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Die Wahrung der Lufthoheit besteht aus passiven (Luftraumüberwachung) und aktiven (Interventionen) Luftpolizeimassnahmen. Hierfür wird täglich der Luftpolizeidienst (QRA) durchgeführt.
Im Rahmen des Luftpolizeidiensts kontrolliert die Luftwaffe Überflüge von ausländischen Staatsluftfahrzeugen. Es wird überprüft, ob die Flüge gemäss der Bewilligungen – der sogenannten Diplomatic Clearances – erfolgen. Diese Kontrollen werden als «Live Mission» bezeichnet.
Luftpolizeieinsätze für Hilfeleistungen an zivilen Flugzeugen oder aufgrund schwerwiegender Verletzungen der Lufthoheit oder -verkehrsregeln bezeichnet man als «Hot Mission».
Die Interventionsfähigkeit im Luftpolizeidienst wird gegenwärtig ausgebaut. Ab Ende 2020 werden rund um die Uhr an 365 Tagen zwei bewaffnete Kampfjets bereit stehen.
Luftpolizeieinsätze erfolgen in der Regel ab dem Militärflugplatz Payerne. Es kann aber vorkommen, dass Einsätze aufgrund des Wetters oder einer Pistensperre ab Meiringen oder Emmen geflogen werden.
Überschallknall
Im Zusammenhang mit Luftpolizeieinsätzen kann es jederzeit – auch ausserhalb der ordentlichen militärischen Flugbetriebszeiten – zu Überschallflügen mit entsprechendem Knall kommen. In diesen Fällen lässt sich Fluglärm nicht vermeiden, die Luftwaffe ist jedoch stets bestrebt, die Zahl der Überschallflüge auf einem absoluten Minimum zu halten und hält sich an restriktive Vorgaben.