Lärmschutz

Die Luftwaffe setzt alles daran den Fluglärm, der bei der Erfüllung der Aufträge entsteht, auf ein Minimum zu reduzieren. Mit Ausnahme der wenigen Wochen, in denen die Luftwaffe ihre jährlichen Wiederholungskurse (WK) absolviert, gelten für Ausbildungs- und Trainingsflüge folgende Regelungen:
- Flugruhe an Wochenenden (eine Ausnahme bilden Flugvorführungen);
- Jet-Flugbetrieb am Morgen erst nach 08.00 Uhr;
- Keine Jet-Starts über Mittag;
- Ende des Flugbetriebs am späten Nachmittag;
- Abenddämmerungs- und Nachtflüge bis spätestens um 22.00 Uhr (von Oktober bis März).
Weiter praktizierte Massnahmen zur Lärmbekämpfung sind:
- Reduktion der Flüge durch den Einsatz von Simulatoren;
- Lärmmindernde Start- und Landeverfahren;
- Gleichmässige Verteilung der Flüge;
- Festlegen von Minimalflughöhen in den Trainingsräumen;
- Trainings in schwachbesiedelten Gebieten im Ausland;
- Teilweiser Ersatz von Jets durch Propellerflugzeuge in der Pilotenausbildung;
- Einsatz von Systemen zum Lärm-Monitoring;
- Reduzierter PC-21 Flugbetrieb im Sommer. Seit 2013 verzichtet die Luftwaffe jeden Sommer während sechs Wochen darauf, die tiefen PC-21 Trainingsräume Jura/Chasseral, Hohgant und Speer zu nutzen. Damit werden diese Regionen während der touristischen Sommer-Hochsaison von Emissionen entlastet.
Dokumente
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Lärmbekämpfung in der Schweiz
PDF, 103 Seite[n], 813 KB -
Offizielle Fluglärmbroschüre der Schweizer Luftwaffe
PDF, 8 Seite[n], 4 MB
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