Veröffentlicht am 4. März 2024
Immobilienprogramm VBS 2024
Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm VBS 2024 Verpflichtungskredite von insgesamt 886 Millionen Franken.

Verpflichtungskredite | Mio. Fr. |
|---|---|
Bau des Rechenzentrums VBS «Kastro II» | 483 |
Verlegung Rüeggisingerstrasse, Flugplatz Emmen | 14 |
Ausbau und Sanierung Waffenplatz Frauenfeld, 4. Etappe | 93 |
Teilsanierung Waffenplatz Bière, 1. Etappe | 46 |
Weitere Immobilienvorhaben 2024 | 250 |
Immobilienprogramm VBS 2024 | 886 |
Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die Mehrwertsteuer und jeweils eine Position «Kostenungenauigkeit». Diese umfasst die Teuerung und einen Risikoanteil, der abhängig vom Projektstand berechnet wird.
Bau des Rechenzentrums VBS «Kastro II»
Das VBS verfügt heute über eine heterogen gewachsene Rechenzentren-Infrastruktur. Diese weist bezüglich Schutz und Verfügbarkeit eine Lücke auf, die geschlossen werden muss.
Investitionen: 483 Millionen Franken.
Realisierung: 2025-2033
Nutzungsdauer: 2034-2063
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Das VBS verfügt heute über eine heterogen gewachsene Rechenzentren-Infrastruktur, welche die Verwaltungsinformatik und die militärischen Systeme umfasst. Diese Infrastruktur weist bis zur vollständigen Umsetzung der IKT-Strategie des Bundes 2020‒2023 bezüglich Schutz und Verfügbarkeit eine Lücke auf, die geschlossen werden muss. Weil die Systeme stark vernetzt sind, hat ein Ausfall Folgen für den Einsatz der Armee. Diese benötigt in allen Lagen und über das gesamte Leistungsprofil hinweg eine effektive und effiziente IKT-Unterstützung und muss diesbezüglich die grösstmögliche Autonomie anstreben. Die Rechenzentren bilden den Kern der IKT-Unterstützung zugunsten der Armee.
Mit Beschluss vom 2. Juli 2014 hat der Bundesrat das Konzept Rechenzentren-Verbund mit dem Ziel von vier bundeseigenen Rechenzentren genehmigt. Die Umsetzung dieses Konzepts beinhaltet die modulare Neuerstellung eines zivil und militärisch genutzten Rechenzentrums «Campus», den Betrieb und die nachhaltige Instandhaltung des bestehenden und ausschliesslich zivil genutzten Rechenzentrums «Primus» bis 2030 sowie die Bereitstellung der militärischen Rechenzentren «Fundament» und «Kastro II».
Die Rechenzentren sollen in räumlich getrennten Geländekammern realisiert werden, um die geforderte Verfügbarkeit und die abgestufte Sicherheit unter wirtschaftlichen Aspekten zu gewährleisten. Gemäss den IKT-Strategien Bund und Verteidigung müssen Daten und Applikationen an mehreren Standorten gespiegelt werden. Diese Vorgabe erfordert gegenüber der abzulösenden Infrastruktur mindestens eine Verdoppelung der Rechenzentrumskapazität. Zudem nimmt der Leistungsbedarf für einsatzrelevante militärische Applikationen und Datenspeicherung kontinuierlich zu.
Die Umsetzung des Konzepts Rechenzentren-Verbund erfolgt gestaffelt in folgenden Phasen:
- Realisierung eines vollgeschützten Rechenzentrums (Immobilienbotschaft VBS 2013, 150 Mio. Fr.). Das vollgeschützte Rechenzentrum «Fundament» wurde in einem bestehenden Objekt erstellt und ging Ende 2021 in Betrieb.
- Realisierung eines teilgeschützten Rechenzentrums zusammen mit zivilen Departementen des Bundes unter Federführung des VBS (Immobilienprogramm VBS 2016, 150 Mio. Fr.). Das teilgeschützte Rechenzentrum «Campus» ging Ende 2020 in Betrieb.
- Realisierung des zweiten vollgeschützten Rechenzentrums «Kastro II» (Immobilienprogramm VBS 2024, 483 Mio. Fr.).
- Weitere Ausbauschritte: Kapazitätsausbau der Rechenzentren «Fundament» und «Campus» in Abhängigkeit zur Bedarfsentwicklung. Zurzeit wird mit Kosten von rund 110 Millionen Franken gerechnet.
Gemäss den Grundsätzen der IKT-Strategie des Bundes müssen geschäftskritische Informationen mit eigenen Kapazitäten in möglichst bundeseigenen Rechenzentren gehalten werden. Die Miete eines Gebäudes ist deshalb keine Alternative. Das Rechenzentrum «Fundament» erfüllt die Anforderungen bezüglich Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sehr gut: Es wurde in ein bereits bestehendes Objekt eingebaut und verfügt über einen risikobasierten Schutz. Das Rechenzentrum «Kastro II» soll die gleichen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit wie das Rechenzentrum «Fundament» erfüllen.
Das Rechenzentrum «Kastro II» soll am gewählten Standort in einer neu zu erstellenden Kaverne eingebaut werden. Diese verfügt über einen militärischen Vollschutz. Zur Anbindung des Rechenzentrums an das Führungsnetz Schweiz soll ein Netzknoten erstellt werden.
Das Projekt sieht eine Ausbaureserve vor, die unter laufendem Betrieb einen massgeblichen Ausbau der IT-Leistung erlauben wird. Die Flächen für den Ausbau sollen dafür bereits mit dem Hauptprojekt im Rohbau entstehen. Das vorliegende Projekt beschränkt sich auf die Umsetzung der baulichen Massnahmen. Die Beschaffung der IT respektive der Systemkomponenten für das Rechenzentrum wird mit einem späteren Rüstungsprogramm beantragt.
Dank den am gewählten Standort natürlich vorhandenen Ressourcen kann das Rechenzentrums mit verhältnismässig geringem Energieaufwand gekühlt werden.
Für den Bau des Rechenzentrums «Kastro II» liegt ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag vor. Die Realisierung soll zwischen 2025 und 2033 erfolgen.
Für die Standortevaluation wurden über 60 Standorte anhand einer Vielzahl von Kriterien (u. a. Sicherheit, Erschliessung, Energieeffizienz der Kühlmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit) miteinander verglichen und bewertet. Um die geologischen Herausforderungen am gewählten Standort und die räumliche Gliederung der unterirdischen Anlage zu optimieren, wurden wiederum verschiedene Varianten geprüft. Aufgrund des risikobasierten Schutzes, der auf Energieeffizienz ausgerichteten Kühlung und dem modularen Ausbau ist das beantragte Projekt die vorteilhafteste aller geprüften Varianten.
Da ein Kostenvoranschlag vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 15 Prozent gerechnet. Um geologische Risiken zu minimieren, wurden Testbohrungen durchgeführt. Aufgrund der Dimension und Einmaligkeit des geplanten Bauwerks bleiben Restrisiken bestehen. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.
Positionen
Mio. Fr.
Investitionsausgaben nach Baukostenplan
1–9 (davon Honorare: 29,1 Mio. Fr.)420
Kostenungenauigkeit
63
Verpflichtungskredit
483
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 26 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Durch die wertvermehrenden Bauarbeiten steigen die Bruttomietkosten um jährlich 33,9 Millionen Franken. Mit der Umsetzung des Projekts steigen der Betriebsausgaben um 2 Millionen Franken pro Jahr.
30 Jahre.
Mit der Projektumsetzung werden vom Betriebsstart an rund sechs zusätzliche Vollzeitstellen benötigt.
Verlegung Rüeggisingerstrasse, Flugplatz Emmen
Der Militärflugplatz Emmen soll effizienter genutzt werden. Dazu muss die Rüeggisingerstrasse verlegt werden, die durch das Militärflugplatzareal führt und dieses teilt.
Investitionen: 14 Millionen Franken.
Realisierung: 2025-2027
Nutzungsdauer: 2028-2062
Der Militärflugplatz Emmen ist ein Hauptstandort der Luftwaffe. Er beherbergt nicht nur das Flugplatzkommando mit dem Drohnenkommando und das Training Center Simulatoren. Stationiert sind dort auch die Pilotenschule der Luftwaffe, diverse andere Partner sowie Teile des Kompetenzbereichs «Luftfahrtsysteme» von armasuisse. Letztere ist unter anderem zuständig für die Evaluation, Beschaffung und Zulassung der militärisch immatrikulierten Luftfahrzeuge.
Das Militärflugplatzareal soll auch in Zukunft rein militärisch genutzt werden und sich effizient weiterentwickeln. Die 2016 genehmigte Entwicklungsplanung bildet die verbindliche Grundlage für alle nachgelagerten Immobilienprozesse und Bauvorhaben. Als Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung des Areals muss die Rüeggisingerstrasse verlegt werden. Sie führt heute westlich der Piste mitten durch das Militärflugplatzareal und teilt dieses in zwei Teile. Dies verunmöglicht eine optimierte Nutzung und behindert den operationellen Betrieb zunehmend.
Die Sicherheit von Verkehr, Personen, Betrieb und Systemen zu gewährleisten, ist schon heute mit hohem Aufwand verbunden. Für Strassenquerungen müssen Schranken geschlossen werden, was zu langen Wartezeiten für den Verkehr und zu Unmut in der Bevölkerung führt. Die Strasse ist zudem für Fussgängerinnen und Velofahrer nicht normgerecht gestaltet. Die Verlegung der Linienführung an den Rand des Areals würde nicht nur die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern – auch die Effizienz der flugplatzinternen Betriebsabläufe könnte damit gesteigert werden.
Die im Jahr 2019 überarbeitete Gefahrenkarte Wasser für die Gemeinde Emmen zeigt, dass die Hochwassergefahr durch den Rotbach und Kolbenbach bisher unterschätzt worden ist. Die neue Gefahrenkarte weist eine akute Gefährdung für das Areal des Militärflugplatzes Emmen durch beide Gewässer aus. Diese Einschätzung hat sich bei diversen Hochwasserereignissen bestätigt. Um das Risiko zu reduzieren, sollen Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt werden.
Die Rüeggisingerstrasse soll an die nördliche Peripherie des Militärflugplatzes verlegt werden. Der Bau der neuen Strasse besteht aus je einer Fahrspur pro Fahrtrichtung für den motorisierten Individualverkehr. Parallel zur Fahrbahn entsteht ein Rad- und Gehweg. Die Quartiere um den Militärflugplatz sollen künftig mit einer neuen Busverbindung an den öffentlichen Verkehr angebunden werden. Für beide Fahrtrichtungen werden je zwei neue Bushaltestellen erstellt. Der Wegfall des strassenquerenden Flugplatz-Transitverkehrs und die Massnahmen zugunsten des Langsamverkehrs machen den Verkehr deutlich sicherer und barrierefrei. Der über die Nachbarparzelle führende Abschnitt der Rüeggisingerstrasse soll rückgebaut und renaturiert werden.
Um den Hochwasserschutz für den Militärflugplatz zu gewährleisten, wird der Kanton Luzern den Rotbach mit den erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen ergänzen und ökologisch aufwerten. Weil diese Massnahmen und die Strassenverlegung gleichzeitig erfolgen, können für Planung, Projektierung und Ausführung Synergien genutzt werden.
Die neue Bachgestaltung entlang des Hochwasserschutzdamms mit strukturierter Gewässersohle und neuen, bepflanzten Flachufern schafft ökologische Aufwertungsflächen. Ein chaussierter Fussweg mit Sitzgelegenheiten entlang des Baches wertet das Naherholungsgebiet für die Bevölkerung zusätzlich auf.
Für die Verlegung der Rüeggisingerstrasse liegt ein Bauprojekt vor. Die Arbeiten sollen von 2025 bis 2027 durchgeführt werden.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Strassenführungen geprüft. Unter Berücksichtigung aller betriebs- und umweltrelevanten Vorgaben weist die vorgeschlagene Variante den höchsten Nutzen aus.
Da ein Bauprojekt vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.
Positionen
Mio. Fr.
Investitionsausgaben nach Baukostenplan
1–9 (davon Honorare 1,4 Mio. Fr.)12,5
Kostenungenauigkeit
1,5
Verpflichtungskredit
14,0
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 0,8 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Die neu erstellte Strasse wird nach Bauvollendung der Gemeinde Emmen abgetreten. Im Gegenzug übernimmt das VBS von der Gemeinde Emmen den über das Flugplatzareal geführten Teil der bisherigen Rüeggisingerstrasse, wobei Bruttomietkosten von 100 000 Franken pro Jahr anfallen werden. Mit der Umsetzung des Projekts reduzieren sich die Betriebsausgaben um 200 000 Franken. Die Gemeinde Emmen beteiligt sich mit 480 000 Franken am Projekt des VBS.
35 Jahre.
Aus dem Projekt ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
Ausbau und Sanierung Waffenplatz Frauenfeld, 4. Etappe
Das Areal Auenfeld auf dem Waffenplatz Frauenfeld soll längerfristig weitergenutzt und verdichtet werden. Dies macht die Ausbildung effizienter und reduziert die Betriebsausgaben.
Investitionen: 93 Millionen Franken.
Realisierung: 2025-2028
Nutzungsdauer: 2029-2063
Der Waffenplatz Frauenfeld soll längerfristig weitergenutzt und verdichtet werden. Zu diesem Zweck soll das Areal über fünf Etappen ausgebaut und umfassend saniert werden. Im Gegenzug sollen in Frauenfeld die Stadtkaserne, das bestehende Zeughaus und das Motorwagendienstcenter geschlossen werden. Aufgeben will die Armee auch einen Übungsplatz in Rümlang sowie Nutzungsflächen in Dübendorf, Bülach und Kloten.
Die Verdichtung auf dem Areal Auenfeld in Frauenfeld macht die Ausbildung effizienter und reduziert die Betriebsausgaben. Die ersten drei Etappen wurden mit den Immobilienprogrammen VBS 2016, 2020 und 2021 bewilligt.
Der Verpflichtungskredit für die abschliessende fünfte Etappe soll dem Parlament voraussichtlich mit dem Immobilienprogramm 2029 vorgelegt werden.
Die vierte Etappe umfasst folgende Massnahmen:
- Ersatzneubau eines Unterkunftsgebäudes: Der Ersatzneubau mit rund 360 Betten dient der Unterbringung von Angehörigen der Armee. Geplant sind auch zughörige Aufenthalts- und Sanitärräume, Räume für Kommandoposten, Magazine sowie Lager- und Retablierungsflächen für zwei Kompanien. Die Erd- und Obergeschosse der beiden zu ersetzenden Unterkünfte werden rückgebaut. Teile der Fundation sollen zur Reduktion der Baukosten erhalten bleiben. Sie können ins Fundationskonzept des Ersatzneubaus integriert werden.
- Neubau eines Lehrgebäudes: Im neuen Lehrgebäude entstehen zwei Filmsäle für je rund 260 Personen, zwei Fitnessbereiche mit Garderoben und Sanitärbereichen sowie Technikräume. Drei Theorieräume im Obergeschoss ergänzen die Funktionalität des Gebäudes.
- Ersatzneubau für das Wachgebäude: Neben einer Wachtloge mit Schlaf- und Aufenthaltsräumen sowie Sanitärbereichen für die Wachmannschaften sollen im neuen Wachgebäude 12 Arrestzellen mit zugehörigem Bereich für die Arrestbetreuerinnen und -betreuer untergebracht werden. Wesentlicher Bestandteil des Gebäudes ist die überdachte und witterungsgeschützte Ein- und Ausfahrt zum Areal für die Kontrollen des motorisierten Verkehrs. Erd- und Obergeschoss des bestehenden Wachgebäudes sollen rückgebaut werden, das Untergeschoss bleibt unter dem Ersatzneubau erhalten.
- Teilsanierung eines Lehrgebäudes: Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, werden Nasszellen im Erdgeschoss erweitert. Ansonsten sind an der bestehenden Gebäudestruktur lediglich punktuelle Eingriffe vorgesehen, um die Funktionalität einzelner Räume zu optimieren und die Sicherheitsvorschriften zu erfüllen.
- Fertigstellung der Aussenanlagen des Waffenplatzareals: In den Aussenanlagen werden Plätze, Strassen, Wege und Grünflächen angelegt, während das Areal umzäunt wird. Zudem werden sämtliche Kompensationsauflagen aus den Umweltverträglichkeitsberichten der Etappen eins bis vier umgesetzt. Im Projekt überbaute ehemalige Grünflächen werden kompensiert.
Für die drei Neubauten kommt der Standard Minergie-A ECO zur Anwendung. Für die Teilsanierung des Lehrgebäudes sind die Anforderungen gemäss Minergie-Modul-Standard massgebend.
Die vier Gebäude werden mit der Abwärme des benachbarten Rechenzentrums «Campus» beheizt. Auf ihren Dächern werden Photovoltaikmodule mit einer Gesamtfläche von rund 2800 Quadratmetern installiert. Die produzierte Strommenge beträgt rund 550 Megawattstunden pro Jahr. Dies entspricht dem Strombedarf von rund 140 Haushalten. Der überschüssig produzierte Strom wird an einem anderen VBS-Standort genutzt.
Die landwirtschaftliche Nutzung des gesamten Waffenplatzes wird erweitert und auf biologische Standards umgestellt.
Für die vierte Etappe der Verdichtung des Waffenplatzes Frauenfeld liegt ein Bauprojekt vor. Die Realisierung soll in den Jahren 2025 bis 2028 erfolgen.
Der Ausbau und die Gesamtsanierung des Waffenplatzes wurden mit dem Immobilienprogramm VBS 2016 beschlossen. Die vierte Etappe ist eine Folge dieses Entscheides. In der damaligen Gesamtbetrachtung wurde die Sanierung der bestehenden Gebäude an den verschiedenen Standorten geprüft und verworfen. Diese Alternative wäre, betrachtet auf die Nutzungsdauer von 35 Jahren, rund 70 Millionen Franken teurer und könnte nicht alle Bedürfnisse erfüllen. Sie wäre nicht nachhaltig, weil die langfristige Nutzung nicht garantiert werden könnte. Die zur Aufgabe vorgesehenen Standorte könnten nicht veräussert werden. Der in der vorliegenden vierten Etappe vorgesehene Ersatzneubau zweier Unterkunftsgebäude erweist sich als wirtschaftlicher als deren Sanierung.
Da ein Bauprojekt vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.
Positionen
Mio. Fr.
Investitionsausgaben nach Baukostenplan
1–9 (davon Honorare 7,8 Mio. Fr.)84,3
Kostenungenauigkeit
8,7
Verpflichtungskredit
93,0
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 4,5 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten früherer Immobilienprogramme des VBS bewilligt.
Die Bruttomietkosten für die vierte Etappe betragen 6 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Umsetzung des Projekts erhöhen sich die Betriebsausgaben um jährlich 100 000 Franken.
35 Jahre.
Aus dem Projekt ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
Teilsanierung Waffenplatz Bière, 1. Etappe
Der Waffenplatz Bière ist teilweise veraltet. Er muss saniert und an die heutigen Normen und Standards angepasst werden.
Investitionen: 46 Millionen Franken.
Realisierung: 2025-2028
Nutzungsdauer: 2029-2063
Auf dem Waffenplatz Bière befindet sich das Artillerie-Ausbildungszentrum der Schweizer Armee. Die Artillerie- und Aufklärungsschule 31 bildet Rekrutinnen und Rekruten sowie Kader der Artillerie und der Aufklärungstruppen aus. Zudem erfolgt auf dem Waffenplatz Bière die Grundausbildung eines Teils der Infanterie in der Westschweiz. Schliesslich wird der Waffenplatz regelmässig für zahlreiche weitere Ausbildungen und Kurse sowie von diversen WK-Verbänden genutzt.
Die Kaderunterkünfte, das Verpflegungszentrum, das medizinische Zentrum der Region und die Lagerflächen der Logistikbasis der Armee haben einen hohen Instandsetzungsbedarf und erfüllen die heutigen Normen und Standards nicht mehr. Sie müssen umfassend saniert und an die heutigen Nutzungsanforderungen angepasst werden. Die umliegende Infrastruktur für das Schiesswesen muss ebenfalls modernisiert und an die geltenden Lärmschutznormen angepasst werden. Die erforderlichen baulichen Massnahmen sollen in den nächsten rund 10 Jahren in drei Etappen umgesetzt werden.
Die erste Etappe umfasst die Gesamtsanierung der beiden Kaderunterkünfte. Die ursprünglich als Pferdestallungen genutzten Gebäude stammen aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert. Ende der 1970er-Jahre wurden sie zur Kaderunterkunft umgebaut. Seit über 40 Jahren wurden keine umfassenden Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mehr durchgeführt.
Die beiden denkmalgeschützten Unterkunftsgebäude mit rund 300 Betten und einigen Theorieräumen müssen umfassend saniert werden. Die Gebäudehülle mit Dächern, Fassaden, Fenstern und Sonnenschutzvorrichtungen wird komplett erneuert und wärmegedämmt. Die Gebäude müssen ausserdem statisch ertüchtigt werden. Eine neue Raumaufteilung und angepasste Sanitäranlagen werden künftig auch jenen Anforderungen gerecht, die sich aus dem steigenden Frauenanteil in der Schweizer Armee ergeben. Zudem sollen Trockenräume und ein Fitnessraum geschaffen sowie Warenaufzüge installiert werden. Die Haustechnikanlagen und Elektroinstallationen werden den heutigen Anforderungen angepasst und erneuert. Schadstoffbelastete Baumaterialien werden fachgerecht entsorgt und Brandschutzmassnahmen umgesetzt.
Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen wird der Minergie-Standard erreicht. Dank des Minergie-Standards kann der CO2-Ausstoss um rund 60 Prozent reduziert werden. Die Wärmeversorgung der Kaserne erfolgt über erneuerbare Fernwärme.
Für die Gesamtsanierung der Kaderunterkunft liegt ein Bauprojekt vor. Die Gesamtsanierung soll von 2025 bis 2028 durchgeführt werden.
Die Gebäude der Kaderunterkunft sind denkmalgeschützt. Der geplanten Gesamtsanierung konnte deshalb keine Alternative gegenübergestellt werden.
Da ein Bauprojekt vorliegt, wird mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess reduziert.
Positionen
Mio. Fr.
Investitionsausgaben nach Baukostenplan
1–9 (davon Honorare 2,5 Mio. Fr.)41,3
Kostenungenauigkeit
4,7
Verpflichtungskredit
46,0
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Vorliegen des Bauprojekts 2,3 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.
Durch die wertvermehrenden Bauarbeiten steigen die Bruttomietkosten um jährlich 1 Million Franken. Mit der Umsetzung des Projekts erhöhen sich die Betriebsausgaben um 100 000 Franken.
35 Jahre.
Aus dem Projekt ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
Weitere Immobilienvorhaben 2024
Die weiteren Immobilienvorhaben 2024 umfassen Ausgaben von weniger als 10 Millionen Franken pro Projekt.
Investitionen: 250 Millionen Franken.
Dieser Verpflichtungskredit soll für nachfolgende Zwecke verwendet werden:
Positionen
Mio. Fr.
Studien und Projektierungen
40
Ausbauten
70
Werterhaltungsmassnahmen
130
Weitere Zwecke
10
Weitere Immobilienvorhaben 2024
250
Die Planung der Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Die angegebenen Bausummen entsprechen dem Planungsstand November 2023.
Studien und Projektierungen
Die Studien und Projektierungen ermöglichen es, künftige Immobilienprogramme zu planen. Sie umfassen alle Leistungen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen und Fachplanung – von der Machbarkeitsstudie bis zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Zudem dienen sie der Bemessung der Verpflichtungskredite. Die Ausgaben für Studien und Projektierungen betragen rund 9 Prozent der gesamten Investitionen. Dies entspricht den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und der Honorarverordnung des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.
Ausbauten
Dieser Teil des Verpflichtungskredits wird für kleinere Ausbauten und – in geringem Ausmass – für Liegenschaftskäufe verwendet. Letztere werden nötig, wenn sich Nutzungen verändern oder wenn sich eine neue Dimensionierung oder neue Bedürfnisse aus Rüstungsmaterialbeschaffungen ergeben. Wichtige Vorhaben sind:
- Bau eines Energieparks Stadera (GR): Im Bündner Hochgebirge soll getestet werden, wie Wind und Sonne im alpinen Raum zur lokalen Stromerzeugung genutzt werden können. Der Standort «La Stadera» in der Region Surselva bietet gute Testbedingungen hinsichtlich Wind, Sonneneinstrahlung und vorhandener Infrastruktur.
- Infrastruktur für Elektroladestationen: Das VBS beabsichtigt, das bestehende Netz der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit zusätzlichen Ladestationen weiter zu verdichten.
Werterhaltungsmassnahmen
Werterhaltungsmassnahmen sind notwendig, um Immobilien gebrauchstauglich zu halten, sie zu modernisieren, gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen umzusetzen (z. B. für den Lärmschutz), energietechnische Sanierungen vorzunehmen oder Photovoltaikanlagen einzubauen. Ist eine Instandsetzung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht mehr sinnvoll, werden Ersatzneubauten erstellt. Belaufen sich die Kosten für Werterhaltungen oder Sanierungen auf mehr als 10 Millionen Franken, werden sie mit separaten Verpflichtungskrediten beantragt. In den vergangenen Jahren hat das VBS jeweils rund 75 Millionen Franken jährlich für Werterhaltungsmassnahmen ausgegeben.
Mit dieser Botschaft werden 135 Millionen Franken für Werterhaltungsmassnahmen beantragt, die sowohl Planungsarbeiten als auch Sofortmassnahmen enthalten.
Mit diesen Mitteln sollen unter anderem die folgenden Vorhaben realisiert werden:
- Energetische Massnahmen auf dem Übungsplatz Hellchöpfli: Die Gebäudetechnik auf dem Übungsplatz Hellchöpfli hat das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Um Systemausfälle mit Folgeschäden zu vermeiden, müssen Elektroverteilung und Transformatorstation erneuert werden. Zur Erfüllung der Vorgaben aus dem Klimapaket 2030 soll zudem die Ölheizung durch ein System mit erneuerbarer Energie ersetzt werden. Dadurch werden künftig jährlich rund 18 000 Liter Heizöl weniger verbrannt und die CO2-Emission um rund 47 Tonnen reduziert.
- Sanierung einer Kommando-Infrastruktur: Das betreffende Gebäude soll an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst und für die langfristige Gebrauchstauglichkeit saniert werden. Aus wirtschaftlichen Gründen wird ein Gebäudeteil abgebrochen und durch einen neuen Anbau ersetzt, in dem sicherheitsrelevante Räume untergebracht werden. Zudem entstehen 30 Parkplätze für Militärfahrzeuge.
Weitere Zwecke
Der Verpflichtungskredit wird für folgende weitere Zwecke verwendet:
- für spezifische Ausbauten durch die Mieterschaft sowie für fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten;
- für Investitionsbeiträge zur Sanierung von Infrastrukturen, beispielsweise Strassen und Seilbahnen, die zusammen mit Dritten genutzt werden;
- für teuerungsbedingte Mehrausgaben bei weiteren Vorhaben des vorliegenden Immobilienprogramms;
- für nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS.
Das Risiko in den Plangenehmigungs- und Vergabeverfahren wird gesamthaft als klein eingestuft. Ein Risikozuschlag zur Absicherung der Kostenungenauigkeit wurde nicht eingerechnet.
Der Verpflichtungskredit wird grösstenteils für Projektierungen, Ausbauten und Werterhaltungsmassnahmen verwendet. Die Nutzung wird dadurch optimiert und die Betriebsausgaben bleiben insgesamt auf konstantem Niveau.
Kapitel der Armeebotschaft
- Eckwerte zur längerfristigen Ausrichtung der Armee
- Rüstungsprogramm 2024
- Beschaffung von Armeematerial 2024–2027
- Immobilienprogramm VBS 2024
- Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028
Weitere Informationen
- Höhere Armeeausgaben und Kürzung bei Entwicklungshilfe beschlossen
- Armeebotschaft 2024 ist unter Dach
- Nationalrat will eine halbe Milliarde Franken mehr für die Armee
- Ständerat will Entscheid über Armeefinanzen aufschieben
- Voranschlag 2025: Erhöhung der Mittel für die Armee
- Budget 2025: zusätzliche Mittel für die Landesverteidigung und die Landwirtschaft stehen einschneidenden Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit, im Asylwesen und im Eigenbereich des Bundes gegenüber
- SiK-S: Armeefinanzierung
- Ständeratskommission prüft «Sicherheitsprozent» für AHV und Armee
- Parlament will für höhere Armeeausgaben andernorts sparen
- Parlament spricht mehr Geld für die Luftabwehr
- Armeebotschaft 2024: Nichteintreten auf den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028 (parlament.ch)
- Presserohstoff: Armeebotschaft 2024 / Kriegsmaterialexporte (parlament.ch)
- Mehr Mittel für die Armee ohne Steuererhöhungen (parlament.ch)
- Schaffung eines Bundesgesetzes über einen ausserordentlichen Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und den Frieden in Europa angesichts des Krieges gegen die Ukraine | Geschäft | Das Schweizer Parlament
- Ständerat will zusätzliche Milliarden für die Armee (parlament.ch)
- Ja zu mehr Mitteln für die Armee und zur Schaffung eines Fonds für Sicherheit und Frieden (parlament.ch)
- Kommission nimmt Beratung der Armeebotschaft 2024 auf (parlament.ch)

14. Februar 2024
Wie werden neue Systeme für die Armee beschafft?
Die Armee muss in den nächsten Jahren einige ihrer Systeme ausser Dienst stellen. Doch wie werden neue Systeme beschafft? Dieser Artikel gibt einen Einblick in den komplexen Prozess des Rüstungsablaufs.

20. März 2024
Armeebotschaft 2024: Wirksamkeit und Schutz im Cyberraum ausbauen
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten der Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum sollen gestärkt werden, indem die Wirksamkeit und der Schutz von Informations- und Kommunikationssystemen ausgebaut werden.

5. März 2024
Armeebotschaft 2024: Schutz des unteren und mittleren Luftraums erneuern
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten im Bereich der Wirkung gegen Ziele in der Luft sollen vervollständigt werden, indem die Mittel zum Schutz des unteren und mittleren Luftraums erneuert werden.

23. Februar 2024
Armeebotschaft 2024: Raschen und geschützten Datenaustausch verbessern
Führung bedeutet im militärischen Kontext, die eigenen Mittel so einzusetzen, dass sie zum Erreichen der gesetzten Ziele beitragen. Die militärische Führung kann sich heute aber nicht mehr auf Befehle zwischen einzelnen Führungsstufen beschränken. Gerade ein hybrides Konfliktumfeld verlangt, dass militärische Aufgaben durch verschiedene Truppengattungen und in enger Zusammenarbeit mit zivilen Partnern erfüllt werden, und dies in mehreren Wirkungsräumen gleichzeitig: am Boden, in der Luft und im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Die Führungsfähigkeit setzt daher auch eine dichte Vernetzung von Führungs- und Wirkmitteln voraus.

29. Februar 2024
Armeebotschaft 2024: Nachrichtenbeschaffung und Lagedarstellung verbessern
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten im Bereich des Nachrichtenverbunds und der Sensoren sollen gestärkt werden, indem die Mittel zur Nachrichtenbeschaffung und zur Lagedarstellung in allen Wirkungsräumen verbessert werden.

13. März 2024
Armeebotschaft 2024: Abwehr eines militärischen Angriffs mehr gewichten
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 erstmals die Eckwerte zur konzeptionellen Ausrichtung der Armee der kommenden zwölf Jahre. Die Fähigkeiten im Bereich der Wirkung gegen Ziele am Boden sollen weiterhin auf ein hybrides Konfliktumfeld ausgerichtet werden, wobei die Abwehr eines militärischen Angriffs stärker gewichtet wird als bisher.