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Veröffentlicht am 21. Dezember 2023

Sonder- und Ausnahmebewilligungen für Panzer und Radfahrzeuge

Das SVSAA stellt Bewilligungen für Fahrten mit militärischen Ausnahmefahrzeugen (inklusive gepanzerte Radfahrzeuge) und Ausnahmetransporte ausserhalb von Kasernenarealen und Übungsplätzen aus. Die Erteilung erfolgt in enger Kooperation mit den hierfür zuständigen zivilen Stellen wie zum Beispiel der Schadenwehr Gotthard, die für das Nationalstrassennetz zuständig ist, Kantons- und Gemeindebehörden oder privaten Eigentümern.

Büro Panzerverschiebungen (exklusive Radpanzer)

Sämtliche Panzer mit wenigen Ausnahmen unterliegen aufgrund ihrer Masse der Bewilligungspflicht. Die Koordination zwischen dem militärischen Gesuchsteller und den zivilen Ämtern ist eine der wichtigsten Aufgaben. Vorwiegend gilt es abzuklären, welche Strassen für die geplante Verschiebung benutzt werden können.

Wenn sich im ordentlichen Bewilligungsverfahren herausstellt, dass aufgrund der Auflagen durch die zivilen Behörden auf der vorhergesehenen Strecke keine Verschiebung stattfinden kann, hat sich die Truppe strikte an diese Sperrungen zu halten.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee

Verkehrsorganisation
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern