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Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik

Internationale Vereinbarungen über die Beschränkung oder Reduktion von Rüstungsarsenalen und Streitkräften oder gar über das vollständige Verbot ganzer Waffenkategorien (Chemiewaffen, Minen, Streumunition, usw.) tragen zu Konfliktprävention, Transparenz und Vertrauensbildung bei und erhöhten letztlich die Sicherheit für die Völkergemeinschaft und die Schweiz.

Die Verhandlung ebenso wie die Umsetzung und Überprüfung solcher Vereinbarungen haben konkrete Auswirkungen auf das VBS und die Armee. So müssen VBS und Armee eingegangene Verpflichtungen einhalten und umsetzen, wobei die Armee (ebenso wie der Departementsbereich Bevölkerungsschutz [LABOR Spiez]) in zahlreichen Gebieten der Abrüstungskooperation operationell tätig ist, Umsetzungsmassnahmen unterstützt und ihre Expertise international zur Verfügung stellt. Gleichzeitig unterstützen die Departementsbereiche Verteidigung und Bevölkerungsschutz mit ihrem Fachwissen die Verhandlung solcher Vereinbarungen.

VBS und Armee verfolgen dementsprechend die Entwicklungen im Bereich Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik, analysieren die sicherheitspolitischen und militärischen Interessen der Schweiz und beurteilt die Konsequenzen für das VBS und die Armee. Vertreter der Armee stellen die Interessenwahrung des Departments und der Armee in intra- und interdepartementalen verwaltungsinternen Prozessen sicher, koordinieren sicherheitspolitische und militärische Interessen zur Bestimmung schweizerischer Verhandlungspositionen, und vertreten das VBS und die Armee in Delegationen an internationalen Verhandlungen und Konferenzen. Auch hier arbeitet die Armee eng mit internen und externen Partnern zusammen.

In allen Fällen arbeiten VBS und die Schweizer Armee eng mit dem EDA sowie anderen betroffenen Departementen zusammen (EJPD, EVD). Die Armee stellt den Schweizer UNO-Missionen in Genf und New York je einen Militärberater zur Verfügung. Die politisch-militärische Dimension der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wird durch einen Militärberater in Wien und ein OSZE-Backoffice in Bern abgedeckt.

«Vertragsstaatenregime»

International beteiligen sich VBS und Schweizer Armee an der aktiven Interessenwahrung der Schweiz in folgenden Foren der UNO, der OSZE sowie an folgenden internationalen Verträgen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung («Vertragsstaatenregime»).

  • UNO, Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Abrüstung und internationale Sicherheit («UNO Erster Ausschuss»)
  • UNO, Genfer Abrüstungskonferenz (Schweiz seit 1996 Mitglied)
  • UNO, Abrüstungskommission (UN Disarmament Commission)
  • OSZE, Militärisch-politische Dimension (Forum für Sicherheitskooperation, FSC), Jährliches Treffen zur Beurteilung der Durchführung (AIAM), Jährliche Sicherheits-überprüfungskonferenz (ASRC), Treffen zu Kleinwaffen und leichten Waffen (Small Arms and Light Weapons, SALW), Ministerrat-Treffen, Verhaltenskodex (Code of Conduct, CoC)
  • OSZE, Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
  • Internationale Atomenergieagentur (International Atomic Energy Agency, IAEA)
  • Gruppe der Nuklearlieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG)
  • Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen («Atomwaffensperrvertrag») (Nuclear Non-proliferation Treaty, NPT)
  • Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear Test Ban Treaty, CTBT)
  • Verhaltenskodex gegen die Weiterverbreitung ballistischer Raketen (The Hague Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation, HCOC)
  • Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (Convention on the Prohibition of the Development, Production and Stockpiling of Bacteriological (Biological) and Toxin Weapons and on their Destruction, BTWC)
  • Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (Convention on the Prohibition of the Development, Production, Stockpiling and Use of Chemical Weapons and on their Destruction, CWC)
  • Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of Anti-Personnel Mines and their destruction, «Ottawa-Konvention»)
  • Übereinkommen über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, «Oslo-Konvention»)
  • Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (Convention on Prohibitions or Restrictions on the Use of Certain Conventional Weapons which may be deemed to be Excessively Injurious or to have Indiscriminate Effects, CCW)
  • UNO-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All its Aspects, UN SALW PoA)
  • Internationalen Instruments zur raschen und verlässlichen Identifizierung und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen (International Instrument to Enable States to Identify and Trace, in a Timely and Reliable Manner, Illicit Small Arms and Light Weapons, ITI).


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