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Veröffentlicht am 4. März 2024

Beschaffung von Armeematerial 2024–2027

Der Bundesrat beantragt für die Beschaffung von Armeematerial Verpflichtungskredite von 3,52 Milliarden Franken. Diese umfassen die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB), den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) sowie die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB).

AB24

Die vorliegende Botschaft umschreibt den allgemeinen Zweck dieser Verpflichtungskredite. Einige wesentliche Vorhaben oder Sammelpositionen werden nachfolgend erläutert. Eine Planung der anstehenden Beschaffungen liegt vor, die detaillierte Spezifikation erfolgt später. Die Planung wird den Sicherheitspolitischen Kommissionen und den Finanzkommissionen beider Räte vorgestellt. Die Spezifikationsbefugnis soll an das VBS delegiert werden.

Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die Teuerung, die Mehrwertsteuer und einen Risikoanteil, der abhängig vom Projektstand berechnet wird.

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)

Mit dem Verpflichtungskredit PEB werden Beschaffungen vorbereitet. Verwendet wird er für den Bau von Prototypen, für Tests, für Entwicklungsaufträge und für den Bereich «Wissenschaft und Technologie». Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet, technische Analysen erstellt, Software-Anwendungen entwickelt sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt. Dies alles reduziert die Risiken für später beantragte Beschaffungen.

Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB)

Neben den Rüstungsprogrammen macht der Verpflichtungskredit AEB einen wesentlichen Anteil der Rüstungsausgaben aus. Zum AEB gehören unter anderem die persönliche Ausrüstung, die Bewaffnung der Armeeangehörigen und das Ausbildungsmaterial. Auch Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Material sind im Kredit enthalten. Weiter werden Änderungen an bestehenden Systemen vorgenommen, um diese einsatzbereit zu halten.

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB)

Der Verpflichtungskredit AMB wird für die Beschaffung, die Revision und die Entsorgung von Armeematerial und Munition verwendet.

Kapitel der Armeebotschaft

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