Auch dieses System wird um 2030 technisch überholt sein. Mit den finanziellen Mitteln werden Nachfolgelösungen geprüft, die mindestens den Fähigkeitserhalt sichern.
Die für das Luftlagebild erforderlichen Radardaten stammen unter anderem von Radarstationen, die Teil des Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems Florako sind. Ihre Sensoren müssen zu Beginn der 2030er-Jahre erneuert werden und sollen künftig teilmobil zum Einsatz kommen. Die finanziellen Mittel werden für die Erprobung und Beschaffungsvorbereitung eines teilmobilen Radars verwendet.
Die Fähigkeiten im Bereich Nachrichtendienst und Sensoren sollen dereinst auch durch eine intensivere Nutzung des Weltraums verbessert werden. Die Absicht ist, von Weltrauminfrastrukturen einzelner kommerzieller Anbieter weniger abhängig zu sein und gleichzeitig neue Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen. Für den Nachrichtenverbund ist vor allem die Erstellung des Weltraumlagebilds und die Nachrichtenbeschaffung von Bedeutung. Das Lagebild gibt beispielsweise Auskunft über die Bahndaten und Funktionen von Satelliten. Die Nachrichtenbeschaffung liefert ihrerseits Informationen über einen bedeutsamen Raum, um frühzeitig vor unerwarteten Ereignissen warnen zu können. Die finanziellen Mittel werden für die erste Projektierungsphase verwendet. Dabei werden Studien erarbeitet und Demonstratoren entwickelt, um zu klären, welche Fähigkeiten die Schweiz benötigt und wie sie entwickelt werden können.
Mit einem weiteren Kredit soll die Erneuerung der mobilen Überwachungssysteme für den Objektschutz vorbereitet werden. Diese Systeme unterstützen und entlasten die Truppe beim Sichern und Bewachen von Objekten, auch bei subsidiären Einsätzen. Einzelne Komponenten wie Videokameras, Zaunsensoren und Radarüberwachungsgeräte müssen zu Beginn der 2030er-Jahre ersetzt werden. Dies erfordert eine frühzeitige Bewertung neuer Technologien und die Erprobung geeigneter Systeme.
Für die Ausbildung ihrer Kampfflugzeugpilotinnen und -piloten setzt die Luftwaffe seit 2008 Propellerflugzeuge des Typs Pilatus PC-21 ein. Mitte der 2030er-Jahre wird die PC-21-Flotte das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen und muss durch neue Schulungsflugzeuge ersetzt werden. Mit dem Nachfolgemodell können die Pilotinnen und Piloten direkt auf das neue Kampfflugzeug F-35A umgeschult werden. Der beantragte Kredit dient der Evaluation eines geeigneten Flugzeugtypen.
Zudem werden in der ersten Hälfte der 2030er-Jahre Investitionen in den Werterhalt des Militärischen Anflugleitsystems erforderlich. Es dient der Überwachung des unteren Luftraums und wird insbesondere im Nahbereich von Militärflugplätzen eingesetzt, um bei jeder Witterung einen störungsfreien Flugbetrieb zu gewährleisten. Der beantragte Kredit wird für Studien, Konzepte und technische Erprobungen verwendet.
Die Fähigkeiten der Bodentruppen werden im Hinblick auf ein hybrides Konfliktbild und die Abwehr eines bewaffneten Angriffs weiterentwickelt. Ihre Kernkompetenz bleibt dabei die Abwehr eines terrestrischen Vorstosses, wozu sie moderne, multifunktional einsetzbare Waffensysteme benötigen. Das seit 1987 im Einsatz stehende Hauptsystem der Panzertruppen, der mit dem Rüstungsprogramm 2006 werterhaltene Kampfpanzer Leopard, entspricht diesen Anforderungen nicht mehr. Ein weiteres Werterhaltungsprogramm soll die Waffenwirkung und den Schutz auf den neusten Stand der Technologie bringen und die Systemverfügbarkeit verbessern. Der beantragte Kredit wird für die Herstellung und Erprobung von zwei Prototypen verwendet.
Ein weiterer Prototyp soll für die simulatorgestützte Ausbildung der Panzerbesatzungen hergestellt werden. Die Panzer-Fahrsimulatoren erlauben ein ressourcenschonendes und gefahrloses Training. Ab 2030 wird ihr Betrieb jedoch zunehmend eingeschränkt sein, unter anderem wegen fehlender Ersatzteile oder weil Software-Lizenzen ablaufen. Seit der Inbetriebnahme der Simulatoren vor rund zwanzig Jahren sind zudem technologische Abweichungen zu den Echtsystemen entstanden. Diese erschweren ein realistisches Training zunehmend und erfordern eine Nachfolgelösung.
Im Rahmen des geplanten Fähigkeitsaufbaus zur Wirkung auf grössere Distanzen soll die Artillerie in den 2030er-Jahren mit einem zusätzlichen Artilleriesystem ausgerüstet werden. Dieses soll Ziele in einer Reichweite von über hundert Kilometern und somit in der Tiefe des gegnerischen Raums bekämpfen können. Zur Abwehr eines Gegners soll die Artillerie damit dessen Bereitstellungen, Versorgungslinien, Führungseinrichtungen oder Schlüsselsysteme jenseits der Landesgrenzen zerschlagen können. Die finanziellen Mittel werden für die Beschaffungsvorbereitung eines geeigneten Systems verwendet.
Mit den Rüstungsprogrammen 2016 und 2022 bewilligte das Parlament die Beschaffung des 12-cm-Mörsers 16 zur indirekten Feuerunterstützung auf kurze Distanz. Zusammen mit der ersten Tranche wurde eine minimale Menge an Munition beschafft, mit der zweiten hingegen keine. Durch den Umbau alter Minenwerfermunition konnte die Armee diesen Minimalbestand leicht erhöhen. Für eine grössere Durchhaltefähigkeit soll Ende der 2020er-Jahre zusätzliche Munition beschafft werden. Dabei handelt es sich um Präzisionsmunition, welche die Treffgenauigkeit erhöht und dadurch den Munitionsbedarf reduziert. Die finanziellen Mittel werden für die Evaluation und Erprobung geeigneter Munitionstypen verwendet.
Zum Fähigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele am Boden» gehören auch die Leistungen der ABC-Abwehrtruppen, der Rettungstruppen und der Kampfmittelbeseitiger. Erstere klären kontaminierte Gebiete auf und befreien Menschen, Tiere und Material von den Spuren einer atomaren, biologischen oder chemischen Kontamination. Dazu richten sie Dekontaminationsstellen ein, die sie ortsunabhängig und autonom betreiben können. Das seit rund zwanzig Jahren in Betrieb stehende ABC-Dekontaminationssystem wird in den nächsten Jahren sein Nutzungsende erreichen. Es soll durch ein System ersetzt werden, das über die neuste Technologie verfügt und mobil eingesetzt werden kann ‒ sei dies in einem militärischen oder in einem zivilen Umfeld. Die finanziellen Mittel werden für technische Erprobungen und Truppenversuche verwendet.
Die Rettungstruppen wiederum leisten militärische Katastrophenhilfe in allen Lagen. Sie müssen imstande sein, zivile Behörden bei der Bewältigung von Schadenlagen mit schwerem Rettungsmaterial zu unterstützen. Der Grossteil dieses Materials stammt aus den 1990er-Jahren und muss erneuert werden. Es soll künftig modular aufgebaut und mobil sein: Die Geräte sollen in Wechselabrollbehältern transportiert werden können und auch luftverlegbar sein, damit die Rettungstruppen rasch an verschiedenen Orten Hilfe leisten können. Mit dem beantragten Kredit soll die Ersatzbeschaffung des veralteten Rettungsmaterials einschliesslich der Trägerfahrzeuge und der Stromversorgung vorbereitet werden.
Für die Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung sollen neue geschützte Einsatzfahrzeuge beschafft werden. Diese können im In- und Ausland, in allen Lagen und für verschiedene Zwecke genutzt werden ‒ sei dies zur Unterstützung ziviler Behörden oder zugunsten der humanitären Minenräumung.
Ein weiteres Projekt betrifft die Stromerzeugungs-, Stromverteilungs- und Beleuchtungssysteme der Armee. Diese sind heute in unterschiedlichster Art und Generation vorhanden. Die Mehrzahl dieser Systeme hat ausgedient, ist technologisch überholt oder entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. In den kommenden Jahren soll ein Grossteil dieser Systeme durch eine effizientere und ökologischere Generation abgelöst werden, die in allen Lagen möglichst autark funktioniert. Mit einem Teil des beantragten Kredits wird die Beschaffung neuer Stromerzeugungs-, Stromverteilungs- und Beleuchtungssysteme vorbereitet, was Studien, Erprobungen und Truppenversuche einschliesst.
Die Gesamtkonzeption Cyber verlangt einen umfassenden Schutz der armeeeigenen Systeme und Infrastrukturen, damit Bedrohungen und Umwelteinflüsse aus dem Cyber- und elektromagnetischen Raum jederzeit erkannt und abgewehrt werden können. Dieser Eigenschutz ist für den Erfolg militärischer Aktionen entscheidend. Bisher wurde er vorwiegend im Rahmen einzelner Beschaffungsprojekte thematisiert. Mit der zunehmenden Vernetzung von Sensoren und Wirkmitteln muss das Problem in Zukunft aber systemübergreifend behandelt werden. Angestrebt wird eine querschnittliche und anpassungsfähige Lösung, die den Eigenschutz von Systemen oder Applikationen erhöht und diese jederzeit verfügbar macht. Die finanziellen Mittel werden für einen schrittweisen Fähigkeitsaufbau in den Bereichen Cyberschutz und Cyberabwehr verwendet. Nach Abschluss der Projektierungsphase wird der Ausbau im Rahmen eines Rüstungsprogramms beantragt.
Seit längerer Zeit besteht ein Mangel an Truppenunterkünften. Eine Prüfung hat ergeben, dass die bundeseigenen und gemieteten Infrastrukturen nicht ausreichen würden, um den Bedarf bei grösseren Einsätzen abzudecken. Im Kriegsfall würde dieser Mangel besonders akut, da Zivilschutzanlagen aus völkerrechtlichen Gründen nicht genutzt werden können, sondern primär durch die Führungsorgane und den Zivilschutz belegt wären. Eine Lösung besteht darin, an mehreren Standorten eine mobile, auf Containern basierende Infrastruktur für die temporäre Unterbringung der Truppe bereitzustellen. Sie soll die Durchhaltefähigkeit der Armee erhöhen und bei Bedarf auch zivilen Behörden für Menschen in Not zur Verfügung stehen. Mit dem beantragten Kredit werden Studien, Erprobungen und Truppenversuche ermöglicht.
In den seit 2001 im Einsatz stehenden Sanitätshilfsstellen können erste ärztliche Hilfeleistungen und Noteingriffe vorgenommen werden. Sie bestehen im Wesentlichen aus Behandlungs- und Materialcontainern sowie Zelten. Durch die erhöhte Bereitschaft und Mobilität von grossen Teilen der Armee haben sich die Anforderungen an die sanitätsdienstlichen Leistungen verändert. Sanitätshilfsstellen müssen heute rasch einsetzbar sein, autonom betrieben werden können und sich auch für den Lufttransport eignen. Zudem müssen sie über bestimmte medizinaltechnische Apparate ‒ zum Beispiel Blutreinigungsgeräte ‒ verfügen, die bisher fehlen. Die finanziellen Mittel werden verwendet, um ein geeignetes Nachfolgesystem zu evaluieren und zu erproben.
Die sanitätsdienstliche Ausbildung der Armee ist auf unterstützende Geräte und Hilfsmittel angewiesen, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten möglichst realitätsnah und effizient trainieren zu können. Das Training basiert heute vorwiegend auf Simulationen am menschlichen Körper oder an Gips- und Wachsmodellen. Bestimmte Ausbildungsinhalte können in der Praxis nur reduziert oder überhaupt nicht ausgebildet werden. Mit Simulatoren hingegen können solche Verfahren angewandt und die Ausbildungsergebnisse überprüft werden. Mit dem beantragten Kredit werden Erprobungen und Truppenversuche solcher Simulatoren ermöglicht.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der geschützten Mittel am Boden und der schrittweisen Erneuerung der Bodentruppen sollen zusätzliche mechanisierte Verbände gebildet werden. Diese sollen unter anderem mit einem geschützten Radfahrzeug ausgerüstet sein, das über eine Kanone verfügt und auf der Plattform des Piranha IV basiert. Die finanziellen Mittel werden verwendet, um eine geeignete Konfiguration zu evaluieren und zu erproben.
Die geschützten Mannschaftstransportfahrzeuge stellen in allen Lagen den Schutz, die Mobilität und die Führungsfähigkeit der Bodentruppen sicher. Die Infanterie nutzt sie unter anderem für Bewachungs- und Überwachungsaufgaben bei subsidiären Einsätzen. In der ersten Hälfte der 2030er-Jahre werden diese Fahrzeuge nach etwa 25 Dienstjahren Abnutzungs- und Alterserscheinungen aufweisen. Durch die Erneuerung abgenutzter Fahrzeugteile kann die Nutzungsdauer um weitere 15 Jahre verlängert und die Betriebssicherheit erhöht werden. Der beantragte Kredit wird für die Herstellung und Erprobung eines Prototyps verwendet.
Ebenfalls in der ersten Hälfte der 2030er-Jahre werden die Sanitätstruppen neue Fahrzeuge benötigen. Diese sollen einen sicheren und raschen Patiententransport gewährleisten und einen Teil der bestehenden Flotte ersetzen. Der beantragte Kredit wird für Studien, Prototypen und technische Erprobungen dieser Fahrzeuge verwendet.
Die mittelschweren Transporthelikopter der Typen Super Puma und Cougar werden insbesondere für Truppen- und Materialtransporte eingesetzt. Zusätzlich leisten sie wesentliche Beiträge bei der Unterstützung ziviler Behörden, bei humanitären Hilfeleistungen im Ausland und im Rahmen von Friedensförderungseinsätzen. Um die Luftmobilität auf dem heutigen Fähigkeitsniveau zu halten, müssen diese Helikopter gegen Ende der 2030er-Jahre durch Typen mit vergleichbarer Transportkapazität und Nutzlast, jedoch mit einem besseren Selbstschutz ersetzt werden. Die älteste Generation der heutigen Super Pumas steht bis zu diesem Zeitpunkt 45 Jahre im Einsatz. Mit einem Teil des beantragten Kredits soll die Beschaffung eines mittelschweren Transporthelikopters vorbereitet werden, was technische, operationelle und wirtschaftliche Analysen und Erprobungen beinhaltet.
Zudem ist ein Werterhalt des leichten Transport- und Schulungshelikopters vom Typ EC635 vorgesehen, der mit dem Rüstungsprogramm 2005 beschafft wurde. Er dient der Basis- und Weiterausbildung aller Helikopterpilotinnen und -piloten, die später auf einem mittelschweren Transporthelikopter eingesetzt werden. Mit dem beantragten Kredit sollen die aus Versuchen mit dem Prototyp gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen und die bevorstehenden Serienarbeiten vorbereitet werden. Der Werterhalt wird den eidgenössischen Räten voraussichtlich in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre beantragt.
Diese Kategorie umfasst unter anderem finanzielle Mittel für technische Abklärungen, Systemanalysen und Studien (10 Mio. Fr.), für die rasche Umsetzung dringlicher Informatiklösungen (20 Mio. Fr.) oder für die Planung von Anpassungen an bestehendem Armeematerial, die sich infolge einer technologischen Entwicklung aufdrängen (38,5 Mio. Fr.). Ein Teil des Kredits wird auch für die Umsetzung von Innovationsprojekten im Rahmen der Streitkräfteentwicklung verwendet, wie etwa für die Entwicklung von autonomen Systemen oder neuartigen Sensoren, Fortbewegungsmechanismen und Kommunikationsverfahren (40 Mio. Fr.).
Ein Teil des beantragten Kredits wird für Forschungstätigkeiten verwendet, die von armasuisse Wissenschaft und Technologie (armasuisse W+T) koordiniert werden (53 Mio. Fr.). Die Mittel für den laufenden Abklärungsbedarf fliessen in Studien, Vorabklärungen und Beschaffungsvorbereitungen kleinerer Vorhaben sowie in Unfallabklärungen und die Initiierung von Änderungsabklärungen (68 Mio. Fr.). Die entsprechenden Beiträge sind in den Fähigkeitsbereichen enthalten.
Der Verpflichtungskredit wird grösstenteils für Prototypen, Tests und Entwicklungsaufträge eingesetzt. Dadurch reduziert sich das Risiko von nachfolgenden Beschaffungen.
Im beantragten Kredit ist das Risiko eingerechnet, weshalb kein separater Risikozuschlag aufgeführt ist. Dasselbe gilt für die Teuerung.
Prototypen, Tests und Entwicklungsaufträge führen in der Regel zu Beschaffungen. Die finanziellen und personellen Auswirkungen werden mit den entsprechenden Anträgen aufgezeigt.
Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB)
Neben den Rüstungsprogrammen macht der Verpflichtungskredit AEB einen wesentlichen Anteil der Rüstungsausgaben aus. Zum AEB gehören unter anderem die persönliche Ausrüstung, die Bewaffnung der Armeeangehörigen und das Ausbildungsmaterial. Auch Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Material sind im Kredit enthalten. Weiter werden Änderungen an bestehenden Systemen vorgenommen, um diese einsatzbereit zu halten.
Materialgruppe (alphabetisch) | Mio. Fr. |
|---|---|
Artilleriematerial | 6,0 |
Ausbildungsmaterial | 129,5 |
Bekleidung, Schuhwerk, Gepäck und besondere Ausrüstungsgegenstände | 227,0 |
Bewaffnung | 16,3 |
Flugmaterial | 211,5 |
Führungsunterstützungsmaterial | 617,9 |
Genie- und Rettungsmaterial | 48,2 |
Infanterie- und Panzerabwehrmaterial | 40,8 |
Panzermaterial | 10,0 |
Sanitäts- und ABC-Material | 106,6 |
Übriges Armeematerial | 309,5 |
Versorgungs- und Transportdienstmaterial | 276,7 |
Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2024‒2027 | 2000,0 |
Ein Grossteil des Ausbildungsmaterials entfällt auf die Schiessausbildung und -simulatoren. So muss beispielsweise die elektronische Schiessausbildungsanlage für Schiesskommandanten angepasst werden, weil sich deren Aufgaben mit der Einführung des taktischen Aufklärungssystem TASYS verändern werden.
Infolge baulicher Massnahmen auf verschiedenen Schiessplätzen müssen dort auch Zielbahnen ersetzt werden. Solche Bahnen können ein bewegliches Panzerabwehrziel und verschiedene Infanterieziele gleichzeitig darzustellen.
Zu dieser Materialgruppe gehören beispielsweise die Kampf- und Ausgangsbekleidung, Kampfstiefel, Trag- und Trinksysteme zur Kampfbekleidung oder das Gepäcksystem.
Das 5,6 mm Sturmgewehr 90 bleibt noch für mindestens zehn Jahre die Ordonnanzwaffe der Schweizer Armee. Um sie auf dem neusten technologischen Stand zu halten, drängen sich verschiedene nutzungserhaltende Anpassungen auf. So wird ein Teil des AEB-Kredits für die Beschaffung von praktischeren Tragriemen, optischen Zielgeräten und LED-Lampen verwendet. Letztere ersetzen die Halogenlampen und ermöglichen den Einsatz der Sturmgewehre in Kombination mit Nachtsichtgeräten.
Friedensfördernde und humanitäre Auslandeinsätze der Armee setzen eine Infrastruktur voraus, die vor Ort nicht immer vorhanden oder geeignet ist. Die Luftwaffe verfügt daher über mobile Feldhangars. Diese Zeltkonstruktionen dienen als provisorische Einstellplätze insbesondere für Helikopter. Sie sind aber nur für bestimmte Klimaregionen und für eine sichere Einsatzumgebung geeignet. In Gebieten, wo im Tagesverlauf grosse Temperaturunterschiede herrschen oder wo die Sicherheit nicht gewährleistet ist, können witterungsbedingte Schäden und Materialverluste zu Betriebsstörungen führen. In Ergänzung zu den Feldhangars sollen daher verstärkte mobile Schutzhangars beschafft werden, die witterungsunabhängig und in einem kritischen Sicherheitsumfeld betrieben werden können.
Ein wesentlicher Teil des Verpflichtungskredits wird für die Führungsunterstützung beantragt. Bei diesen Projekten geht es vor allem um den Werterhalt bestehender Systeme im IKT-Bereich, um Ersatzbeschaffungen oder um die Erneuerung von Software-Lizenzen.
Im Cyberbereich wird mit dem Verpflichtungskredit der Aufbau des geplanten Cyber-Trainingscenters umgesetzt. Dort lernen Spezialistinnen und Spezialisten der Armee, auf Vorfälle im Cyberraum zu reagieren und geeignete Massnahmen zu treffen. Die Schulungen erfolgen simulationsgestützt und praxisbezogen. In der Aufbauphase des Centers wird die erforderliche Hard- und Software beschafft.
Im Bereich der Signalaufklärung sind Massnahmen geplant, um die Fähigkeit zur Analyse von drahtlosen Kommunikationsverbindungen aufrechtzuerhalten. Zum Beispiel müssen die Chiffriergeräte des Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems ersetzt werden, da der Hersteller den Support aufgekündigt hat. Das System zur elektronischen Aufklärung von Satellitenverbindungen wiederum ist seit zwanzig Jahren im Einsatz. Es steht damit am Ende seiner technischen Nutzungsdauer, weshalb Teile davon ersetzt werden müssen.
Um die Flugsicherheit zu erhöhen, werden Anpassungen beim militärischen Anflugleitsystem fällig: Zum einen wird die Anzeigeeinheit angepasst, zum anderen braucht es Ersatzteile für das Präzisionsaflugradar, damit militärische Luftfahrzeuge auch weiterhin bei jeder Witterung möglichst uneingeschränkt starten und landen können. Überdies sollen die Flugsicherungen der Militärflugplätze mit zwei zusätzlichen Systemen unterstützt werden: mit einem Kollisionswarnsystem (Safety Net) zur Verhinderung von Gefahrensituationen und mit einem Flugplatzperimeter-Überwachungssystem zur Kontrolle des Flugplatzbetriebes.
Im Bereich der Gebäudeautomation will die Armee die heterogene Systemlanschaft vereinheitlichen. An einsatzkritischen Standorten ‒ etwa in den Rechenzentren, in Führungsanlagen oder auf Militärflugplätzen ‒ sollen die gebäudetechnischen Anlagen schrittweise standardisiert werden. Die dazu erforderlichen Informatikdienste werden über das Führungsnetz Schweiz betrieben. Das Gebäudemanagement wird dadurch effizienter und übersichtlicher.
Eine weitere Vereinheitlichung ist im Bereich der Instandhaltung vorgesehen. Für die Dokumentation von Wartungen, Reparaturen, Funktionskontrollen und anderer Instandhaltungsarbeiten sind heute verschiedene Mittel in Gebrauch: von papiernen Ersatzteilkatalogen über systemspezifische Applikationen bis hin zu Softwarelösungen der Industrie. Diese Vielfalt erschwert die Arbeit der Truppenhandwerker und kann dazu führen, dass Systeme bei der Wartung länger ausfallen. Mit einem für die Instandhaltung entwickelten elektronischen Dokumentationssystem sollen die technischen Dokumente verwaltet und digital verfügbar gemacht werden.
Genie- und Rettungsmaterial wird von verschiedenen Truppengattungen im gesamten Aufgabenspektrum der Armee verwendet ‒ sei dies für die Konstruktion improvisierter Bauten oder für die Katastrophenhilfe. Die Kleingeräte sind seit den 1990er-Jahren im Einsatz und werden vielfach mit Benzinmotoren betrieben. Da inzwischen Abnutzungs- und Alterserscheinungen auftreten, sollen sie in den nächsten Jahren durch Geräte ersetzt werden, welche die Umweltschutznormen erfüllen und idealerweise mit Elektrotechnik betrieben werden.
Zu den Aufgaben der Infanterie gehört unter anderem der Schutz militärischer oder ‒ bei subsidiären Einsätzen ‒ ziviler Objekte, beispielsweise in Form von Zutrittskontrollen zu Gebäuden, Verkehrskontrollen bei Checkpoints oder der Überwachung von Fahrzeugparks. Dabei ist sie auf Beleuchtungsmittel angewiesen. Heute stehen der Infanterie zwei Beleuchtungssysteme zur Verfügung: eine schwer zu transportierende Schadenplatzbeleuchtung, die primär für die Genie- und Rettungstruppen ausgelegt ist, sowie die Arbeitsscheinwerfer der geschützten Mannschaftstransportfahrzeuge, die nicht unabhängig vom Fahrzeug verwendet werden können. Sie sollen mit einem leichten, mobilen, akkubetrieben und schnell einsetzbaren System ergänzt werden.
Das Kompetenzzentrum ABC-KAMIR ist für die Beseitigung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln sowie für die Minenräumung zuständig. Es unterstützt im Ereignisfall das Labor Spiez des BABS. Im Gegenzug nimmt das Labor Spiez Aufgaben zugunsten der Armee wahr, zum Beispiel um toxische Stoffe zu analysieren oder die Dichtheit von ABC-Schutzmaterial zu prüfen. Die für militärische Zwecke benötigten Analysegeräte müssen in den nächsten Jahren erneuert werden. Sie werden von der Armee mitfinanziert.
Diese Kategorie umfasst vor allem Mittel, mit denen unterschiedlicher Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf gedeckt werden kann. Oft handelt es sich um vergleichsweise kleinere Ausgaben von weniger als 0,5 Millionen Franken pro Beschaffung. Ein Teil des Kredits wird für noch nicht spezifiziertes Rüstungsmaterial zurückgestellt, damit solches bei Bedarf rasch beschafft werden kann. Mit einem weiteren Teil werden Änderungen an bestehendem Armeematerial finanziert. Enthalten sind auch Mittel für Material zugunsten friedensfördernder Einsätze sowie Ausrüstungsgegenstände für die Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung. In diese Kategorie gehört schliesslich auch Material für die Realisierung von Innovationsprojekten im Rahmen der Streitkräfteentwicklung.
Die Betriebsfeuerwehren des VBS, die den Armeelogistikcentern zugewiesen sind, verfügen über unterschiedliche Einsatzfahrzeuge. Einige von ihnen sind seit über dreissig Jahren im Dienst und müssen in den kommenden Jahren ersetzt werden, so zum Beispiel Ölwehr-, Atemschutz- oder Waldbrandlöschfahrzeuge. Bei der Nachfolgelösung setzt die Betriebsfeuerwehr auf ein modulares System, das je nach Einsatz mit verschiedenen Materialeinheiten bestückt werden kann.
Die Logistikbasis der Armee sowie die Genie- und Rettungstruppen benötigen für die Ausbildung und für die Unterstützung ziviler Behörden verschiedenartige Baumaschinen. Mit dem Verpflichtungskredit sollen unter anderem geländegängige Raupenhydraulikbagger und Radlader ersetzt werden, die am Ende der technischen Nutzungsdauer angelangt sind.
Knapp ein Drittel der Investitionen in Transportmittel kommen der Elektromobilität zugute. Wie in den vergangenen Jahren ersetzt die Armee einen Teil ihrer mit Verbrennungsmotoren betriebenen Personenwagen- und Betriebsfahrzeugflotte durch Elektrofahrzeuge. Dadurch will sie ihren Treibstoffverbrauch weiter senken.
Ende der 2020er-Jahre wird auch das aktuelle Militärfahrrad ausgedient haben. Zurzeit verfügt die Truppe noch über rund 4000 solcher Fahrräder für die einfache und umweltfreundliche Verschiebung im Nahbereich. Diese werden zunehmend reparaturanfällig und müssen ersetzt werden.
Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft, da es sich oft um bereits eingeführtes Material handelt. Pro Vorhaben wurde ein Risikozuschlag von 4 Prozent eingerechnet.
Die Teuerung ist im beantragten Kredit eingerechnet.
Allfällige finanzielle und personelle Mehrausgaben werden innerhalb des Armeebudgets kompensiert.
Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB)
Der Verpflichtungskredit AMB wird für die Beschaffung, die Revision und die Entsorgung von Armeematerial und Munition verwendet.
Positionen | Mio. Fr. |
|---|---|
Beschaffung und Instandhaltung von Munition | 592,1 |
Revision von Munition | 58,3 |
Entsorgung von Armeematerial und Munition | 69,6 |
Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2024‒2027 | 720,0 |
Die Armee beschafft Munition zu verschiedenen Zwecken: Erstens wird sie in Schulen und Truppendiensten für die Ausbildung an den unterschiedlichen Waffensystemen benötigt. Zweitens werden Schiessvereine damit beliefert, damit die Angehörigen der Armee ihre ausserdienstliche Schiesspflicht erfüllen können. Drittens stellt die Armee eine Einsatzbevorratung sicher, die für die Durchhaltefähigkeit der Truppe im Assistenz-, Aktiv- und Friedensförderungsdienst massgebend ist.
Beschaffungsvorhaben 2024‒2027
Zur Ergänzung der Bestände wird laufend Munition nachbeschafft. Mit dem Verpflichtungskredit 2024‒2027 will die Armee die Munitionsbevorratung bewirtschaften und die Lagerbestände wo nötig erhöhen.
Ein grösserer Teil der für die Beschaffung und Instandhaltung vorgesehenen Mittel wird für Kleinkaliberwaffen verwendet. Dazu gehören die persönliche Waffe ‒ etwa das Sturmgewehr 90 oder die Pistole 12/15 ‒, aber auch Präzisions- und Scharfschützengewehre sowie Maschinengewehre. Für Letztere werden Übungs- und Panzersprengpatronen beschafft. Mit dieser Munition werden die Lagerbestände aufgebaut, ergänzt oder erhöht.
Im Bereich Mittel- und Grosskaliber ist ein Aufbau der Bestände unter anderem bei den verschiedenen Munitionstypen für den Mörser 19 geplant. Die Kampftruppen setzen diese gegen Ziele ein, die aufgrund der Topografie oder einer Überbauung nur indirekt bekämpft werden können. Ein Aufbau der Bestände ist auch bei der Munition für die Schützen- und Kampfpanzer sowie für die Panzerhaubitzen vorgesehen. Für die Kanone des Schützenpanzers 2000 sollen unter anderem zusätzliche Pfeil- und Mehrzweckpatronen beschafft werden, für den Kampfpanzer Leopard Mehrzweckmunition und für die Panzerhaubitze Zünder sowie Übungsgranaten.
Abgabe von Munition an die Schiessvereine
Das Schiesswesen ausser Dienst ergänzt und entlastet die Schiessausbildung an der persönlichen Waffe in den militärischen Kursen und Schulen. Es fördert die Schiessfertigkeit der Armeeangehörigen und ermöglicht es ihnen, die Funktionstüchtigkeit der persönlichen Waffe regelmässig zu überprüfen (vgl. Art. 2 der Schiessverordnung vom 5. Dezember 2003). Daher unterstützt der Bund die anerkannten Schiessvereine bei der Durchführung von Schiessübungen, die mit Ordonnanzwaffen und Ordonnanzmunition absolviert werden (Art. 62 Abs. 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 [MG]).
Die Schiessvereine erhalten Abgeltungen in Form von Beiträgen (Entschädigungen), um das obligatorische Schiessprogramm, das Feldschiessen und die Jungschützenkurse durchzuführen. Diese Beiträge nach Artikel 38 Buchstabe c der Schiessverordnung werden in der Bundesrechnung im Transferkredit «Beiträge Schiesswesen» ausgewiesen. 2022 beliefen sich diese Beiträge auf 6,4 Millionen Franken (2021: 6,0). Der Kreditrest von 0,8 Millionen Franken ist bedingt durch Bestandesreduktionen der schiesspflichtigen Armeeangehörigen sowie durch Fusionen und Auflösungen von Schützengesellschaften. Weiter haben nach der Corona-Pandemie nicht alle Schützinnen und Schützen ihre Schiesstätigkeit wieder aufgenommen.
Neben diesen Beiträgen erhalten die Schiessvereine vom Bund Ordonnanzmunition, die zusammen mit der übrigen Munition für die Armee beschafft wird (Kredit «Rüstungsaufwand und -investitionen», Teil AMB). Sie besteht einerseits aus verbilligter Munition, deren Kaufpreis vom VBS festgelegt wird, und andererseits aus Gratismunition (Art. 38 Bst. a und b der Schiessverordnung). Diese Beiträge haben Subventionscharakter. Sie sind im Transferkredit «Beiträge Schiesswesen» nicht enthalten.
Die Schiessvereine setzen verbilligte Munition bei freiwilligen Schiessübungen und Schiesskursen ein. Gratismunition wird für die Bundesübungen (obligatorisches Schiessprogramm und Feldschiessen) sowie für die Jungschützenkurse und die Finals von nationalen Jungschützenwettkämpfen auf nationaler Ebene verwendet.
2022 absolvierten rund 97 000 Schiesspflichtige und rund 62 000 Freiwillige das obligatorische Schiessprogramm (2021: 93 000 Schiesspflichtige und 60 000 Freiwillige). Am freiwilligen Feldschiessen nahmen 2022 rund 116 000 Schützinnen und Schützen und an den Jungschützenkursen rund 8100 Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren teil (2021: 105 000 Schützen und 7700 Jugendliche).
2022 wurden rund 22 Millionen Gewehr- und Pistolenpatronen (2021: 10 Mio.) als verbilligte Munition subventioniert, und zwar mit 6,1 Millionen Franken (2021: 3,2 Mio. Franken). Im selben Jahr wurden 6,1 Millionen Gewehr- und Pistolenpatronen 2021: 5,6 Mio.) als Gratismunition abgegeben, dies im Gegenwert von 3,5 Millionen Franken (2021: 3,2 Mio. Franken). Die anfallenden Lager- und Transportkosten sind darin nicht enthalten.
Die Armee bevorratet verschiedenste Munitionstypen für die Ausbildung und den Einsatz. Die Munition wird nach militärischen und wirtschaftlichen Kriterien bewirtschaftet. Da sie einem Alterungsprozess unterliegt, sind laufend Massnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer erforderlich. Bei idealen Lagerungsbedingungen bleiben bestimmte Munitionstypen bis zu dreissig Jahre funktions- und anwendungssicher. Dafür muss sie systematisch überwacht und geprüft werden. Gibt es Anzeichen, dass ihre Sicherheit oder Wirksamkeit nicht mehr garantiert werden können, wird die Nutzung mit Auflagen versehen oder verboten. In der Folge wird die Munition entweder revidiert oder entsorgt.
Mit dem Verpflichtungskredit 2024‒2027 will die Armee die Einsatzbereitschaft von Munition durch Revisionsmassnahmen sicherstellen, beispielsweise von Handgranaten und Trichtersprengladungen. Letztere dienen unter anderem dazu, rasch Hindernisse anzulegen, Brücken und Strassen zu zerstören oder Pisten und Rollwege unbrauchbar zu machen.
Veraltetes Armeematerial und veraltete Munition werden entsorgt, wenn sie die Anforderungen an Schutz, Sicherheit oder Wirkung nicht mehr erfüllen. Munition wird auch dann entsorgt, wenn das dazugehörige Waffensystem ausser Dienst gestellt wird und die Munition nicht durch ein allfälliges Nachfolgesystem genutzt werden kann. Die RUAG MRO Holding AG entsorgt sie durch Schreddern oder Reststoffrückgewinnung und verkauft überzähliges, noch marktfähiges Armeematerial weiter.
Vom beantragten Verpflichtungskredit sollen jährlich rund 17,4 Millionen Franken für die Entsorgung von Armeematerial und Munition verwendet werden. Der Ertrag aus dem Verkauf von Armeematerial überstieg in den letzten Jahren die durch die Entsorgung entstandenen Kosten. Der Ertragsüberschuss kommt jeweils der allgemeinen Bundeskasse zugute.
Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft, weil die zu beschaffenden Munitionstypen bereits eingeführt worden sind. Im Durchschnitt wurde ein Risikozuschlag von rund 3 Prozent eingerechnet.
Die Teuerung ist im beantragten Kredit eingerechnet.
Allfällige finanzielle und personelle Mehrausgaben werden innerhalb des Armeebudgets kompensiert.
Kapitel der Armeebotschaft
- Eckwerte zur längerfristigen Ausrichtung der Armee
- Rüstungsprogramm 2024
- Beschaffung von Armeematerial 2024–2027
- Immobilienprogramm VBS 2024
- Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028
Weitere Informationen
- Höhere Armeeausgaben und Kürzung bei Entwicklungshilfe beschlossen
- Armeebotschaft 2024 ist unter Dach
- Nationalrat will eine halbe Milliarde Franken mehr für die Armee
- Ständerat will Entscheid über Armeefinanzen aufschieben
- Voranschlag 2025: Erhöhung der Mittel für die Armee
- Budget 2025: zusätzliche Mittel für die Landesverteidigung und die Landwirtschaft stehen einschneidenden Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit, im Asylwesen und im Eigenbereich des Bundes gegenüber
- SiK-S: Armeefinanzierung
- Ständeratskommission prüft «Sicherheitsprozent» für AHV und Armee
- Parlament will für höhere Armeeausgaben andernorts sparen
- Parlament spricht mehr Geld für die Luftabwehr
- Armeebotschaft 2024: Nichteintreten auf den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028 (parlament.ch)
- Presserohstoff: Armeebotschaft 2024 / Kriegsmaterialexporte (parlament.ch)
- Mehr Mittel für die Armee ohne Steuererhöhungen (parlament.ch)
- Schaffung eines Bundesgesetzes über einen ausserordentlichen Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und den Frieden in Europa angesichts des Krieges gegen die Ukraine | Geschäft | Das Schweizer Parlament
- Ständerat will zusätzliche Milliarden für die Armee (parlament.ch)
- Ja zu mehr Mitteln für die Armee und zur Schaffung eines Fonds für Sicherheit und Frieden (parlament.ch)
- Kommission nimmt Beratung der Armeebotschaft 2024 auf (parlament.ch)

14. Februar 2024
Wie werden neue Systeme für die Armee beschafft?
Die Armee muss in den nächsten Jahren einige ihrer Systeme ausser Dienst stellen. Doch wie werden neue Systeme beschafft? Dieser Artikel gibt einen Einblick in den komplexen Prozess des Rüstungsablaufs.

20. März 2024
Armeebotschaft 2024: Wirksamkeit und Schutz im Cyberraum ausbauen
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten der Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum sollen gestärkt werden, indem die Wirksamkeit und der Schutz von Informations- und Kommunikationssystemen ausgebaut werden.

5. März 2024
Armeebotschaft 2024: Schutz des unteren und mittleren Luftraums erneuern
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten im Bereich der Wirkung gegen Ziele in der Luft sollen vervollständigt werden, indem die Mittel zum Schutz des unteren und mittleren Luftraums erneuert werden.

23. Februar 2024
Armeebotschaft 2024: Raschen und geschützten Datenaustausch verbessern
Führung bedeutet im militärischen Kontext, die eigenen Mittel so einzusetzen, dass sie zum Erreichen der gesetzten Ziele beitragen. Die militärische Führung kann sich heute aber nicht mehr auf Befehle zwischen einzelnen Führungsstufen beschränken. Gerade ein hybrides Konfliktumfeld verlangt, dass militärische Aufgaben durch verschiedene Truppengattungen und in enger Zusammenarbeit mit zivilen Partnern erfüllt werden, und dies in mehreren Wirkungsräumen gleichzeitig: am Boden, in der Luft und im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Die Führungsfähigkeit setzt daher auch eine dichte Vernetzung von Führungs- und Wirkmitteln voraus.

29. Februar 2024
Armeebotschaft 2024: Nachrichtenbeschaffung und Lagedarstellung verbessern
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten im Bereich des Nachrichtenverbunds und der Sensoren sollen gestärkt werden, indem die Mittel zur Nachrichtenbeschaffung und zur Lagedarstellung in allen Wirkungsräumen verbessert werden.

13. März 2024
Armeebotschaft 2024: Abwehr eines militärischen Angriffs mehr gewichten
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten im Bereich der Wirkung gegen Ziele am Boden sollen weiterhin auf ein hybrides Konfliktumfeld ausgerichtet werden, wobei die Abwehr eines militärischen Angriffs stärker gewichtet wird als bisher.