Einsicht in amtliche Dokumente
Öffentlichkeitsprinzip
Anwendung
Jedermann kann den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Armee bzw. des Bereichs Verteidigung ohne Angabe von Gründen verlangen. Dieser erleichterte Zugang gilt nur für amtliche Dokumente, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind (Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes, SR 152.3).
Das Zugänglichkeitsprinzip erfährt eine Reihe von Ausnahmen, z.B.
- wenn die freie Meinungs- und Willensbildung des VBS beeinträchtigt werden könnte,
- wenn die innere oder äussere Sicherheit gefährdet werden könnte,
- wenn durch die Offenlegung der gewünschten Dokumente die Privatsphäre Dritter beeinträchtigt werden kann,
- wenn es sich um ein Dokument des Mitberichtsverfahrens handelt,
- wenn es sich um ein Dokument aus einem administrativen oder politischen Entscheidverfahren handelt, bei dem der Entscheid noch pendent ist.
Gesuchstellung
Die Zugangsgesuche sind mit einem Zugangsgesuch schriftlich oder elektronisch an die folgende Stelle zu richten:
Kommunikation Verteidigung
Bundeshaus Ost
3003 Bern
Kosten
- Es gelten grundsätzlich die Vorschriften der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Öffentlichkeitsverordnung. Für Kosten unter Fr. 100.-- werden keine Gebühren verlangt.
- Übersteigt die Gebühr voraussichtlich Fr. 100.--, erfolgt eine vorgängige Anfrage an den Gesuchsteller, ob er das Gesuch aufrecht erhalte.
- Dokumente, die auf dem Postweg verschickt werden, werden per Nachnahme zugestellt.
CH-3003 Bern
- Tel.
- +41 58 464 77 02