Veröffentlicht am 13. Februar 2026
Immobilienprogramm VBS 2026
Mit dem Immobilienprogramm VBS 2026 beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite in der Höhe von 562 Millionen Franken.
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Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die Mehrwertsteuer sowie als «Kostenungenauigkeit» die Teuerung und einen Risikoanteil, der vom Projektstand abhängig berechnet wird.
Immobilienplan
Wegen der verschlechterten Sicherheitslage ist für die Schweizer Armee das Verteidigen wieder zentral. Das beeinflusst auch das Immobilienportfolio; es wird tendenziell vergrössert. Dies wiederum wird voraussichtlich höhere Ausgaben für Investitionen, Betrieb und Personal verursachen.
Aus diesem Grund revidiert die Armee ihr Stationierungskonzept etappenweise. Sie hat zudem gewisse militärische Immobilien, die das VBS nicht mehr benötigt, neu als Reserve deklariert. Diese Objekte werden bei Bedarf reaktiviert.
Zurzeit werden die bewilligten Projekte priorisiert und deren Finanzierung sichergestellt. Gegen Ende der 2020er-Jahre wird es voraussichtlich wieder möglich sein, wesentlich ins Immobilienportfolio zu investieren, um dieses zu erweitern.
Eine Kaverne sanieren

Investitionen 48 Millionen Franken.
Die Luftwaffe verfügt über unterirdische Anlagen, in denen sie ihre Flugzeuge während besonderen und ausserordentlichen Lagen geschützt unterbringt. Eine solche Kaverne soll mit dem vorliegenden Immobilienvorhaben saniert werden. Teile dieser in den 1950er-Jahren gebauten Anlage haben das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht oder entsprechen den heutigen Ausbau- und Sicherheitsstandards nicht mehr. Sie müssen instandgesetzt und den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Der für den Flugbetrieb genutzte Bereich ist von 1998 bis 2003 ausgebaut, der für die Unterkunft und die Verpflegung genutzte Bereich von 2008 bis 2010 saniert und ausgebaut worden.
Diese Massnahmen erfolgen unabhängig vom neuen Kampfflugzeug F-35A.
Unter anderem sollen die Schutz- und Sicherheitsanlagen instandgesetzt und erneuert werden. Dazu sollen der Brandschutz und der AC-Schutz konzeptionell angepasst werden. AC-Schutz bezeichnet den Schutz elektrischer und elektronischer Geräte vor zu hohen elektrischen Spannungen.
Zudem müssen technische Anlagen ersetzt werden, darunter die Ventilatoren der Lüftungsanlagen und die Pumpen der Wasser- und Heizungsverteilung. Dabei wird der Energiebedarf dieser Anlagen durch den Einbau moderner, energieeffizienter Geräte reduziert.
Ausserdem müssen Massnahmen für den Unterhalt beim Innenausbau getroffen werden, unter anderem im Sanitärbereich.
Ein Bauprojekt liegt vor.
Die Arbeiten sollen von 2028 bis 2031 durchgeführt werden.
Keine. Die Sanierungsarbeiten sind nötig, weil die Luftwaffe auf diese Kaverne angewiesen ist, um Kampfflugzeuge geschützt unterzubringen.
Militärflugplätze gegen Lärm sanieren

Investitionen 30 Millionen Franken.
Zurzeit sind die Kampfjets der Schweizer Luftwaffe auf den Militärflugplätzen in Meiringen, Payerne und Emmen stationiert. Während des Flugbetriebs überschreiten die Immissionen die Grenzwerte gemäss der Lärmschutzverordnung, obwohl alle Massnahmen getroffen worden sind, um den Lärm zu reduzieren. Deshalb muss das VBS lärmbelastete Gebäude in unmittelbarer Nähe der erwähnten Militärflugplätze vor dem Schall schützen. Dieser Pflicht kommt das VBS vor allem mit Schallschutzfenstern nach. Den Einbau solcher Fenster hat das VBS bereits in früheren Jahren finanziert.
Mit dem Bundesbeschluss über militärische Immobilien 2000 bewilligt das Parlament dem VBS, Massnahmen zum Schutz vor Schall in Dübendorf, Emmen, Meiringen, Payerne und Sion umzusetzen. Jenen Kredit hat das VBS teilweise für den Einbau von Schallschutzfenstern verwendet. 2009 bewilligte das Parlament einen weiteren Kredit für zusätzliche Massnahmen in Meiringen und Payerne (siehe Bundesbeschluss über die Immobilien des VBS).
Die ausstehenden Schallschutzmassnahmen soll der vom Bundesrat mit der Armeebotschaft 2026 beantragte Kredit ermöglichen.
In der Nähe der Militärflugplätze von Meiringen und Payerne überschreiten die Lärmimmissionen zurzeit bei rund 100 Gebäuden die Grenzwerte, in Emmen bei 150 Gebäuden. Bei jenen Gebäuden, die private Liegenschaften sind, muss das VBS Schallschutzfenster einbauen lassen.
Die erwähnten Massnahmen hängen nicht mit dem neuen Kampfflugzeug F-35A zusammen. Dessen Lärmimmissionen hat das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) mit der Luftwaffe und der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) berechnet. Der Hersteller Lockheed Martin hat sie dabei unterstützt.
Die Belastung durch Fluglärm des F/A-18 und des F-35A bleibt insgesamt etwa gleich. Etwas lauter empfunden werden können einzelne Starts und Landungen des F-35A. Die Lärmgrenzwerte könnten bloss mit weniger Flugbewegungen eingehalten werden. Dadurch wären jedoch die Piloten der Luftwaffe weniger gut ausgebildet und die Luftwaffe insgesamt weniger einsatzbereit.
Ein grobe Kostenschätzung liegt vor.
Die Arbeiten sollen von 2027 bis 2028 mit den jeweiligen Kantonen ausgeführt werden, falls nach Abschluss der Plangenehmigungsverfahren die Erleichterungen gemäss Artikel 14 der Lärmschutzverordnung erteilt worden sind. Dieser besagt, dass die zuständige Behörde eine Sanierung erleichtern darf, wenn sie «unverhältnismässige Kosten oder Einschränkungen des Betriebs verursachen würde».
- Schallschutzfenster auch dann mitfinanzieren, wenn der Grenzwert der Immission nicht erreicht ist. Dies hat das VBS bereits früher bei den Militärflugplätzen von Meiringen und Payerne so gehandhabt. Damit verbunden hat das VBS geprüft, einen grösseren Perimeter zu definieren. Es konnte aber keine Abgrenzung festgelegt werden, die eine Gleichbehandlung innerhalb der bestehenden Siedlungsstrukturen erlaubt hätte. Deshalb ist diese Variante verworfen worden.
- Abgestufte Kostenbeteiligung. Der Bund hätte sich zwischen dem Planwert (60 Dezibel) und dem Immissionsgrenzwert (65 Dezibel) mit 20 Prozent pro überschrittenes Dezibel an den Kosten beteiligt, beispielsweise bei 62 Dezibel mit 40 Prozent. Die restlichen Kosten hätten die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude getragen. Diese Variante wurde wegen fehlender rechtlicher Verpflichtung und hoher Kosten verworfen.
Baumassnahmen zugunsten der Telekommunikation der Armee (1. Etappe)

Investitionen 19 Millionen Franken.
Die Armee braucht sichere, krisenresistente, autonome sowie permanent und maximal betriebsbereite Datennetze. Diese Anforderungen erfüllt die aktuelle IKT-Infrastruktur erst teilweise, weil unter anderem die Standorte schlecht vernetzt sind.
Die Armee plant folgende Massnahmen:
- Sie versorgt ihre Einsatzräume möglichst mit Informations- und Kommunikationssystemen, die auf dem bestehenden Richtstrahlnetz der Höhenanlagen basieren. Einzelne Standorte dieses Netzes sollen mit Positionierungssystemen ausgerüstet werden, die sich aus der Ferne steuern lassen. Dadurch kann die Armee an den Höhenstandorten die Präsenz von Richtstrahlpionieren reduzieren. Diese spezialisierten Soldatinnen und Soldaten erstellen und warten Richtstrahlantennen. Ausserdem sorgen sie für störungsfrei übertragene Daten.
- Sie installiert mit Glasfaserkabeln ausgestattete Feldanschlusskästen an besonders einsatzrelevanten Standorten, die das Höhennetz nicht erreicht.
- Sie modernisiert ihre Telekommunikation, was die Leistung der Vernetzung und Übertragung zugunsten des teilmobilen oder mobilen Einsatzes verbessert. Dafür müssen landesweit zusätzliche Anschlussmöglichkeiten bereitgestellt werden, damit die Verbände bei einem Ereignis schnell ans Führungsnetz Schweiz angebunden werden können.
Ein Bauprojekt liegt vor.
Die Arbeiten sollen von 2027 bis 2029 durchgeführt werden.
Keine.
Schiessplatz Vugelles-La Mothe sanieren und modernisieren

Investitionen 36 Millionen Franken.
Der Schiessplatz Vugelles-La Mothe ist für die Infanterie bedeutend. Er wird für die Grundausbildung genutzt und erlaubt, mit sämtlichen Infanteriewaffen zu trainieren.
Seit seiner Inbetriebnahme in den 1940er-Jahren, ist der Schiessplatz nicht gross saniert worden. Die veraltete Infrastruktur entspricht weder den technischen noch taktischen Anforderungen. Die Anlage muss den aktuellen Bedürfnissen entsprechend saniert werden, damit die Armee effizient und modern ausbilden kann.
Die Armee plant folgende Massnahmen, um die militärische Ausbildung zu verbessern:
- Die Zielbahn für das Panzerabwehrschiessen ersetzen.
- Vier Anlagen für das Schiesstraining auf kurze Distanz (bis 50 Meter) bauen.
- Zwei Ausbildungs- und Instruktionsgebäude bauen.
- Die sanierungsbedürftigen Gebäude erneuern.
- Das Betriebsgebäude durch einen Neubau mit einer Photovoltaikanlage ersetzen.
- Blindgänger beseitigen und Altlasten sanieren.
Ausserdem sollen bei den Schiessstellungen für Radschützenpanzer vorsorglich Lärmschutzwände errichtet werden, obwohl nicht vorgesehen ist, die Anzahl Schüsse zu erhöhen oder den Schiessbetrieb zu erweitern.
Ein Bauprojekt liegt vor.
Die Arbeiten sollen von 2027 bis 2029 durchgeführt werden.
Keine. Zum einen befinden sich die Schiessstellungen an einem Ort, der für die Ausbildung der Infanterie geeignet ist. Zum andern gibt es in der Nähe des Waffenplatzes Chamblon keine Schiessplätze mit vergleichbaren Möglichkeiten und ausreichenden Kapazitäten.
Baumassnahmen zugunsten des Kampfflugzeugs F-35A (Zusatzkredit)

Investitionen 89 Millionen Franken.
Mit dem Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F‑35A hat das Parlament baulichen Massnahmen auf den Militärflugplätzen in Payerne, Meiringen und Emmen zugestimmt. Mit dem bewilligten Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken sollen die Infrastruktur zur Ausbildung, die technischen Installationen und die Sicherheitseinrichtungen angepasst oder ergänzt werden.
Mit der Armeebotschaft 2022 ist der Verpflichtungskredit genehmigt worden. Danach haben sich Bedürfnisse ergeben, die vom ursprünglichen Vorprojekt abweichen. Das ist in erster Linie der verschlechterten sicherheitspolitischen Lage in Europa geschuldet. Die Infrastrukturen der Immobilien der Luftwaffe sind neu beurteilt worden. Dies hat Folgendes ergeben:
- Bestimmte Objekte müssen baulich oder technisch verstärkt werden, um ihren Schutzgrad zu erhöhen. Dies soll unter anderem die geschützte Lagerung von kritischem Einsatzmaterial verbessern.
- Mehrkosten beim Baustellenbetrieb, vor allem durch unerwartet lange Bauzeiten, mehrmalige Installation der Baustellen und gestiegene Sicherheitsauflagen.
- Die ausserordentliche Teuerung im Baugewerbe und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes sind Kostentreiber.
Ausserdem zeichnet sich ab, dass projektierte Bauvorhaben weitere Kosten verursachen werden. Sie hängen ebenfalls mit der Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs zusammen:
- die Gesamtsanierung der Flugzeugunterstände auf dem Flugplatz Payerne.
- der Bau von Einrichtungen in Payerne, Meiringen und Emmen, um Triebwerke zu prüfen.
Diese Mehrkosten können aber erst später beantragt werden.
Ein Bauprojekt liegt vor.
Die Bauarbeiten auf dem Flugplatz Payerne sind 2024 begonnen worden. Die Arbeiten auf allen drei Flugplätzen sollen spätestens 2030 abgeschlossen sein. Die Fertigstellungstermine der einzelnen Infrastrukturen werden auf den Zeitplan des Beschaffungsprojekts abgestimmt.
Die Armee hat zwei Alternativen geprüft:
- Verzicht auf geschützte Anlagen für die Instandhaltung der Flugzeuge und auf einen zusätzlichen Alarmunterstand in Meiringen.
- Verzicht auf bauliche Massnahmen in Meringen und Emmen.
Beide würde die Einsatzfähigkeit der Luftwaffe stark einschränken.
Eine Führungsanlage sanieren (Zusatzkredit)
Investitionen 20 Millionen Franken.
Der Landesregierung und der Armee stehen geschützte Führungsanlagen zur Verfügung. Der Sanierung einer dieser Anlagen hat das Parlament mit dem Immobilienprogramm VBS 2023 zugestimmt. Der bewilligte Verpflichtungskredit beträgt 40 Millionen Franken. Von 2026 bis 2029 sollen veraltete Bauteile und Technikanlagen ersetzt werden, damit die Anlage weiterhin genutzt werden kann.
Seit der Genehmigung des Verpflichtungskredits hat sich gezeigt, dass die Immobilien zusätzlicher Arbeiten bedürfen:
- die Automation des Gebäudes anpassen.
- zusätzliche Anlageteile umbauen.
- Transformatoren und Kommunikationsanlagen installieren.
Ausserdem sind einzelne Kosten wegen der ausserordentlichen Teuerung und des angepassten Mehrwertsteuersatzes deutlich höher als im Voranschlag berechnet.
Ein Bauprojekt liegt vor.
Die Vorbereitungsarbeiten sind im Herbst 2025 begonnen worden. Die Bauarbeiten sollen bis Ende 2031 abgeschlossen sein.
Keine.
Weitere Immobilienvorhaben 2026
Diese umfassen Ausgaben von weniger als 10 Millionen Franken pro Projekt.
Investitionen 320 Millionen Franken
Die Planung der Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Die angegebenen Bausummen entsprechen dem Planungsstand von September 2025.
Diese Position ermöglicht es, künftige Immobilienprogramme zu planen. Sie umfasst von Machbarkeitsstudien bis Bauprojekten mit Kostenvoranschlag alle Leistungen der Architektur, des Ingenieurwesens und der Fachplanung. Zudem dient diese Position dazu, die Höhe der Verpflichtungskredite zu schätzen.
Die Ausgaben betragen rund 9 Prozent der künftigen Investitionen pro Jahr. Das entspricht den Erfahrungswerten vergangener Jahre und der Honorarverordnung des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.
Dieser Teil wird für kleinere Ausbauten und in geringem Ausmass für Liegenschaftskäufe verwendet. Liegenschaften kauft die Armee bloss, wenn:
- sie Gebäude anders nutzen will.
- sich neue Dimensionierungen ergeben.
- zu beschaffendes Rüstungsmaterial neuen Platz benötigt.
Wichtige Vorhaben:
- Auf dem Militärflugplatz Alpnach werden zwei Treibstofftanks gemäss Richtlinien und Weisungen der Luftwaffe und der Logistikbasis der Armee wieder in Betrieb genommen. Dafür müssen sie innen beschichtet werden.
- Die Armee bewirtschaftet ihr Material an verschiedenen Standorten. Diese Areale und deren Zutritte werden mit Sicherheitskameras überwacht. Bisher sind rund 20 Standorte ausgerüstet worden. 13 weitere Standorte sollen noch ausgerüstet werden.
- Im Armeelogistikcenter in Grolley werden Fahrzeuge gewartet, gelagert und der Truppe zur Verfügung gestellt. Für die Lagerung des Fahrzeugparks soll eine zusätzliche Abstellfläche von rund 6000 m2 gebaut werden.
Sie sind notwendig, um Immobilien gebrauchstauglich zu halten, zu modernisieren, energietechnisch zu sanieren, gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen umzusetzen (z. B. Lärmschutz) oder Photovoltaikanlagen einzubauen. Ist eine Instandsetzung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht sinnvoll, werden sie durch Neubauten ersetzt. Kostent ein Werterhalt oder eine Sanierung über 10 Millionen Franken, wird dieser oder diese mit einem separaten Verpflichtungskredit beantragt. In den vergangenen Jahren hat das VBS pro Jahr rund 75 Millionen Franken für Massnahmen zum Werterhaltung ausgegeben.
Mit der Armeebotschaft 2026 beantragt der Bundesrat rund 165 Millionen Franken für Massnahmen zum Werterhalt – unter anderem folgende Vorhaben:
- Brand- und Einbruchmeldeanlagen mehrere Standorte ersetzen (4. Tranche), damit die Anlagen und Gebäude weiterhin genutzt werden können.
- Im Gefechtsausbildungszentrum Ost die Schliessanlage der Zutrittskontrolle erneuern.
- In einer Munitionsanlage sollen die Gebäudetechnik erneuert, die Wasserversorgung angepasst sowie Massnahmen zur Personensicherheit und Einsatzbereitschaft umgesetzt werden.
Der Verpflichtungskredit wird für folgende Vorhaben verwendet:
- Ausbauten gemietete Objekte durch die Mieterschaft.
- Mobiliar und fest installierte Betriebseinrichtungen in gemieteten Objekten.
- Infrastrukturen wie Strassen und Seilbahnen sanieren, die die Armee mit Dritten nutzt.
- Teuerungsbedingte Mehrausgaben bei weiteren Vorhaben.
- Nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS.
Kapitel der Armeebotschaft 2026
- Situation auf dem Rüstungsmarkt
- Rüstungsprogramm
- Zusatzkredit: Kampfflugzeuge F-35A
- Immobilienprogramm VBS
Kapitel der Armeebotschaft 2024
- Beschaffung von Armeematerial bis 2027
- Zahlungsrahmen der Armee bis 2028
- Eckwerte zur längerfristigen Ausrichtung der Armee bis 2035
Weitere Informationen
- 20.03.2026 Bundesratsbeschluss
- Medienkonferenz
- Medienmitteilung «TITEL»
- 06.03.2026 Sicherheitspolitische Entscheide
- 28.01.2026 Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz
- Medienkonferenz
- Rede von Bundesrat Martin Pfister (Vorsteher VBS)
- Webdossier «Finanzierung der Armee»
- 20.03.2026 Bundesratsbeschluss
- Armeebotschaften seit 2021
- Rüstungsablauf
Inhaltsverzeichnis
- Immobilienplan
- Eine Kaverne sanieren
- Militärflugplätze gegen Lärm sanieren
- Baumassnahmen zugunsten der Telekommunikation der Armee (1. Etappe)
- Schiessplatz Vugelles-La Mothe sanieren und modernisieren
- Baumassnahmen zugunsten des Kampfflugzeugs F-35A (Zusatzkredit)
- Eine Führungsanlage sanieren (Zusatzkredit)
- Weitere Immobilienvorhaben 2026
- Kapitel der Armeebotschaft 2026
- Kapitel der Armeebotschaft 2024
- Weitere Informationen