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Veröffentlicht am 4. März 2024

Armeebotschaft 2024

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit der Armeebotschaft 2024 fünf Bundesbeschlüsse: die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035, die Beschaffung von Armeematerial 2024‒2027, das Rüstungsprogramm 2024, das Immobilienprogramm VBS 2024 und den Zahlungsrahmen der Armee 2025‒2028.

AB24

Übersicht

Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten mit der Armeebotschaft 2024 erstmals einen Bundesbeschluss, der die Eckwerte zur strategischen Ausrichtung der Armee in den kommenden zwölf Jahren beschreibt. Zudem beantragt der Bundesrat mit dem Rüstungsprogramm 2024 (490 Mio. Fr.), mit der Beschaffung von Armeematerial für neuerdings vier Jahre (3520 Mio. Fr.) und mit dem Immobilienprogramm VBS (886 Mio. Fr.) Verpflichtungskredite von 4,9 Milliarden Franken.

Mit einem weiteren Bundesbeschluss unterbreitet er dem Parlament einen Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2025–2028. Im Gegensatz zu den bisherigen Zahlungsrahmen deckt dieser neben der Gruppe Verteidigung und armasuisse Immobilien sämtliche Bereiche des Bundesamts für Rüstung (armasuisse) ab und soll 25,8 Milliarden Franken umfassen. Gemäss Parlamentsbeschluss vom 21. Dezember 2023 werden die Armeeausgaben 2025 und 2026 real um 3 Prozent und 2027 um 5,1 Prozent ansteigen.

Auf breites und ausgewogenes Fähigkeitsprofil ausrichten

Ausgehend von verschiedenen Bedrohungsszenarien und unter Berücksichtigung des sicherheitspolitischen Umfelds sowie der Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine hat der Bundesrat drei Varianten für die längerfristige Ausrichtung der Armee erarbeitet. Die erste Variante geht davon aus, dass die Eintretenswahrscheinlichkeit einer militärischen Bedrohung aus der Distanz am grössten ist. Die zweite geht davon aus, dass Formen der hybriden Konfliktführung, der militärischen Bedrohung aus der Distanz und eines militärischen Angriffs gleichzeitig oder in rascher Abfolge eintreten können. Die dritte fokussiert auf einen umfassenden militärischen Angriff.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die zweite Variante, die auf ein breites und ausgewogenes Fähigkeitsprofil der Armee abzielt, die geeignetste ist, um die Schweiz vor absehbaren Bedrohungen und Gefahren zu schützen. Aufgrund der verfügbaren finanziellen Mittel müssen mit dieser Variante zwar Abstriche bei der Tiefe der Fähigkeitsausprägungen in Kauf genommen werden. Die wesentlichen Fähigkeitslücken können jedoch in absehbarer Zeit geschlossen werden.

Mittleren und oberen Luftraum besser überwachen

Fähigkeitslücken bestehen heute vor allem in den Bereichen «Führung und Vernetzung» sowie «Nachrichtenverbund und Sensoren», aber auch bei der Wirkung am Boden, in der Luft sowie im Cyber- und elektromagnetischen Raum. Mit dem neuerdings für vier Jahre (2024‒2027) beantragten Verpflichtungskredit für Armeematerial kann ein Teil der Fähigkeits- und Ausrüstungslücken geschlossen werden. Geplant sind unter anderem der Ausbau der Informatik- und Telekommunikationssysteme auf den unteren taktischen Stufen (Einheit/Truppenkörper), die Beschaffung von teilmobilen Radaren für die Überwachung des mittleren und oberen Luftraums, die Beschaffung von Mitteln zur bodengestützten Luftverteidigung kurzer Reichweite und ein erneuter Werterhalt des bereits im Jahr 2006 werterhaltenen Kampfpanzers 87 Leopard 2.

Weitere Fähigkeitslücken soll das Rüstungsprogramm 2024 schliessen. Mit der Ausstattung der bestehenden Rechenzentren VBS und der Anbindung von Hauptsystemen kann ein wesentliches Element der Informatikinfrastruktur der Armee erneuert und besser gegen Cyberangriffe geschützt werden. Zudem sollen die Bodentruppen mit einer neuen Lenkwaffe ausgerüstet werden, die gepanzerte Ziele und Schlüsselobjekte auf weite Distanz bekämpfen kann. Überdies sollen teilmobile Sensoren beschafft werden, die eine bessere Detektion, Ortung, Verfolgung und Identifizierung von Luftfahrzeugen ermöglichen. Mit einem weiteren Rüstungsvorhaben soll schliesslich der Werterhalt des Schulungsflugzeugs PC-7 ermöglicht werden.

Besser gegen Cyberangriffe schützen

Mit dem Immobilienprogramm VBS 2024 wird der Bau des neuen Rechenzentrums «Kastro II» beantragt. Wie bereits das in Betrieb stehende Rechenzentrum «Fundament» soll «Kastro II» ausschliesslich militärisch genutzt werden. Weiter werden bauliche Massnahmen auf den Waffenplätzen Frauenfeld und Bière sowie eine Strassenverlegung auf dem Flugplatz Emmen beantragt.

Gruppe Verteidigung und armasuisse

Schliesslich enthält die Botschaft den Zahlungsrahmen für die Jahre 2025‒2028 zur Deckung des Finanzbedarfs der Armee. Anders als in den zwei bisherigen Zahlungsrahmen deckt er neben der Gruppe Verteidigung und armasuisse Immobilien auch die übrigen Bereiche von armasuisse ab. Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten einen Zahlungsrahmen für die Armee von insgesamt 25,8 Milliarden Franken.

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