Die Armee wird seit jeher dem sich verändernden sicherheitspolitischen Umfeld angepasst. Nach dem Ende des Kalten Kriegs wurde sie aufgrund der damals günstigen sicherheitspolitischen Lage stärker auf die subsidiäre Unterstützung ziviler Behörden und weniger auf die Abwehr eines bewaffneten Angriffs ausgerichtet. Ihr Bestand wurde verkleinert und das Armeebudget kontinuierlich gekürzt. Gleichzeitig erhöhte die Armee ihr Engagement zur militärischen Friedensförderung: Seit Anfang der 1990er-Jahre beteiligten sich Schweizer Militärbeobachter an friedensfördernden Missionen der Vereinten Nationen in Afrika, im Nahen Osten und später auch in weiteren Regionen. 1999 nahm dann ein erstes Schweizer Kontingent an der multinationalen Friedensmission im Kosovo teil.
Nach der Jahrtausendwende verschlechterte sich das sicherheitspolitische Umfeld rasch wieder. Gründe waren der Terrorismus, die Gewaltbereitschaft nichtstaatlicher Gruppierungen und der Zerfall staatlicher Strukturen im Mittleren Osten, in Teilen Afrikas und in Zentralasien. Diese Entwicklungen wirkten sich sowohl direkt als auch indirekt auf die Schweiz aus. Die Armee musste nun rasch und flexibel einsetzbar sowie kooperationsfähig sein, um die zivilen Behörden bei der Terrorismusbekämpfung zu unterstützen.
Der sogenannte Entwicklungsschritt 08/11 sollte diesen Erfordernissen Rechnung tragen. Damit genügend Kräfte vorhanden wären, um bei Bedarf Sicherungseinsätze zu leisten, mussten die hauptsächlich für Verteidigungsaufgaben vorgesehenen Kräfte reduziert werden. Ein Teil der Artillerie- und Panzerformationen wurde in der Folge zu Infanterieverbänden umgebildet. Diese hätten bei akuter Gefährdungslage zur Erhöhung von Sicherheit und Stabilität beitragen können, indem sie strategisch wichtige Räume und Infrastrukturen schützten. Die Bereitschaft zur Unterstützung ziviler Behörden konnte im Laufe der Weiterentwicklung der Armee weiter verbessert werden, unter anderem dank eines abgestuften Bereitschaftssystems und der Bezeichnung von Milizformationen mit hoher Bereitschaft.
In Bezug auf ihre Verteidigungsaufgabe orientiert sich die Armee heute an einem hybriden Konfliktbild, das zahlreiche Akteure und Konfliktformen umfasst. Ein möglicher Angriff kann zunächst ohne Waffengewalt erfolgen und sich gegen die Gesellschaft und kritische Infrastrukturen richten. Bei einer Eskalation muss die Armee jedoch bereit sein, rasch und nahtlos von Schutz- zu Kampfaufgaben überzugehen. Sie muss daher ein möglichst breites Fähigkeitsspektrum abdecken.
Luftverteidigung der Zukunft (2017): Dieser Bericht argumentierte, dass die Armee auch in Zukunft fähig sein muss, Luftpolizeiaufgaben zu erfüllen, Konferenzstandorte zu schützen und den Luftraum in bewaffneten Konflikten zu verteidigen. Dazu braucht es eine Kombination aus Kampfflugzeugen und Mitteln zur bodengestützten Luftverteidigung. Zudem soll die Fähigkeit wieder aufgebaut werden, Bodenziele aus der Luft präzise zu bekämpfen.
Zukunft der Bodentruppen (2019): Dieser Bericht wies auf die Notwendigkeit hin, die Landstreitkräfte stärker auf ein Konfliktbild auszurichten, das sich ständig und rasch verändern kann. Dazu sollen sie mit leichteren, geschützten, mobilen und vielseitig einsetzbaren Systemen ausgerüstet werden. Die Tatsache, dass zahlreiche Hauptsysteme der Bodentruppen bald ans Ende ihrer Nutzungsdauer gelangen werden, ist nicht nur ein Problem, sondern auch eine Chance: Die künftigen Fähigkeiten der Armee können bei dieser Gelegenheit systematisch auf die sicherheitspolitischen, militärischen und technologischen Erfordernisse ausgerichtet werden.
Gesamtkonzeption Cyber (2022): Dieser Bericht legte die Grundlage für die Digitalisierung der Truppe und den Eigenschutz im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Um Cyberangriffe jederzeit und in allen Lagen erkennen und abwehren zu können, sind eine permanente Überwachung, ein dezentraler Schutz der Informatiksysteme sowie ein personeller Aufwuchs in Form eines Cyberbataillons notwendig. Im elektromagnetischen Raum soll die Mehrheit der Verbände zu selbstständigen Einsätzen fähig sein, bei denen sie beispielsweise den gegnerischen Funkverkehr unterdrücken.
Der Bundesrat hat die Gesamtkonzeption Cyber zur Kenntnis genommen und zu den Boden- und Luftberichten Grundsatzentscheide gefällt. Diese und weitere konzeptionelle Arbeiten ‒ etwa der Bericht in Erfüllung des Postulats 11.3752 «Zukunft der Artillerie» ‒ sind weiterhin richtungsweisend für die Weiterentwicklung der Armee. Die Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine haben die eingeschlagene Stossrichtung weitgehend bestätigt. Die Fähigkeiten der Armee sollen indes noch stärker auf den Kernauftrag Verteidigung ausgerichtet werden.
Was bedeutet «Fähigkeitsorientierte Weiterentwicklung» der Armee?
Die Weiterentwicklung der Armee als Reformprojekt wurde Ende 2022 abgeschlossen, die Weiterentwicklung der Armee als kontinuierlicher Prozess hingegen nicht. Sie orientiert sich an Fähigkeiten, welche die Armee als Gesamtsystem erhalten oder aufbauen muss, um künftige Bedrohungen und Gefahren bewältigen zu können. Zu diesen Fähigkeiten gehören die Aktionsplanung, die Nachrichtenbeschaffung, die Wahrung der Lufthoheit, die Abwehr von Angriffsaktionen, logistische und sanitätsdienstliche Leistungen oder der Lufttransport.
Um festlegen zu können, welche Fähigkeiten die Armee kurz-, mittel- und langfristig benötigen wird, wird als Erstes das sicherheitsrelevante strategische Umfeld der Schweiz analysiert ‒ insbesondere die politischen, militärischen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen und Tendenzen. Massgebend sind dabei die sicherheitspolitischen Berichte des Bundesrates. Sie analysieren die Lage umfassend und zeigen unter anderem auf, ob und inwieweit das aktuelle Fähigkeitsprofil der Armee geeignet ist, um rasch, zweckmässig und wirksam auf mögliche Bedrohungen und Gefahren zu reagieren.
Zu diesen Bedrohungen und Gefahren erarbeitet die Armee Szenarien, um sie anschliessend zu beurteilen. Bei der Beurteilung trägt sie insbesondere der Eintretenswahrscheinlichkeit und dem erwarteten Schadensausmass Rechnung. Auf dieser Basis werden unterschiedlich ausgeprägte Fähigkeitsprofile für die Armee entwickelt, die sich an den beurteilten Szenarien orientieren. Mit diesen Fähigkeitsprofilen lassen sich die in den Szenarien aufgezeigten Bedrohungen und Gefahren unterschiedlich wirksam bewältigen. Eines dieser Fähigkeitsprofile wird schliesslich zur Umsetzung bestimmt und gibt damit die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee vor.
Die Festlegung eines bestimmten Fähigkeitsprofils ist notwendig, weil die Armee aus finanziellen Gründen nicht alle Fähigkeiten in einer Weise entwickeln kann, um auf alle Szenarien bestmöglich vorbereitet zu sein. Stattdessen muss sie Schwergewichte bilden, was auch bedeutet, auf gewisse Fähigkeiten zu verzichten.
Indem nun das aktuelle Fähigkeitsprofil dem künftigen gegenübergestellt wird, können Fähigkeitslücken ermittelt werden, die geschlossen werden sollen. Die Armee erarbeitete dazu verschiedene Entwicklungsoptionen.
Diese fähigkeitsorientierte Weiterentwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess. Er ist so ausgelegt, dass neue Erkenntnisse laufend einfliessen können ‒ insbesondere Lehren aus bewaffneten Konflikten oder Risiken und Chancen, die sich aus dem technologischen Fortschritt ergeben.
Dies ist das aktuelle Fähigkeitsprofil der Armee aus
Das aktuelle Fähigkeitsprofil der Armee wird in zehn Fähigkeitsbereiche unterteilt. Jedem Bereich sind verschiedene Mittel und Systeme zugeordnet. Je höher deren Quantität und Qualität, desto grösser ist die Ausprägung beziehungsweise der Balken im nachfolgenden Diagramm.
Der Fähigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele in der Luft» bildet zum Beispiel jene Mittel ab, über welche die Armee heute verfügt, um Angriffe aus der Luft abzuwehren. Diese sind aber veraltet und eignen sich nur beschränkt, um neuartige Bedrohungen zu bekämpfen. Für den Fähigkeitserhalt ist daher eine Ersatzbeschaffung von modernen Mitteln (Qualität) erforderlich. Mit einer grösseren Anzahl solcher Mittel (Quantität) könnte ein Anstieg des Fähigkeitsniveaus erreicht werden.
Führung bedeutet im militärischen Kontext, die eigenen Mittel so einzusetzen, dass sie zum Erreichen der gesetzten Ziele beitragen. Die militärische Führung kann sich heute aber nicht mehr auf Befehle zwischen einzelnen Führungsstufen beschränken. Gerade ein hybrides Konfliktumfeld verlangt, dass militärische Aufgaben durch verschiedene Truppengattungen und in enger Zusammenarbeit mit zivilen Partnern erfüllt werden, und dies in mehreren Wirkungsräumen gleichzeitig: am Boden, in der Luft sowie im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Die Führungsfähigkeit setzt daher auch eine dichte Vernetzung von Führungs- und Wirkmitteln voraus.
Ein Grossteil der für die Vernetzung erforderlichen Führungs-, Informatik- und Telekommunikationssysteme steht heute am Ende der Nutzungsdauer. Es handelt sich um Einzelsysteme unterschiedlichster Art und Generation, die im Verbund nur beschränkt zusammenwirken können. Die Armee hat in den vergangenen zehn Jahren Anstrengungen unternommen, um die vernetzte Aktionsführung durch den Ausbau des Führungsnetzes Schweiz, die Vereinheitlichung der Telekommunikationssysteme und den Ausbau der Rechenzentren VBS auf allen Stufen zu verbessern.
Trotzdem weist der Führungsbereich weiterhin Fähigkeitslücken auf. In einem komplexen Einsatzumfeld und unter Zeitdruck muss der rasche und sichere Austausch von grossen Datenmengen möglich sein ‒ sei dies für die Erstellung eines Lagebilds oder für die Zusammenarbeit mit zivilen Partnern. Von einem solchen digitalen Verbund sind insbesondere die unteren Führungsstufen bisher noch ausgeschlossen. Wollen sie die heutigen Führungsinformationssysteme nutzen, müssen sie technische Unterbrüche und Informationsverluste in Kauf nehmen.
Für die Aufgabenerfüllung der Armee in allen Lagen ist die Nachrichtenbeschaffung eine wichtige Voraussetzung. Stäbe und Verbände des militärischen Nachrichtendienstes sind dafür zuständig, alle Führungsstufen mit Informationen über einen Gegner, die Partner und die Umwelt zu versorgen. Dank verschiedener Mittel, sogenannter Sensoren, können sie die Lage darstellen, Bedrohungen oder Gefahren beurteilen und Informationen mit zivilen Organen austauschen.
Für die Nachrichtenbeschaffung am Boden verfügt die Armee über spezielle Aufklärungs- und Späherformationen. Diese sind mit geschützten Fahrzeugen, Wärmebildgeräten und Feldstechern ausgerüstet. Um die Gegenseite zu identifizieren und Ziele zu bezeichnen, fehlen jedoch präzisere und witterungsunabhängige Beobachtungsmittel, die mobil und stationär eingesetzt werden können. Das neue taktische Aufklärungssystem wird diese Fähigkeitslücke schliessen. Einige Verbände verfügen zudem über Mini-Drohnen, die eine Echtzeitaufklärung im bodennahen Raum erlauben. Da diese vorerst aber nur zu Versuchszwecken und in kleinen Mengen vorhanden sind, kann mit ihnen noch kein stufengerechtes Lagebild erstellt werden.
Die Nachrichtenbeschaffung im Luftraum erfolgt teilweise durch ein Aufklärungsdrohnensystem. Für umkämpfte Lufträume und auf grössere Distanzen eignen sich diese aber nicht. Dafür braucht es Kampfflugzeuge, die sich selbst schützen können. Mit der Einführung des neuen Kampfflugzeugs wird die Armee ihre Fähigkeit zur weitreichenden, lage- und witterungsunabhängigen Luftaufklärung wieder aufbauen.
Das Luftlagebild dieser luftgestützten Sensoren wird mit bodengestützten Sensoren ziviler und militärischer Art ergänzt ‒ vor allem mit dem Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem sowie mit dem taktischen Fliegerradar. Letzteres wird ab 2025 alterungsbedingt ausser Dienst gestellt. Insgesamt ist die Sensorik darauf ausgelegt, die Lufthoheit zu wahren. Für die Luftverteidigung ist sie nicht robust genug und zu exponiert.
Auch die Nachrichtenbeschaffung im Weltraum gewinnt für die Armee zunehmend an Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Erdbeobachtung, Geolokalisierung und Präzisionsnavigation. Die Armee ist heute weitgehend von satellitengestützten Leistungen kommerzieller Anbieter und einzelner Kooperationspartner abhängig. Sie prüft gegenwärtig, wie sie den Weltraum in Einklang mit der Weltraumpolitik 2023, die der Bundesrat am 19. April 2023 verabschiedet hat, besser nutzen kann.
Die Schweiz verfügt über ein Gesamtsystem zur Überwachung, zum Schutz und zur Verteidigung ihres Luftraums. Ihr stehen teilweise moderne, aber auch veraltete Komponenten zur Verfügung und solche, die am Ende ihrer Nutzungsdauer stehen.
Im Alltag stellt die Luftwaffe rund um die Uhr den Luftpolizeidienst sicher. In Zeiten erhöhter Spannungen könnte sie während Wochen oder gar Monaten die Lufthoheit wahren und in einem bewaffneten Konflikt könnte sie Bedrohungen in und aus der Luft bekämpfen, wenn auch zeitlich und räumlich beschränkt. Im Verteidigungsfall wäre die Durchhaltefähigkeit der Kampfflugzeuge ‒ auch in Bezug auf die Munition ‒ sehr begrenzt. Die Bekämpfung von Zielen am Boden wäre zurzeit nicht möglich. Mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs wird diese Fähigkeit wieder aufgebaut.
Die bodengestützte Luftverteidigung verfügt derzeit über zwei Fliegerabwehrsysteme kurzer Reichweite. Diese Systeme können bis 3000 Meter über Boden eingesetzt werden und eignen sich primär zur Bekämpfung von Kampfhelikoptern oder bestimmten Drohnen. Zu Beginn der 2030er-Jahre werden sie das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen und müssen ersetzt werden. Ein System zur Bekämpfung von Zielen in grösserer Reichweite fehlt heute noch. Ein solches wurde mit der Armeebotschaft 2022 bewilligt: Das Luftverteidigungssystem des Typs Patriot soll ab 2027 in Betrieb genommen werden.
Die Bodentruppen müssen helfen, schützen und kämpfen können. Im Alltag können sie Schutzaufgaben erfüllen und im Bedarfsfall auch zivile Rettungsorganisationen unterstützen. In Zeiten erhöhter Spannungen müssten die Bodentruppen zusätzliche Schutzaufgaben übernehmen. Da sich solche Phasen über Monate oder gar Jahre erstrecken können, wäre der heutige Armeebestand eher knapp bemessen, um sämtliche Aufgaben mit einer ausreichenden Durchhaltefähigkeit zu erfüllen. Alleine für den Schutz kritischer Infrastrukturen müssten grösserer Teile der Bodentruppen eingesetzt werden.
Im Falle eines bewaffneten Angriffs kämen verschiedene Mittel im Verbund zum Einsatz. Bei einem terrestrischen Vorstoss könnten Panzertruppen einen gegnerischen Angriff stoppen oder zumindest verzögern. Ihr Hauptsystem, der Kampfpanzer Leopard, kann dank verschiedener Werterhaltungsmassnahmen noch bis Mitte der 2030er-Jahre genutzt werden. Das Hauptsystem der Artillerie hingegen, die der Feuerunterstützung dient, hat das Ende seiner Nutzungsdauer bereits erreicht. Die Panzerhaubitze ist zudem nicht für die präzise Bekämpfung von Zielen in einem komplexen, überbauten Gelände geeignet.
Den Bodentruppen fehlt schliesslich auch die zentrale Fähigkeit, bewegliche gepanzerte Ziele auf Distanzen von mindestens vier Kilometern zu bekämpfen. Seit der Ausserdienststellung des Panzerjägers können sie solche Ziele nur noch auf kürzere Distanz und in Sichtweite bekämpfen.
Im Cyber- und elektromagnetischen Raum werden Daten und Informationen zwischen Sensoren, Führungseinrichtungen und Wirkmitteln ausgetauscht, was die Planung und Durchführung militärischer Einsätze erst möglich macht. Die Armee verfügt über eine eigene Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Für den Schutz der entsprechenden Systeme und Infrastrukturen ist sie selbst verantwortlich.
Aufgrund der wachsenden Anzahl, Intensität und Komplexität der Cyber-Bedrohungen lancierte das VBS 2016 einen Aktionsplan Cyber-Defence VBS, der unter anderem den Aufbau eines Cyberkommandos und eines Cyberlehrgangs für Rekrutinnen und Rekruten ermöglichte. Der personelle Aufbau und die Ausbildung sind noch im Gang, weshalb die Fähigkeiten zur Cyberabwehr noch nicht ausgeprägt vorhanden sind.
Im elektromagnetischen Raum verfügt die Armee einerseits über Sensoren zur Aufklärung von Sender-, Netz- und Kommunikationssignalen. Mit Effektoren kann sie andererseits Übertragungsbeeinträchtigungen oder Messfehler beim Gegner erzeugen. Diese leistungsfähigen Sensoren und Effektoren sind in wenigen Radfahrzeugen eingebaut und für die oberen Führungsstufen der Armee geeignet. In einem hybriden Einsatzumfeld beziehungsweise auf den unteren taktischen Stufen (Einheit/Truppenkörper) sind sie jedoch wenig geeignet.
Um ihre Aufgaben zu erfüllen, ist die Armee auf eine funktionierende Logistik angewiesen. Im Zuge der Weiterentwicklung der Armee wurde diese modernisiert ‒ unter anderem durch eine Container-Lösung für den effizienten Materialtransport und eine umfassende Erneuerung der Lastwagenflotte. Um die Bereitschaft zu erhöhen, wurden zudem verschiedene Anpassungen der logistischen Infrastruktur und Prozesse vorgenommen.
Heute ist die Logistik der Armee vorwiegend auf die normale Lage und somit auf den Ausbildungsbetrieb und planbare Einsätze ausgerichtet. In Zeiten erhöhter Spannungen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts blieben grosse Teile der zentral aufgestellten Basis- und Einsatzlogistik ungeschützt. Die Armee könnte ihr Material nur bedingt unterirdisch oder dezentral lagern. Transporte müsste sie mit ungeschützten Mitteln durchführen.
Überdies bestehen erhebliche Lücken beim Material: Die finanziellen Ressourcen für Immobilien-Betreiberleistungen und Ersatzteile sind knapp, während die Bevorratung von Munition nach dem Ausbildungsbetrieb und nicht nach möglichen Einsätzen bemessen ist. Einzelne Munitionssorten sind nur in geringer Stückzahl vorhanden.
Der Sanitätsdienst der Armee setzt sich aus der Basissanität und der Truppensanität zusammen. Die Basissanität stellt die medizinische Grundversorgung der Armee in militärmedizinischen Zentren oder durch die Armeeapotheke sicher, während die Truppensanität für die sanitätsdienstliche Versorgung der militärischen Verbände zuständig ist. Die Versorgung der Truppe kann heute nur minimal gewährleistet werden, da grosse Lücken beim Material und Personal bestehen. So ist etwa der geschützte Patiententransport mangels geeigneter Fahrzeuge nur beschränkt möglich, wobei ein Teil der bestehenden Flotte aus umgebauten Fahrzeugen besteht, die ursprünglich einem anderen Zweck dienten. Auch die Sanitätshilfsstellen genügen den heutigen Anforderungen bezüglich Mobilität, Bereitschaft und Funktionalität nicht mehr. Ihre medizinaltechnische Einrichtung muss modernisiert werden.
Die Fähigkeiten der Armee sind auch bei der prähospitalen Notfallversorgung ‒ also bei der Versorgung vor der Einlieferung ins Spital ‒ nur minimal ausgeprägt. Bei der sanitätsdienstlichen Versorgung ist die Armee deshalb stark auf den Leistungen des zivilen Gesundheits- und Veterinärwesens angewiesen, also von zivilen Rettungsdiensten, Spitälern oder Arztpraxen.
Der Begriff «Mobilität» umfasst die Bewegung und Verschiebung von Mitteln und Verbänden am Boden und in der Luft. Am Boden wird zwischen geschützter und ungeschützter Mobilität unterschieden.
Fahrzeuge von leichten Kräften, die beispielsweise für Patrouillen oder für die Nachrichtenbeschaffung eingesetzt werden, können über einen geringeren Schutzgrad verfügen, ohne dass untragbare Risiken eingegangen werden. Zu diesen ungeschützten Fahrzeugen gehören unter anderem Personen-, Liefer- oder Lastwagen.
Für die ungeschützte Mobilität reichen die armeeeigenen Fahrzeuge heute grundsätzlich aus. Bei Schwerlasttransporten hingegen nimmt die Armee auch Leistungen von zivilen Anbietern in Anspruch. Insgesamt stehen genügend Fahrzeuge zur Verfügung, um die Truppe auszurüsten. Unterbestände sind vor allem bei den Sanitätsfahrzeugen zu verzeichnen, deren Flotte aus finanziellen Gründen nur etwa die Hälfte der benötigten Fahrzeuge aufweist. Die gleichzeitige Verlegung von grossen Verbänden ‒ namentlich von Brigaden oder Divisionen ‒ ist zudem nur eingeschränkt möglich.
Die Bodentruppen müssen in ihrem Einsatzraum beweglich sein, Truppen geschützt transportieren können sowie Hindernisse überwinden oder beseitigen können. Dazu müssen sie mit Fahrzeugen ausgerüstet sein, die über angemessene Schutzsysteme verfügen.
Die heutigen Gefechtsfahrzeuge sind durchgehend geschützt, wobei die Schutzwirkung grösstenteils auf den Beschuss durch Waffen kleinerer Kaliber und teilweise auch mittlerer Kaliber ausgelegt ist. Über einen Minenschutz verfügen nur die Gefechtsfahrzeuge neuerer Generation. Vor gelenkter Munition sind dagegen auch diese nicht geschützt. Insgesamt ist eine ausreichende Anzahl von Gefechtsfahrzeugen vorhanden. Diese sind aber grösstenteils veraltet und können nur noch mit erheblichem Aufwand in Betrieb gehalten werden.
Die Luftmobilität umfasst einerseits den luftgestützten Transport von Personen und Material, mit dem Verbände rasch und geländeunabhängig verschoben werden können. Andererseits gehören auch Such-, Rettungs-, Evakuierungs- und Rückführungsaktionen dazu, die unter anderem für zivile Behörden durchgeführt werden. Des Weiteren verfügt die Luftwaffe über eine Flotte von Transporthelikoptern und Flächenflugzeugen.
Das Gros der alltäglichen Lufttransportbedürfnisse kann im Inland mehrheitlich durch die Helikopterflotte abgedeckt werden, insbesondere durch die mittelschweren Transporthelikopter Super Puma und Cougar. Mit einer Nutzlast von vier Tonnen sind deren Einsatzmöglichkeiten aber begrenzt. Die übrigen Transportbedürfnisse deckt die Armee mit Flächenflugzeugen oder leichten Transport- und Schulungshelikoptern ab.
Für die Luftmobilität über grössere Distanzen und ins Ausland können nur in sehr beschränktem Masse eigene Mittel eingesetzt werden. Ergänzende Leistungen werden je nach Situation von zivilen Anbietern in Anspruch genommen. Geplant ist die Beteiligung an einer Pool-Lösung im Rahmen der internationalen Kooperation.
Alle diese Mittel sind primär auf ein Umfeld ausgelegt, in dem die zivilen und militärischen Kräfte die Kontrolle über das Einsatzgebiet ausüben und ein Beschuss der Luftfahrzeuge ausgeschlossen werden kann.
Die Erkenntnisse der Armee aus dem Krieg in der Ukraine
Als Russland am 24. Februar 2022 die Ukraine militärisch angriff, stellte sich die Frage, ob das Fähigkeitsprofil der Schweizer Armee den künftigen Anforderungen an die Verteidigungsfähigkeit und Bereitschaft genügt. Im Hinblick auf die veränderte sicherheitspolitische Lage beschlossen Bundesrat und Parlament, mit einem zusätzlichen Rüstungsprogramm 2022 und einer schrittweisen Erhöhung des Armeebudgets bestimmte Rüstungsvorhaben vorzuziehen, um die Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Als Folge wurden die Rüstungsvorhaben der kommenden Jahre neu priorisiert. Dabei wurden verschiedene Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine berücksichtigt, die hier überblicksartig aufgeführt werden.
Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine war seit der russischen Annexion der Krim durch den Einsatz hybrider Mittel geprägt, mündete schliesslich aber in einen Angriff mit konventionellen militärischen Mitteln. Der Krieg wird heute in sämtlichen Wirkungsräumen ausgetragen.
Die terrestrischen Aktionen seitens Russlands werden sowohl durch leichte mobile Verbände als auch durch schwere mechanisierte Truppen geführt, unterstützt von Kampfflugzeugen, Kampfhelikoptern, Drohnen, elektronischer Kriegführung, Artilleriegeschützen und der Infanterie. Die ukrainischen Verteidiger nutzen neben Kampfpanzern, Artilleriegeschützen und Drohnen auch leichte Kräfte, die mit tragbaren Panzerabwehrwaffen ausgerüstet sind.
Im Luftraum ist es Russland trotz eigentlich grosser Überlegenheit bislang nicht gelungen, die Herrschaft komplett zu erlangen. Die Ukraine verdankt dies einer hochmobilen bodengestützten Luftverteidigung, die Bedrohungen in mittleren und grossen Reichweiten abwehren kann. Den ukrainischen Streitkräften gelingt es, einen viel grösseren Anteil von Drohnen, Marschflugkörper und ballistischen Lenkwaffen ‒ sogar Hyperschall-Lenkwaffen ‒ abzuschiessen als erwartet. Der beständige Nachschub an Systemen und Munition aus dem Westen trägt massgeblich zum Schutz vor allem des unteren Luftraums bei.
Im Cyber- und elektromagnetischen Raum hatte der Krieg schon lange vor der militärischen Invasion begonnen. Russische Cyberoperationen richten sich unter anderem gegen staatliche Institutionen und kritische Infrastrukturen, namentlich gegen die Energieversorgung, Regierungsstellen und Bankdienstleister. Diese Angriffe waren indes weniger ausgedehnt als angenommen. Sie dienten vor allem dazu, konventionelle militärische Angriffe vorzubereiten oder solche zu flankieren.
Beide Kriegsparteien verwenden zudem eine Vielzahl ziviler und militärischer Kommunikationsmittel zu militärischen und propagandistischen Zwecken. Für die angegriffene Ukraine ist es wesentlich, dass Regierung und Armee über geschützte Kommunikationsnetze und eine solide Kommunikationsaufklärung verfügen.
Unabhängig von den einzelnen Wirkungsräumen zeigt der Krieg einmal mehr, dass die Aufklärung ein entscheidender Erfolgsfaktor für militärische Operationen ist. Für einen zahlenmässig unterlegenen Verteidiger ist es wichtig, dass er rasch ein umfassendes Lagebild erstellen kann, um gegnerischen Aktionen zuvorzukommen. Dazu braucht er Informationen von Satelliten, Aufklärungsflugzeugen, Drohnen und weiteren Sensoren, die er auch von Partnern bezieht. Durch die Vernetzung dieser Sensoren mit Wirkmitteln kann viel erreicht werden.
Eine weitere zentrale Voraussetzung für eine wirkungsvolle Verteidigung sind eine funktionierende Logistik und eine ausreichende Bevorratung von Munition, Material und Betriebsstoffen. Dass die ukrainische Armee in ihrem Abwehrkampf über lange Zeit erfolgreich war und immer noch ist, verdankt sie nicht zuletzt der konstanten Lieferung von Rüstungsmaterial durch die USA sowie die EU und ihre Mitgliedstaaten. Dazu gehören Panzerabwehrwaffen, Fliegerabwehrsysteme, Artilleriegeschütze und grosse Mengen an Munition.
Diese Erkenntnisse bestätigen im Wesentlichen die Annahmen, die in den Grundlagenberichten der Schweizer Armee für den Fall eines bewaffneten Konflikts getroffen wurden. Dies betrifft vor allem die Bedeutung der geschützten Mobilität, der bodengestützten Luftverteidigung sowie einer widerstandsfähigen Cyberabwehr. Die Bedeutung der in den Grundlagenberichten identifizierten Fähigkeitslücken hat sich seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine akzentuiert. Die Fähigkeitslücken betreffen die indirekte Feuerunterstützung am Boden und aus der Luft, die Panzerabwehr, die bodengestützte Luftverteidigung kurzer und mittlerer Reichweite, die Vernetzung von Sensoren zur Erstellung eines Lagebilds und die Bevorratung von Munition und Material.
Diese Szenarien hat die Armee für die Streitkräfteentwicklung entworfen
Gemäss der in Kapitel 3.2 beschriebenen Methode der fähigkeitsorientierten Streitkräfteentwicklung wurden verschiedene Szenarien entworfen, die in den kommenden Jahren auch für die Schweiz eintreten könnten. Es handelt sich um generisch beschriebene Ereignisse und Entwicklungen, die sich nach möglichen Bedrohungen und Gefahren richten, wie sie im Sicherheitspolitischen Bericht 2021 beschrieben sind.
Die Szenarien reichen von der blossen Androhung bewaffneter Gewalt über Provokationen nichtstaatlicher Gruppierungen bis zu umfassenden terrestrischen Operationen. Spätestens seit der Libyen-Krise von 2008 bis 2010 ist klar, dass auch die Schweiz rasch und ohne Vorwarnung von drastischen Massnahmen eines fremden Staates betroffen sein kann, mit unter Umständen grossem Schadensausmass für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
Mit dem Krieg in der Ukraine erscheint das Szenario eines militärischen Angriffs durch eine Grossmacht plausibler als früher. Gemäss dem Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 wird zwar ein direkter bewaffneter Angriff auf die Schweiz als unwahrscheinlich erachtet. Er hält aber auch fest, dass eine solche Entwicklung im Hinblick auf die möglichen verheerenden Auswirkungen nicht ausser Acht gelassen werden darf.
Die vier relevanten Szenarien werden nachfolgend in groben Zügen beschrieben.
Bei diesem Szenario wenden Einzeltäter oder terroristische Gruppierungen verschiedene Formen der Gewalt an, zum Beispiel Sprengstoffanschläge, Drohnen- oder Cyberangriffe. Als Angriffsziele wählen sie Orte mit grossen Menschenansammlungen, kritische Infrastrukturen, aber auch internationale Organisationen oder Vertretungen von Drittstaaten. Ihre Absicht ist es, westeuropäische Staaten ‒ darunter auch die Schweiz ‒ zu destabilisieren.
Für den Erhalt und die Wiederherstellung der inneren Sicherheit und Ordnung werden zivile Organe eingesetzt. Hält die Bedrohungslage länger an, werden deren Mittel und Fähigkeiten zur Lagebewältigung aber zunehmend erschöpft. Die Armee kann in einer solchen Situation unterstützen, indem sie beispielsweise kritische Infrastrukturen schützt, den Luftpolizeidienst sowie Rettungsdienste und Spitalorganisationen verstärkt, mit Patrouillen das Schutzempfinden der Bevölkerung erhöht oder die Folgen von Cyberangriffen zu bewältigen hilft.
Bei diesem Szenario wird die Schweiz in einem Streit mit einem anderen Staat zu Konzessionen genötigt. Um seine Interessen durchzusetzen, eskaliert dieser Staat den Konflikt schrittweise, indem er zunächst politische und wirtschaftliche Druckmittel einsetzt, dann Cyberangriffe lanciert, massive Beeinflussungsversuche unternimmt und Schweizer Staatsangehörige willkürlich auf seinem Territorium festhält. Dadurch wird die Schweiz in allen relevanten Lebensbereichen destabilisiert. In einer nächsten Phase droht er mit dem Einsatz von Distanzwaffen, namentlich von bewaffneten Drohnen, Marschflugkörpern und ballistischen Lenkwaffen. Diese hat er zuvor publikumswirksam getestet.
In einer solchen Lage muss die Armee die zivilen Behörden subsidiär beim Schutz kritischer Infrastrukturen unterstützen können, den Schutz des Luftraums intensivieren, Aktionen von Sonderoperationskräften zu vereiteln helfen oder notfalls die Rettungskräfte verstärken. Die Schweiz ist in diesem Szenario also mit einer Bedrohung konfrontiert, die den Einsatz eines breiten Spektrums an Mitteln erfordert.
Infolge eines bewaffneten Angriffs einer Grossmacht auf einen europäischen Staat wird das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz instabil und unberechenbar. Europaweit ist mit Versorgungsengpässen wichtiger Güter zu rechnen. Als neutraler Staat beteiligt sich die Schweiz nicht an einem bewaffneten Konflikt, trägt aber Sanktionen gegen den Aggressor mit, weshalb sie von diesem als feindlich gesinnt eingestuft wird. Es kommt zu Unruhen und gewaltsamen Demonstrationen, Sabotageakten, wirtschaftlichen Repressionsversuchen und Cyberangriffen, für die allem Anschein nach die Grossmacht verantwortlich ist. Schliesslich werden auch Angriffe auf kritische Infrastrukturen verübt. Eine direkte militärische Intervention der Grossmacht in benachbarte Länder wird immer wahrscheinlicher.
Um dieser schwerwiegenden Bedrohung beizukommen, übernimmt die Armee auf subsidiärer Basis Sicherungsaufgaben. Zur Kontrolle der Migrationsbewegungen unterstützt sie auch die Grenz- und Migrationsbehörden. Ihr Nachrichtendienst trägt ausserdem zur Beschaffung und Auswertung von Informationen über die Akteure und die Lage bei.
Hybride Formen der Konfliktaustragung bezwecken, eine Gesellschaft über längere Zeit in allen relevanten Lebensbereichen zu destabilisieren. Weil es dem staatlichen Akteur nicht gelingt, dadurch seine Interessen durchzusetzen, setzt er schliesslich militärische Mittel ein. Ziel des Angriffs ist es, einen Geländeteil zu isolieren, um diesen anschliessend mit eigenen Kräften zu besetzen. Als Erstes lanciert der Gegner einen Angriff aus dem Luftraum und mit Sonderoperationskräften, später mit regulären Bodentruppen. Neben Luftfahrzeugen und Panzern kommen auch ferngesteuerte Drohnen, Präzisionswaffen und andere moderne Mittel zum Einsatz. Der Gegner unternimmt im Cyberraum und im elektromagnetischen Raum Operationen gegen kritische Infrastrukturen und Kommunikationssysteme.
Sobald die Intensität und Ausdehnung der Bedrohung ein Ausmass erreichen, das die territoriale Integrität, die Bevölkerung oder die Ausübung der Staatsgewalt gefährdet, können Bundesrat und Bundesversammlung die Armee zur Verteidigung einsetzen. Diese wehrt gegnerische Angriffe in sämtlichen Wirkungsräumen ab und unterstützt zivile Einsatzkräfte mit militärischen Mitteln.
So beurteilt die Armee die vier Szenarien der Streitkräfteentwicklung
Die oben skizzierten Szenarien werden in Bezug auf ihre Eintretenswahrscheinlichkeit und das erwartete Schadensausmass beurteilt. Der Bundesrat verwendet dabei dieselben Begriffe wie der Nachrichtendienst des Bundes in seinen jährlichen Lageberichten: Auf der ansteigenden Skala werden die Bedrohungen als «eher wahrscheinlich», «wahrscheinlich», «sehr wahrscheinlich» oder «äusserst wahrscheinlich» beurteilt, auf der absteigenden Skala als «eher unwahrscheinlich», «unwahrscheinlich», «sehr unwahrscheinlich» oder «äusserst unwahrscheinlich».
Als Ergebnis einer nationalen Risikoanalyse veröffentlichte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) 2020 einen Bericht, der die Risiken von 44 relevanten Katastrophenereignissen und Notlagen beurteilte. Zu den Gefährdungen durch mutwillig herbeigeführte Ereignisse zählte der Bericht unter anderem Terroranschläge, Unruhen, Cyberangriffe und bewaffnete Konflikte, die allesamt Teil des vorliegenden Szenarios sind. Ein Eintritt dieser Ereignisse wird als teilweise bis ziemlich plausibel eingestuft, während Schäden im einstelligen Milliardenbereich erwartet werden. Der Sicherheitspolitische Bericht 2021 hält seinerseits fest, dass die wahrscheinlichste Terrorbedrohung von radikalisierten Personen ausgeht und die Schweiz weiterhin ein sekundäres Ziel für solche Anschläge bleibt. Hingegen ist damit zu rechnen, dass sich der in den letzten Jahren beobachtete Anstieg von Cyberangriffen mit staatlicher Urheberschaft fortsetzen wird.
Eine schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit bleibt daher in der Schweiz wahrscheinlich. Der erwartete Schaden würde ein beschränktes Ausmass annehmen.
Der Sicherheitspolitische Bericht 2021 hält fest, dass immer mehr staatliche und nichtstaatliche Akteure Waffen auf grosse Distanzen einsetzen können. Ein bewaffneter Angriff auf die Schweiz könnte auch von ausserhalb Europas geführt werden ‒ sei dies mit ballistischen Lenkwaffen, Marschflugkörpern oder bewaffneten Drohnen. Ein Angriff auf die Schweiz mit solchen Waffen wird zwar für die nächsten Jahre als unwahrscheinlich erachtet. Die Libyen-Krise 2008 bis 2010 hat aber gezeigt, wie ein Staat ohne Vorwarnung drastische Massnahmen gegenüber der Schweiz ergreifen kann, angefangen mit Bedrohung und Erpressung.
Eine solche Bedrohung aus der Distanz muss somit aufgrund der kompetitiven geopolitischen Lage und der zunehmenden technologischen Realisierbarkeit als eher wahrscheinlich eingestuft werden. Der erwartete Schaden eines solchen Szenarios wäre isoliert betrachtet mittelgross. Betreffen die Ereignisse auch andere Bereiche von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, kann er je nach Intensität der Bedrohung aber sehr gross sein.
Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 ist ein bewaffneter zwischenstaatlicher Konflikt am Rande Europas Tatsache geworden. Der Sicherheitspolitischen Bericht 2021 stellte fest, dass die Spannungen zwischen dem Westen und Russland sowie das Risiko einer Konfrontation zwischen Russland und der Nato stark zugenommen hatten. Er wies darauf hin, dass sich im Falle einer Eskalation oder gar eines bewaffneten Konflikts zwischen der Nato und Russland mit zunehmender Konfliktdauer auch für die Schweiz eine direkte Bedrohung ergeben könnte ‒ sei dies in Form von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Instabilitäten, aber auch von Ausfällen der Versorgungsketten oder von verstärkten Migrationsbewegungen.
Ein solches Szenario ist ebenfalls wahrscheinlich, zumal seit dem Krieg in der Ukraine Beeinflussungsaktivitäten und Cybervorfälle auch in der Schweiz stark zugenommen haben. Weitere Formen der hybriden Kriegführung können nicht ausgeschlossen werden und ohne Vorwarnung eintreten. Selbst wenn die Schwelle eines bewaffneten Konflikts nicht überschritten würde, könnte der erwartete Schaden sehr gross sein ‒ insbesondere im Falle von gewaltsamen Aktionen oder Anschlägen auf kritische Infrastrukturen.
Der Sicherheitspolitische Bericht 2021 beurteilt die Bedrohung durch einen umfassenden Angriff auf die Schweiz kurz- bis mittelfristig als unwahrscheinlich. Diese Einschätzung hat sich mit dem Krieg in der Ukraine nicht verändert, weil die Schweiz de facto von der Schutzwirkung der Nato profitiert. Die Auswirkungen wären aber derart gravierend, dass das Szenario eines umfassenden militärischen Angriffs nicht vernachlässigt werden darf. Zum selben Schluss kommt der oben erwähnte Risikobericht des BABS, der die mögliche Schadenssumme auf mehrere hundert Milliarden Franken beziffert.
Ein umfassender militärischer Angriff auf die Schweiz ist also nach wie vor unwahrscheinlich, doch der Schaden wäre gravierend.
Werden die Eintretenswahrscheinlichkeit und das erwartete Schadensausmass der vier Szenarien berücksichtigt und die Ergebnisse verglichen, stellt sich heraus, dass dem Szenario 1 eine vergleichsweise geringe Bedeutung zugemessen werden kann ‒ zumindest für die künftige Entwicklung der Armee. Da für die Bewältigung einer schwerwiegenden Bedrohung der inneren Sicherheit in erster Linie zivile Organe zuständig sind, wurde dieses Szenario bei der Erarbeitung der nachfolgenden Varianten nicht berücksichtigt. Die Varianten sind jedoch allesamt darauf ausgelegt, dass die Armee Unterstützungsleistungen zugunsten der zivilen Behörden im bisherigen Umfang erbringen kann.
Diese Varianten zur Ausrichtung hat die Armee erarbeitet
Die Armee hat drei Varianten zur längerfristigen Ausrichtung der Armee entworfen, die sich unterschiedlich stark nach den Szenarien 2, 3 und 4 ausrichten. Daraus resultieren drei verschiedene Fähigkeitsprofile, die je nach Erfordernis der zu bewältigenden Szenarien eine unterschiedlich starke Entwicklung in den einzelnen Fähigkeitsbereichen vorsehen. Eine schwergewichtige Ausrichtung auf einen Angriff aus der Distanz (Szenario 2) erfordert beispielsweise eine ausgeprägte Fähigkeit zur Wirkung gegen Ziele in der Luft, um Lenkwaffen oder Marschflugkörper bekämpfen zu können.
Ungeachtet ihrer Ausrichtung haben die drei Varianten folgende Gemeinsamkeiten:
a) Sie sind darauf ausgelegt, dass die Armee Unterstützungsleistungen für die zivilen Behörden im bisherigen Umfang erbringen kann.
b) Sie berücksichtigen den generell notwendigen Fähigkeitszuwachs in den Bereichen «Führung und Vernetzung» sowie «Nachrichtenverbund und Sensoren», die für die Einsatzfähigkeit der Armee in jedem Fall grundlegend sind.
c) Sie ermöglichen, dass die Armee ihre Leistungen im Bereich der militärischen Friedensförderung mindestens auf dem heutigen Niveau halten kann.
d) Sie berücksichtigen eine intensivierte internationale Kooperation, um die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu stärken.
Letzteres ist mit Blick auf die technologischen, rüstungswirtschaftlichen und betrieblichen Gegebenheiten unverzichtbar. Durch eine engere internationale Kooperation eröffnen sich der Armee insbesondere in den Bereichen der Ausbildung und Rüstungsbeschaffung zusätzliche Möglichkeiten. So könnte die Schweiz im Rahmen internationaler Initiativen beispielsweise Hauptsysteme zusammen mit Partnern beschaffen oder werterhalten.
Diese Variante des Fähigkeitsprofils räumt den Fähigkeiten zur Abwehr einer Bedrohung aus der Distanz höchste Priorität ein. Es ist massgeblich geprägt von den Szenarien 2 (Staatliche Machtpolitik mit Bedrohung aus der Distanz) und 3 (hybride Formen der Konfliktaustragung durch eine Grossmacht).
Das Schwergewicht der Fähigkeitsentwicklung liegt in diesem Fall auf dem Schutz vor Bedrohungen aus der Luft, vor unbemannten und tief fliegenden Objekten und schliesslich vor ballistischen Lenkwaffen. Neben der bereits eingeleiteten Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite sind auch eine Modernisierung der Mittel zum Schutz des unteren Luftraums und ein Fähigkeitsaufbau im mittleren Luftraum erforderlich.
Um die zivilen Behörden bei der Wahrung der inneren Sicherheit unterstützen zu können, sind weitere Investitionen in den Nachrichtenverbund nötig. Mit zusätzlichen Sensoren wird die Überwachung des Luftraums, aber auch die Früherkennung von Bedrohungen am Boden ‒ etwa Anschläge auf kritische Infrastrukturen oder Attentate ‒ verbessert.
Ein wesentlicher Fähigkeitsaufbau ist schliesslich auch bei der Wirkung am Boden und im Bereich der Logistik notwendig. Dadurch wird die Ausrüstung der Bodentruppen für Einsätze in einem hybriden Konfliktumfeld verbessert und ihre Durchhaltefähigkeit bei langandauernden Einsätzen erhöht.
Wenig ausgeprägt bleiben dagegen die Fähigkeiten der Sanität. Ihre Leistung wird sich auf die Erstversorgung und den Transport von Patientinnen und Patienten beschränken. Die geschützte Mobilität am Boden beziehungsweise die Flotte der Gefechtsfahrzeuge kann sogar stark reduziert werden. Weil diese Variante kein Schwergewicht auf raumgreifende terrestrische Angriffe legt, reicht ein Werterhalt der verbleibenden Mittel aus. Dies trifft auch auf die Mittel der Luftmobilität zu. Die heutigen Systeme werden nur teilweise ersetzt und die Fähigkeit zum Transport von Material oder zur Unterstützung ziviler Behörden wird insgesamt reduziert.
Diese Variante des Fähigkeitsprofils ist ausgewogen auf eine hybride Konfliktführung, auf Bedrohungen aus der Distanz und im Extremfall auf einen umfassenden militärischen Angriff ausgerichtet. Diese Bedrohungen könnten durchaus gleichzeitig oder in rascher Abfolge mit unterschiedlichen Akteuren und Mitteln auftreten. Um eine solche Situation bewältigen zu können, muss die Armee über ein ausgeglichenes Fähigkeitsprofil verfügen und somit auf ein klares Schwergewicht in der Fähigkeitsentwicklung verzichten. Das bedeutet, dass die einzelnen Fähigkeiten im Unterschied zu den Varianten 1 und 3 weniger ausgeprägt sind, gleichzeitig aber ein breiteres Spektrum des Fähigkeitsprofils abdecken.
Damit die Armee in allen Bereichen eine substanzielle Wirkung erzielen kann, ist ein umfassendes Lagebild erforderlich. Ein solches ermöglicht den Nachrichtendiensten, Bedrohungen und Gefahren zu antizipieren. Um die angestrebte Fähigkeitsausprägung im Nachrichtenverbund zu erreichen, muss das Sensorenspektrum in allen Wirkungsräumen erweitert werden. Mit dem gleichzeitigen Ausbau der Führungssysteme kann die Kommunikation zwischen Sensoren, Führung und Wirksystemen einerseits und zivilen Partnern andererseits verbessert werden.
Ein weiterer und teilweise schon initiierter Aufbau ist notwendig, um die Fähigkeiten in den einzelnen Wirkungsräumen zu verbessern. Im Cyber- und elektromagnetischen Raum sind neben dem Ausbau des Kommandos Cyber und der Rechenzentren VBS insbesondere auch Wirkmittel zur Aufklärung von Kommunikationssignalen erforderlich. Für einen umfassenden Schutz vor Bedrohungen aus der Luft muss die Armee neben den im Rahmen des Programms Air2030 eingeleiteten Beschaffungen auch in den Schutz des unteren und mittleren Luftraums investieren. Um die angestrebte Wirkung am Boden zu erreichen, müssen neben den geplanten Mitteln zur indirekten Wirkung auf kurze und mittlere Distanz auch Mittel für grössere Distanzen sowie Lenkwaffen gegen Ziele am Boden beschafft werden. Zudem muss die Durchhaltefähigkeit der Truppen verbessert werden, namentlich durch einen erhöhten Schutz der Logistikmittel und eine zweckmässige Bevorratung von Munition und Betriebsstoffen.
In den Bereichen Sanität und Mobilität reicht ein Fähigkeitserhalt grundsätzlich aus, damit die Armee auf die angenommenen Bedrohungen reagieren kann. Die Flotten der ungeschützten Fahrzeuge, der Transporthelikopter und der Flächenflugzeuge werden bei Bedarf erneuert, jedoch nicht erweitert. Bei der geschützten Mobilität werden die Kapazitäten zeitweilig reduziert, da nur ein Teil der ausser Dienst zu stellenden Gefechtsfahrzeuge ‒ insbesondere die Schützenpanzer M113 ‒ ersetzt werden. Wesentliche Investitionen in diesem Bereich sind erst nach 2035 geplant.
Diese Variante des Fähigkeitsprofils räumt den Fähigkeiten zur Abwehr eines umfassenden militärischen Angriffs höchste Priorität ein. Wie in Variante 1 geht dem bewaffneten Angriff eine längere Phase voraus, in der hybride Konfliktformen zur Anwendung kommen. In dieser Variante sind somit die Szenarien 4 (Abwehr eines umfassenden militärischen Angriffs) und 3 (Hybride Formen der Konfliktaustragung durch eine Grossmacht) massgebend für das künftige Fähigkeitsprofil.
Das Schwergewicht der Fähigkeitsentwicklung liegt in diesem Fall auf der Abwehr eines bewaffneten Angriffs in sämtlichen Wirkungsräumen. Der Fokus richtet sich primär auf den Schutz des oberen Luftraums. Ebenso wichtig sind hochmobile und gut geschützte Bodentruppen mit robusten Mitteln.
Muss die Armee in sämtlichen Wirkungsräumen gleichzeitig operieren, so tut sie dies im koordinierten Verbund von Systemen und Mitteln. Die führungsstufenübergreifende, rasche und sichere Kommunikation funktioniert heute aber nur ansatzweise. Ebenso fehlen Sensoren, die ein konsolidiertes Lagebild ermöglichen würden. Die grösste Fähigkeitslücke bei der Abwehr eines umfassenden militärischen Angriffs besteht somit im Bereich der Führung und Vernetzung sowie beim Nachrichtenverbund. Verschiedene Massnahmen zur Verbesserung sind bereits eingeleitet worden, so etwa die Vereinheitlichung der Telekommunikationssysteme oder der Ausbau des Führungsnetzes Schweiz.
Um eine robuste Verteidigungsfähigkeit zu erlangen, braucht die Armee neue Mittel gegen Ziele über alle Distanzen. Wie in Variante 2 muss sie neben den geplanten Mitteln zur indirekten Wirkung auf kurze und mittlere Distanz auch Mittel für grössere Distanzen sowie Lenkwaffen gegen Ziele am Boden haben. Damit sie verlorengegangenes Gelände zurückgewinnen kann, müssen diese Mittel mobil, geschützt und durchsetzungsfähig sein. Um die Durchhaltefähigkeit der Truppen zu steigern, müssen gleichzeitig die Logistikmittel geschützt werden. Auch die Bevorratung von Munition und Betriebsstoffen muss verbessert werden. Im Cyber- und elektromagnetischen Raum beschränkt sich die Entwicklung weitgehend auf die mit dem Kommando Cyber und den Rechenzentren VBS eingeleiteten Massnahmen. Im Bereich der Sanität gibt es einen leichten Fähigkeitszuwachs durch die Verbesserung der Erstversorgung und des Patiententransports.
Die Fähigkeitsentwicklung in den genannten Bereichen geht vor allem zulasten der Luftmobilität und der ungeschützten Mobilität am Boden. Ausgediente Luftfahrzeuge, zum Beispiel die mittelschweren Transporthelikopter, werden nur teilweise ersetzt. Dadurch wird die Fähigkeit zur Unterstützung der Bodentruppen stark reduziert. Schliesslich wird auch die Flotte der ungeschützten Fahrzeuge verkleinert, wobei ein Teil durch zivile Leistungen kompensiert werden kann.
Die Varianten 1 und 3 bilden klare Schwergewichte in bestimmten Fähigkeitsbereichen, nehmen dafür aber starke Verzichte und wenig ausgeprägte Fähigkeiten in den übrigen Bereichen in Kauf.
Die primär auf Bedrohungen aus der Distanz ausgelegte Variante 1 legt ein Schwergewicht auf den Schutz des Luftraums in seinem ganzen Spektrum, insbesondere im bodennahen Raum. Im Gegenzug sind die Bodentruppen im Falle eines terrestrischen Angriffs weniger geschützt und haben weniger Mittel, um verlorengegangenes Gelände zurückzugewinnen. Verändert sich die Lage, kann diese Fähigkeitslücke unter Umständen nicht innert nützlicher Frist geschlossen werden.
In Variante 2 kann die Armee in allen Bereichen eine bestimmte Leistung erbringen. Sie verfügt über ein breites Fähigkeitsprofil und weist keine erheblichen Fähigkeitslücken auf, ohne aber in ausgewählten Bereichen eine überdurchschnittliche Leistung erbringen zu können. Ein solches Profil entspricht dem im Sicherheitspolitischen Bericht von 2021 formulierten Ziel, die Armee verstärkt auf eine hybride Konfliktführung auszurichten. Zudem entspricht es der Schlussfolgerung im Zusatzbericht des Bundesrats von 2022, Fähigkeitslücken rascher zu schliessen, Fähigkeiten im gesamten Spektrum zu erhalten und diese zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs aufzubauen.
Variante 3 legt das Schwergewicht auf die Abwehr eines umfassenden militärischen Angriffs. Hier sind die Bodentruppen im Falle eines terrestrischen Angriffs besser geschützt. Dazu beschafft die Armee eine Vielzahl robuster Mittel, muss dies aber durch eine reduzierte Wirkung gegen Ziele in der Luft kompensieren. Auch im Cyber- und elektromagnetischen Raum müssen sich die Armee und zivile Leistungsbezüger mit einer geringeren Wirkung begnügen.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass ein breites, ausgewogenes Fähigkeitsprofil der Armee am besten geeignet ist, um die Schweiz vor absehbaren Bedrohungen und Gefahren zu schützen, selbst wenn damit Beschränkungen in einzelnen Fähigkeitsbereichen verbunden sind. Die beste Grundlage für ein solches Fähigkeitsprofil bildet die Variante 2, die auf einen eskalierenden Konflikt einschliesslich der Abwehr eines bewaffneten Angriffs ausgelegt ist, aber keine erheblichen Fähigkeitslücken aufweist. Dies ist entscheidend, da ein Akteur stets versucht, auf Fähigkeitslücken und Verwundbarkeiten des Gegners zu zielen.
Mit der Variante 2 wird die Armee als Gesamtsystem auf die wesentlichen Szenarien vorbereitet. Sie kann damit die gesamte Breite ihres Aufgabenspektrums abdecken. Dank ihres ausgewogenen Fähigkeitsprofils kann sie zudem die anderen sicherheitspolitischen Instrumente wirksamer ergänzen und deren Durchhaltefähigkeit erhöhen. Eine Verlagerung des Schwergewichts auf ausgewählte Fähigkeiten erscheint dem Bundesrat im Hinblick auf die heutige sicherheitspolitische Lage als nicht zweckmässig. Dadurch wäre die Schweiz nur vor einem Teil der potenziellen Bedrohungen ausreichend geschützt.
Das erforderliche Fähigkeitsprofil für die Verteidigungsfähigkeit der Armee
Die Armee dient der Kriegsverhinderung und der Erhaltung des Friedens. Sie muss den Schutz des Landes, der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen gewährleisten, die Lufthoheit wahren und zivile Behörden unterstützen können. Gleichzeitig leistet sie Beiträge im Rahmen der internationalen militärischen Friedensförderung. Gemäss dem Entwurf der Aussenpolitischen Strategie 2024‒2027, der am 29. September 2023 vom Bundesrat beschlossen wurde, wird die Schweiz ihre hochwertigen Beiträge im Rahmen der militärischen Friedensförderung weiter ausbauen. Um alle diese Aufgaben erfüllen zu können, ist ein breites Fähigkeitsprofil erforderlich. Dieses orientiert sich an einem hybriden Konfliktbild inklusive der Abwehr eines möglichen bewaffneten Angriffs.
Um die Fähigkeiten zur Führung und Vernetzung zu verbessern, müssen die Rechenzentren VBS und das Führungsnetz Schweiz weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen die heterogenen Informations- und Telekommunikationssysteme vereinheitlicht und erweitert werden. Dies verbessert den raschen, geschützten und mobilen Datenaustausch, die vernetzte Aktionsführung sowie die Kommunikation mit zivilen Behörden.
Für diesen Fähigkeitsaufbau braucht es neben weiteren Investitionen in die Rechenzentren und in die Telekommunikation der Armee auch Investitionen in ein neues Führungs- und Informationssystem sowie in neue geschützte Führungsfahrzeuge, die auf einer einheitlichen Trägerplattform basieren.
Um die Fähigkeiten des Nachrichtenverbunds zu verbessern, müssen die Aufklärungsmittel in allen Wirkungsräumen qualitativ und quantitativ verbessert werden. Dadurch lassen sich Fähigkeitslücken bei der Nachrichtenbeschaffung in allen Wirkungsräumen und auch bei der Verdichtung des Lagebilds schliessen.
Für diesen Fähigkeitsaufbau sind neben dem Werterhalt und einer Ergänzung der bestehenden Sensoren weitere Investitionen erforderlich, namentlich in ein Passivradar, in ein teilmobiles Radar kurzer und grosser Reichweite, in Mini-Drohnen sowie in die Signalaufklärung. Überdies prüft die Armee, wie sie den Weltraum für die Nachrichtenbeschaffung und die Kommunikation vermehrt nutzen kann.
Um die Wirkung gegen Ziele in der Luft zu verbessern, sind ‒ neben den im Rahmen des Programms Air2030 eingeleiteten Beschaffungen ‒ auch Investitionen zur bodengestützten Luftverteidigung kurzer und mittlerer Reichweite geplant. Dies ist im Bericht Luftverteidigung der Zukunft vorgesehen. Dadurch lassen sich Marschflugkörper, bewaffnete Drohnen und Kampfflugzeuge im unteren und mittleren Luftraum wirksamer bekämpfen.
Für diese Fähigkeitsausrichtung muss die Armee in die Erneuerung der beschränkt wirkenden und teils veralteten Fliegerabwehrsysteme kurzer Reichweite investieren.
Um die Wirkung gegen Ziele am Boden zu verbessern, sind Investitionen in die Modernisierung der Artillerie sowie in den Fähigkeitserhalt der Panzerabwehr notwendig. Dadurch soll die indirekte Feuerunterstützung auf mittlere und grosse Distanz verbessert und die Bekämpfung von beweglichen gepanzerten Zielen wieder möglich werden.
Für diesen Fähigkeitsaufbau sind Investitionen in ein neues radgestütztes Artilleriesystem erforderlich, mit präzisem Unterstützungsfeuer auf bis zu fünfzig Kilometer. Dieses löst die über fünfzigjährige Panzerhaubitze M-109 ab. Damit die Armee auch in einer umkämpften Umgebung Wirkung erzielen kann, soll der Panzer 87 Leopard WE einem Werterhaltungsprogramm unterzogen werden, wie dies im Bericht Zukunft der Bodentruppen beschrieben ist. Für die Panzerabwehr soll zudem eine Lenkwaffe Boden-Boden beschafft werden, die fahrzeugunabhängig eingesetzt werden kann. Um die Durchhaltefähigkeit zu steigern, soll für diese Wirksysteme ausreichend Munition nachbeschafft werden.
Um die Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum zu verbessern, sind neben dem Aufbau des Kommandos Cyber und der Rechenzentren VBS insbesondere Massnahmen zum Schutz der Informations- und Telekommunikationssysteme sowie Wirkmittel zur Aufklärung von Kommunikationssignalen erforderlich. Dadurch soll die Armee die Resilienz ihrer eigenen Systeme und die Abwehr von Cyberangriffen auf militärische oder zivile Infrastrukturen verbessern. Diese Massnahmen bilden gleichzeitig die Voraussetzung für die Digitalisierung der Truppe auf allen Stufen, wie sie in der Gesamtkonzeption Cyber vorgesehen ist.
Für diesen Fähigkeitsaufbau sind ‒ neben dem infrastrukturellen und personellen Aufbau des Kommandos Cyber ‒ Investitionen in die Sensoren und Effektoren zur Aufklärung beziehungsweise Störung von Kommunikationssignalen erforderlich.
Um die Fähigkeiten der Logistik zu verbessern, soll die Armee den Schutz der eigenen Mittel und ihre Versorgungsautonomie erhöhen. Die Bevorratung von Munition und Betriebsstoffen soll zudem auf die möglichen Bedrohungsszenarien ausgerichtet werden. Dadurch kann die Armee die Durchhaltefähigkeit ihrer Truppen bei langandauernden Einsätzen durch Nachschub erhöhen.
Für diesen Fähigkeitsaufbau sind Investitionen in den Ausbau der dezentralisierten und geschützten Logistikmittel, in Systeme zur Stromerzeugung sowie in Munition und neue Munitionstypen erforderlich.
Um die Fähigkeiten der Sanität auf dem heutigen Niveau zu halten, müssen die mobilen Sanitätshilfsstellen und ein Teil der Sanitätsfahrzeuge erneuert werden. Dadurch kann die Armee zumindest die prähospitale Notfallversorgung und den geschützten Patiententransport sicherstellen. Die sanitätsdienstliche Versorgung wird aber weiterhin stark auf Leistungen des zivilen Gesundheits- und Veterinärwesens angewiesen sein.
Für diesen Fähigkeitserhalt sind Investitionen in Sanitätsmaterial und in leichte Fahrzeuge erforderlich.
Die Fähigkeit zur ungeschützten Mobilität am Boden soll auf heutigem Niveau bleiben. Dazu soll die Flotte der ungeschützten Fahrzeuge bei Bedarf erneuert, jedoch nicht erweitert werden. Dadurch kann die Armee weiterhin die notwendigen Versorgungs- und Hilfseinsätze im In- und Ausland leisten. Der armeeeigene Ressourcenaufwand kann reduziert werden, indem Leistungen ziviler Anbieter in Anspruch genommen werden.
Für den Fähigkeitserhalt muss die Armee laufend in die Erneuerung der heutigen Personen-, Liefer- und Lastwagen investieren.
Um die Fähigkeit zur geschützten Mobilität am Boden auf einem vertretbaren Niveau zu halten, muss die Nutzungsdauer der heutigen, grösstenteils über dreissig Jahre alten Gefechtsfahrzeuge verlängert werden. Ein Teil davon eignet sich nur noch bedingt für den Einsatz im überbauten Gelände.
Sowohl für die Nutzungsdauerverlängerung als auch für den Ersatz von Fahrzeugen sind Investitionen erforderlich. Dabei sollen Raupenfahrzeuge zunehmend durch Radfahrzeuge ersetzt werden. Die Anzahl der ausser Dienst zu stellenden Systeme ‒ namentlich der rund 300 Schützenpanzer M113 ‒ kann aber nicht vollumfänglich durch Neubeschaffungen kompensiert werden. Da wesentliche Investitionen in die geschützte Mobilität erst nach 2035 möglich sind, muss die Armee ein vorübergehend reduziertes Fähigkeitsniveau in Kauf nehmen.
Um die Fähigkeit zur Luftmobilität auf heutigem Niveau zu halten, soll die Flotte der Transporthelikopter und der Flächenflugzeuge wo nötig erneuert, jedoch nicht erweitert werden. Dadurch kann die Armee weiterhin luftgestützte Personen- und Materialtransporte sowie Such- und Rettungsaktionen im heutigen Umfang durchführen.
Für den Fähigkeitserhalt sind vor allem Investitionen in den Ersatz der mittelschweren Transporthelikopter Super Puma und Cougar notwendig. Daneben werden Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der strategischen Luftmobilität geprüft.
Die benötigte Fähigkeitsentwicklung der Armee
Wird das aktuelle Fähigkeitsprofil der Armee mit dem Profil der vom Bundesrat bevorzugten Variante 2 verglichen, bestehen heute in verschiedenen Bereichen Fähigkeitslücken, vor allem bei der Führung und Vernetzung sowie beim Nachrichtenverbund und den Sensoren, aber auch bei den Fähigkeiten zur Wirkung am Boden, in der Luft sowie im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Um sie zu schliessen, besteht folgender Handlungsbedarf: Kurzfristig muss die Führungsfähigkeit der Armee verbessert werden, indem bereits laufende Projekte vollständig umgesetzt werden (Rechenzentren VBS, Führungsnetz Schweiz, Telekommunikation der Armee). Zudem muss ein neues Führungs- und Informationssystem beschafft werden, ebenso wie geschützte Führungsfahrzeuge. Bis Ende der 2020er-Jahre können zwei kleine Tranchen solcher Fahrzeuge beantragt werden, eine grössere folgt später.
Der Nachrichtenverbund muss seinerseits durch die Erweiterung des Sensorenspektrums gestärkt werden, was in erster Linie der Luftraumüberwachung dient. Zum Schutz vor Bedrohungen aus dem Luftraum sind überdies weitere Mittel zur bodengestützten Luftverteidigung erforderlich. Der Fähigkeitsaufbau zur Bekämpfung von Zielen in mittlerer Reichweite soll dem Parlament gegen Ende der 2020er-Jahre beantragt werden. Die Erneuerung der Mittel zur bodengestützten Luftverteidigung kurzer Reichweite ist in den 2030er-Jahren vorgesehen.
Die Wirkung am Boden soll durch die Beschaffung eines neuen radgestützten Artilleriesystems und einer Lenkwaffe Boden-Boden verstärkt werden, während sich der bereits einmal werterhaltene Kampfpanzer Leopard einem weiteren Werterhaltungsprogramm unterziehen muss. Um die Durchhaltefähigkeit am Boden und in der Luft zu erhöhen, sind Ergänzungsbeschaffungen von Munition nötig.
Im Cyber- und elektromagnetischen Raum liegt der Fokus auf dem Aufbau des Kommandos Cyber und der elektronischen Kriegführung. In den übrigen Bereichen müssen die heutigen Fähigkeiten erhalten werden, etwa durch den Werterhalt des leichten Transport- und Schulungshelikopters und durch die Modernisierung der mobilen Sanitätshilfsstellen.
Mittelfristig müssen Investitionen in die Logistik und in die Luftmobilität getätigt werden. Im Bereich der Logistik steht beispielsweise der Ersatz von Baumaschinen und Betankungssystemen an. Der ebenfalls anstehende Ersatz von Lastwagen und Anhängern kann dagegen erst später als geplant umgesetzt werden. Um die Luftmobilität auf dem heutigen Niveau zu halten, müssen ab Anfang der 2030er-Jahre auch die mittelschweren Transporthelikopter ersetzt werden.
Weitere Investitionen müssen in dieser Periode den Bodentruppen zugutekommen. Dabei geht es einerseits um den Erhalt der Fähigkeit zur direkten Wirkung, wozu geschützte Fahrzeuge mit integrierten Panzerabwehrlenkwaffen eingesetzt werden können. Andererseits geht es um die Erweiterung der Fähigkeit zur indirekten Wirkung, was mit Raketenartillerie erreicht werden kann.
Langfristig sind Investitionen in die ungeschützte und geschützte Mobilität sowie in die Durchhaltefähigkeit erforderlich. Diese Investitionen werden grösstenteils erst in der zweiten Hälfte der 2030er-Jahre zum Tragen kommen und so das Fähigkeitsniveau beeinflussen.
Ab 2035 müssen schliesslich zahlreiche Bodensysteme ersetzt werden, die das Ende ihrer Nutzungsdauer in den 2020er-Jahren erreicht haben, deren Ausserdienststellung aber aufgeschoben worden ist.
Grosse Rüstungsbeschaffungen dauern in der Schweiz zwischen sieben und zwölf Jahren. Im Fall eines sich abzeichnenden Konflikts sind solche Beschaffungsfristen aber zu lang, um die Armee rechtzeitig modernisieren und die Verteidigungsfähigkeit erlangen zu können. Die Armee hat daher eine Strategie entworfen, die eine kontinuierliche Modernisierung der Truppen ‒ insbesondere der Bodentruppen ‒ erlaubt. Diese Modernisierung soll in überschaubaren Schritten erfolgen, wobei nur einzelne Formationen mit neuem Material ausgerüstet werden. Die Vorteile gegenüber einer armeeweiten Einführung des Materials sind, dass dieses immer auf dem neusten technologischen Stand ist, den aktuellen militärischen Bedürfnissen entspricht und dass Ausrüstungslücken vermieden werden. Zudem lassen sich mit den neuen Systemen Erfahrungen sammeln, die in künftige Beschaffungsvorhaben einfliessen. Diese adaptive Weiterentwicklung wird die Armee zwar vor Herausforderungen stellen, namentlich in den Bereichen der Ausbildung, der vernetzten Führung und der Logistik. Sie wird es der Armee aber erlauben, ihre Verteidigungsfähigkeit trotz langer Beschaffungsfristen rascher zu stärken.
Ein weiterer Weg zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit besteht darin, die internationale Kooperation auszubauen, wie dies der Bundesrat im Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 empfiehlt. Dies ist im Rahmen multilateraler Kooperationsinitiativen möglich, welche die gemeinsame Entwicklung militärischer Fähigkeiten erlauben. Die beteiligten Staaten können dabei auf freiwilliger Basis Know-how austauschen oder Standards testen, was die Interoperabilität der Streitkräfte fördert. Eine solche Zusammenarbeit ist in bestimmten Bereichen sinnvoll, in einigen sogar notwendig. Gerade bei Systemen mit hochentwickelter Technologie, wie etwa dem neuen Mehrzweckkampfflugzeug F-35A, kann das Potenzial durch Beteiligung an multinationalen Nutzer- und Arbeitsgruppen besser ausgeschöpft werden. Kooperationsinitiativen können aber auch im Zusammenhang mit Rüstungsbeschaffungen nützlich sein, indem die Ausbildung, der Unterhalt und die Logistik effizienter gestaltet werden. Diesen Weg beschreitet die Armee bei verschiedenen Waffensystemen seit Jahren mit Erfolg. Sie verfolgt diesen Zweck auch mit der Beteiligung an der European Sky Shield Initiative für den Aufbau eines europäischen Luftverteidigungssystems.
Neben der Teilnahme an solchen Initiativen ist schliesslich eine verstärkte internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung sowie in der Ausbildung vorgesehen. Künftig sollen zum Beispiel wo möglich Teile der Bodentruppen zusammen mit ausländischen Streitkräften trainieren können, wie es auch die Luftwaffe seit Langem praktiziert. Dadurch kann die Armee von den Erfahrungen ausgewählter Partner profizieren und die internationale Kooperation durch eigene Beiträge intensivieren.
Die Armee muss in den nächsten Jahren einige ihrer Systeme ausser Dienst stellen. Doch wie werden neue Systeme beschafft? Dieser Artikel gibt einen Einblick in den komplexen Prozess des Rüstungsablaufs.
20. März 2024
Armeebotschaft 2024: Wirksamkeit und Schutz im Cyberraum ausbauen
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten der Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum sollen gestärkt werden, indem die Wirksamkeit und der Schutz von Informations- und Kommunikationssystemen ausgebaut werden.
5. März 2024
Armeebotschaft 2024: Schutz des unteren und mittleren Luftraums erneuern
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten im Bereich der Wirkung gegen Ziele in der Luft sollen vervollständigt werden, indem die Mittel zum Schutz des unteren und mittleren Luftraums erneuert werden.
23. Februar 2024
Armeebotschaft 2024: Raschen und geschützten Datenaustausch verbessern
Führung bedeutet im militärischen Kontext, die eigenen Mittel so einzusetzen, dass sie zum Erreichen der gesetzten Ziele beitragen. Die militärische Führung kann sich heute aber nicht mehr auf Befehle zwischen einzelnen Führungsstufen beschränken. Gerade ein hybrides Konfliktumfeld verlangt, dass militärische Aufgaben durch verschiedene Truppengattungen und in enger Zusammenarbeit mit zivilen Partnern erfüllt werden, und dies in mehreren Wirkungsräumen gleichzeitig: am Boden, in der Luft und im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Die Führungsfähigkeit setzt daher auch eine dichte Vernetzung von Führungs- und Wirkmitteln voraus.
29. Februar 2024
Armeebotschaft 2024: Nachrichtenbeschaffung und Lagedarstellung verbessern
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten im Bereich des Nachrichtenverbunds und der Sensoren sollen gestärkt werden, indem die Mittel zur Nachrichtenbeschaffung und zur Lagedarstellung in allen Wirkungsräumen verbessert werden.
13. März 2024
Armeebotschaft 2024: Abwehr eines militärischen Angriffs mehr gewichten
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten im Bereich der Wirkung gegen Ziele am Boden sollen weiterhin auf ein hybrides Konfliktumfeld ausgerichtet werden, wobei die Abwehr eines militärischen Angriffs stärker gewichtet wird als bisher.