Armeeapotheke
Als armeeeigenes Fachkompetenz- und Verteilzentrum für Heilmittel gewährleistet die Armeeapotheke die bedürfnisgerechte Versorgung der Armee mit Sanitätsmaterial (Gütern der Nachschubklasse VIII) in allen Lagen. Dabei profitiert sie von vorbereiteten Skalierungsmöglichkeiten über die Logistikbasis der Armee für eine hohe Robustheit und Resilienz.
Die Armeeapotheke unterstützt den Oberfeldarzt bei der fachtechnischen Einsatzbereitschaft der durch die Armee betriebenen sanitätsdienstlichen Infrastrukturen.
Die Armeeapotheke bringt ihre Kompetenzen in die departementsübergreifende Erarbeitung von Risikoszenarien ein.
Die Armeeapotheke hält sich bereit, um subsidiär, im Rahmen des koordinierten Sanitätsdienstes und ihrer Möglichkeiten, Unterstützung leisten zu können.
Die Armeeapotheke entwickelt sich und ihre Prozesse kontinuierlich weiter, um eine bedürfnisorientierte Leistungserbringung sicherstellen zu können.
Die Armeeapotheke ist die einzige Verwaltungseinheit des Bundes, welche über die Bewilligungen der Swissmedic zur Herstellung, zur Einfuhr, zum Grosshandel und zur Ausfuhr von Arzneimitteln verfügt sowie über die Bewilligung des BAG für die Einrichtung und den Betrieb von medizinischen Röntgenanlagen.
Moderne Produktionsanlagen, ein pharmazeutisches Qualitätskontrolllabor, medizintechnische Werkstätten sowie zur Lagerung von Heilmitteln qualifizierte Lager stehen für die Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung.
Kundeninformationen
Gesetzliche Auflagen und der schnelle, technologische Wandel im Heilmittelbereich führen dazu, dass sich unser Produktesortiment sehr dynamisch verändert. Die nachfolgenden Informationsunterlagen, sollen Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern.
Qualitätsmanagement
Als im pharmazeutischen und medizintechnischen Umfeld tätige Organisationseinheit hält sich die Armeeapotheke an die nationalen Gesetze (HMG) und an die internationalen Qualitätsstandards (GMP- und GDP-Richtlinien sowie ISO 13485:2016).
Bestellformulare
Aktuelle Bestell- und Retourenformulare für die Bundesverwaltung und zivile Spitäler/Apotheken.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und/oder Qualitätsmängel
Medizinische Fachpersonen müssen vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) während oder nach der Einnahme oder Anwendung eines Arzneimittels sowie vermutete Qualitätsmangel (Details zur Art der zu meldenden UAW’s sowie zu den Meldefristen s. Art. 63 Arzneimittelverordnung VAM) an Swissmedic Pharmacovigilance (swissmedic.ch) melden/einreichen.
COVID-19 Dokumentenplattform
Armeeapotheke
Worblentalstrasse 36
CH - 3003 Bern
Antidota: Alle zivilen Gesundheitspartner wenden sich bei Notfällen bitte an Tox Info Suisse unter der Notfallnummer 145