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Veröffentlicht am 17. August 2023

Reisen ins Ausland

Militärische Reisen ins Ausland sind gemäss den Weisung «Weisungen über die internationalen Kontakte der Armee (INTAKTA)» bewilligungspflichtig.

Das Tragen der Schweizer Uniform im Ausland sowie das Mitführen von Dienstwaffen, Militärfahrzeugen, Munition und Armeematerial ins Ausland ist verboten. Ausnahmen müssen sowohl von der Schweiz wie auch vom Ausland bewilligt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person die Uniform bei Grenzübertritt trägt oder nur im Gepäck mitführt. Wer sich ins Ausland begibt, hat auf Verlangen eine Bewilligung vorzuweisen.