Veröffentlicht am 15. April 2024
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und/oder Qualitätsmängel
Medizinische Fachpersonen müssen vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) während oder nach der Einnahme oder Anwendung eines Arzneimittels sowie vermutete Qualitätsmangel (Details zur Art der zu meldenden UAW’s sowie zu den Meldefristen s. Art. 63 Arzneimittelverordnung VAM) an Swissmedic Pharmacovigilance (swissmedic.ch) melden/einreichen.
Darüber hinaus haben medizinische Fachpersonen die Möglichkeit, über die Email-Adresse pharmacovigilance.lba@vtg.admin.ch direkt an die Armeeapotheke zu melden, sofern die Meldung ein Arzneimittel der Armeeapotheke betrifft.
Wir werden Ihre Meldung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben weiter leiten/behandeln und falls nötig mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Falls bei Ihnen eine unerwünschte Arzneimittelwirkung während oder nach der Einnahme oder Anwendung eines Arzneimittels auftritt, haben Sie die Möglichkeit, dies Ihrer behandelnden medizinischen Fachperson oder an Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, zu melden: Meldung von vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch Patientinnen und Patienten (swissmedic.ch) (s. «Wie melden?»).