Veröffentlicht am 20. März 2026
Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A (Zusatzkredit)

Investitionen 394 Millionen Franken
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Die USA haben angekündigt, dass die Kampfflugzeuge F-35A mehr kosten werden als geplant. Daraufhin hat der Bundesrat im August 2025 das VBS beauftragt, mehrere Möglichkeiten zu prüfen, wie mit diesen Mehrkosten umgegangen werden kann. Im Dezember 2025 hat das VBS dem Bundesrat den Bericht «Luftverteidigung der Zukunft – Validierung des Expertenberichts und der dazugehörigen Empfehlungen der Begleitgruppe» vorgelegt.
Dieser Bericht zeigt auf, dass der Grundlagenbericht «Luftverteidigung der Zukunft» das VBS von 2017 und die darin erwähnten Optionen für aktuelle Anforderungen grösstenteils noch immer gültig sind, obwohl sich seither Kampfflugzeuge technologisch rasant entwickelt und die geopolitische Lage deutlich verschlechtert hat. Jedoch haben sich manche Aspekte stärker akzentuiert als damals angenommen – und neue sind hinzugekommen.
Dazu gehören unter anderem:
- der gestiegene Bedarf an Abwehrfähigkeiten gegen Bedrohungen aus der Distanz wie ballistische Lenkwaffen und gegen Drohnen.
- der deutliche technologische Vorsprung von Kampfflugzeugen der 5. Generation gegenüber jenen der 4. Generation.
- die verstärkte Abhaltewirkung gegenüber einem potenziellen Gegner durch eigene, moderne Fähigkeiten und Sensoren.
Hinzu kommt, dass die Fähigkeiten der Luftverteidigung gegenüber dem Luftpolizeidienst höher gewichtet wird. Das führt dazu, dass die Anforderungen an die Verfügbarkeit gestiegen sind und die Kampfflugzeuge intensiver genutzt werden.
Aus diesen Gründen würde würde die Armee sicherheitspolitisch gesehen künftig 55 bis 70 moderne Kampfflugzeuge benötigen, um die Durchhaltefähigkeit in allen Lagen sicherzustellen. Den Bestand derart zu erhöhen, ist aber zurzeit unabhängig vom Flugzeugtyp finanzpolitisch betrachtet unpassend.
Am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat beschlossen:
- Er hält daran fest, das Kampfflugzeug F-35A zu beschaffen.
- Das VBS soll so viele F-35A beschaffen, wie angesichts der angekündigten Mehrkosten und innerhalb des Bundesbeschlusses vom 15. September 2022 finanziell maximal möglich sind.
- Er will angesichts der sicherheitspolitischen Lage zuerst die notwendige Stärkung der Sicherheit und Verteidigung behandeln.
- Er will anschliessend über die Möglichkeit entscheiden, weitere F-35A zu beschaffen, um die vorgesehenen 36 Kampflugzeuge zu erreichen.
Am 6. März 2026 hat der Bundesrat entschieden: Er beantragt dem Parlament für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A einen Zusatzkredit über 394 Millionen Franken.
Das Parlament hat am 20. Dezember 2019 den Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge verabschiedet. Die Stimmbevölkerung hat diesem Beschluss am 27. September 2020 zugestimmt. Demnach beträgt das Finanzvolumen für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge höchstens 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise vom Januar 2018). Dies entspricht per Ende 2025 einem maximalen Finanzvolumen von rund 6,4 Milliarden Franken. Mit der Armeebotschaft 2022 wurde ein Verpflichtungskredit von 6,035 Milliarden Franken bewilligt. Der Bundesrat hat bereits damals darauf hingewiesen, dass der Volksentscheid einen höheren Verpflichtungskredit rechtfertigen könnte.
Der Bundesrat beantragt einen Zusatzkredit von 394 Millionen Franken. Dieser entspricht dem maximalen Finanzvolumen nach Planungsbeschluss abzüglich des bewilligten Verpflichtungskredits und stützt sich auf Artikel 27 Absatz 1 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 2005.
Ein Zusatzkredit in der Höhe von 394 Millionen Franken ermöglicht es der Schweiz, gesamthaft voraussichtlich 30 Kampfflugzeuge des Typs F-35A zu beschaffen – dies nach aktuellem Kenntnisstand (Februar 2026). Die genaue Anzahl kann erst genannt werden, sobald die US-Regierung die Verträge mit den Herstellern über die verbleibenden Flugzeuge und Triebwerke für die nächsten Produktionslose ausgehandelt hat.
Die Abweichung von den ursprünglich vorgesehenen 36 F-35A hat negative militärisch operationelle Konsequenzen, insbesondere bezogen auf die Leistungserbringung und Durchhaltefähigkeit bei erhöhten Spannungen und Konflikten. Es handelt sich aber um eine Lösung, welche die vom Stimmvolk bewilligte Obergrenze der finanziellen Verpflichtungen respektiert.
Die Beschaffung basiert auf der Evaluation und dem Zeitplan für die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges im Rahmen der Armeebotschaft 2022.
Geprüft wurde die Beschaffung aller ursprünglich geplanten 36 F-35A Kampfflugzeuge. Dazu wäre nach Schätzung Stand Februar 2026 ein Zusatzkredit im Umfang von rund 1,1 Milliarden Franken notwendig. Die diesbezügliche Berechnung basiert auf den Kostenschätzungen des US-amerikanischen F-35-Programmbüros, einer geschätzten Risikoreserve und einem angenommenen Wechselkurs von 0,8 CHF/USD. Diese Option wurde jedoch aus finanzpolitischen Gründen verworfen.
Weitere Optionen, die gegenüber der beantragten Option eine weitere Reduktion der F-35A Flotte zur Folge hätten, sowie ein Rücktritt vom Vertrag wurden aus sicherheitspolitischen Überlegungen verworfen. Diese hätten bereits in der normalen Lage schwerwiegende operationelle Einschränkungen beim Schutz von Land und Bevölkerung.
Das VBS beschafft die maximale Anzahl der Kampfflugzeuge so weit, dass deren Beschaffung innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen des Bundesbeschlusses über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom 20. Dezember 2019 möglich ist. Dies unter Berücksichtigung der aufgelaufenen Teuerung per Ende 2025 sowie der mehrwertsteuer- und wechselkursbedingten Mehrkosten.
Die Anzahl Flugzeuge kann erst nach den Vertragsverhandlungen der US-Regierung mit den Lieferanten bestimmt werden. Der ausgehandelte Flugzeugpreis kann von den Schätzungen Stand Februar 2026 abweichen und damit auch die maximale mögliche Anzahl an Flugzeugen F-35A. Auf eine eigentliche Risikoposition wird jedoch verzichtet, da mit den vorhandenen Mitteln die maximal mögliche Anzahl an Flugzeugen F-35A beschafft wird.
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