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Luftpolizeidienst 24

Die Wahrung der Lufthoheit besteht aus passiven (Luftraumüberwachung) und aktiven (Interventionen) Luftpolizeimassnahmen. Hierfür wird täglich der Luftpolizeidienst (QRA) durchgeführt.

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Übersicht

Im Rahmen des Luftpolizeidiensts kontrolliert die Luftwaffe Überflüge von ausländischen Staatsluftfahrzeugen. Dabei wird überprüft, ob die Flüge gemäss der Bewilligungen – der sogenannten Diplomatic Clearances – erfolgen. Diese Kontrollen werden als «Live Mission» bezeichnet.

Luftpolizeieinsätze für Hilfeleistungen an zivilen Flugzeugen oder aufgrund schwerwiegender Verletzungen der Lufthoheit oder -verkehrsregeln bezeichnet man als «Hot Mission».

Seit 2020 stehen rund um die Uhr an 365 Tagen zwei bewaffnete Kampfjets bereit, um notfalls intervenieren zu können.

Luftpolizeieinsätze erfolgen in der Regel ab dem Militärflugplatz Payerne. Es kann aber vorkommen, dass Einsätze aufgrund des Wetters oder einer Pistensperre ab Meiringen oder Emmen geflogen werden. 

Überschallknall

Im Zusammenhang mit Luftpolizeieinsätzen kann es jederzeit – auch ausserhalb der ordentlichen militärischen Flugbetriebszeiten – zu Überschallflügen mit entsprechendem Knall kommen. In diesen Fällen lässt sich Fluglärm nicht vermeiden, die Luftwaffe ist jedoch stets bestrebt, die Zahl der Überschallflüge auf einem absoluten Minimum zu halten und hält sich an restriktive Vorgaben.