Datenschutz: Rechte der Angehörigen der Armee
Ihre Rechte
Die Armee und die Militärverwaltung (Gruppe Verteidigung) bearbeiten, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und im Rahmen der vorhandenen rechtlichen Grundlagen, Personendaten über Angehörige der Armee. Als solche können Sie in Bezug auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach dem Datenschutzgesetz (DSG; SR 235.1) geltend machen. Um diese Rechte auszuüben, reichen Sie bitte ein schriftliches Gesuch gemäss den nachstehenden Ausführungen ein.
Sie haben insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Art. 25 DSG)
- Recht auf Datenherausgabe (Art. 28 DSG)
- Recht auf Berichtigung (Art. 41 Abs. 2 Bst. a DSG)
- Recht auf Löschung (Art. 41 Abs. 2 Bst. a DSG)
- Recht, die Einschränkung der Bearbeitung der Personendaten zu verlangen (Art. 41 Abs. 3 DSG)
Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie bearbeitet werden.
Datenherausgaberecht: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Berichtigungsrecht: Sie haben das Recht, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigen zu lassen. Kann weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der betreffenden Personendaten festgestellt werden, wird bei den Daten ein Bestreitungsvermerk angebracht.
Löschungsrecht: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrechtmässig bearbeitet werden.
Recht auf Einschränkung der Bearbeitung der Personendaten: Sie haben das Recht, unter Umständen die Einschränkung der Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere wenn die Richtigkeit der Personendaten bestritten wird.
Kostenbeteiligung bei Auskunftsgesuch (Art. 25 Abs. 6 DSG, Art. 19 DSV)
Ist die Erteilung der Auskunft mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden, so kann von der betroffenen Person verlangt werden, dass sie sich an den Kosten angemessen beteiligt. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, dass Sie Ihr Auskunftsgesuch auf diejenigen Informationen beschränken, welche Sie konkret benötigen.
Ausübung Ihrer Rechte
Die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in verschiedenen Informationssystemen. Die Auflistung dieser Informationssysteme sowie die zuständigen Verwaltungseinheiten innerhalb der Gruppe Verteidigung für die jeweiligen Informationssysteme können Sie die Drop down Liste des Musterformulars für ein Auskunftsgesuch entnehmen. Ihre Gesuche zur Ausübung Ihrer Rechte sind bei der jeweils zuständigen Verwaltungseinheit einzureichen.
Bitte richten Sie Ihre Gesuche schriftlich (per E-Mail oder per Post) und unter Beilage einer Kopie Ihres Personalausweises (zwecks Prüfung Ihrer Identität) an die folgenden Adressen:
Aus Vertraulichkeitsgründen, werden Sie von der zuständigen Verwaltungseinheit möglicherweise um die Angabe zusätzlicher Identifikationsdetails gebeten.
Die Auskunft erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Gesuchs). Kann die Auskunft ausnahmsweise nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgen, werden Sie über diesen Umstand und die verlängerte Erledigungsfrist informiert.
Weitere Informationen über Ihre Rechte finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Eine Liste der Informationssysteme der Gruppe Verteidigung finden Sie im Formular Auskunftsgesuch im Anhang oder auf der Webseite des EDÖB.
Kontakt
Papiermühlestrasse 14
3003 Bern