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Schiessanzeigen

Die Schweizer Armee bemüht sich, wo immer möglich ihre Waffenplätze für eine zivile Nutzung zugänglich zu machen. An erster Stelle steht aber die Nutzung durch die Truppe. Waffen- und Schiessplätze gelten grundsätzlich als Sperrgebiete, jegliches Betreten und Befahren ist verboten.

In freien Zeiten und an Wochenenden kann die Bevölkerung gewisse Teile zu definierten Zeiten für Freizeitaktivitäten nutzen. Dabei gilt der Grundsatz eines «Miteinander – Nebeneinander», was in der Regel in entsprechenden Benutzerordnungen festgelegt wird. Wichtig ist dabei, dass sich die Freizeitsportler, Hundeliebhaber, Reiter oder auch Spaziergänger an die bestehenden und kommunizierten Regeln halten.

Schiesszeiten, die nicht aufgeführt sind, können direkt bei den regionalen Auskunftsstellen erfragt werden.

Geographische Darstellung

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Für eine geographische Darstellung können Sie die relevanten Informationen über map.geo.admin.ch beziehen.

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Warnung

  • Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten.
  • Während des Schiessens werden an gut sichtbaren Stellen am Rand des gefährdeten Gebietes sowie in den Waffenstellungen rot/weisse Fahnen, rot/weisse Ballons oder (bei Nacht) 3 rote Lampen in Dreiecksform aufgezogen oder aufgestellt.
  • Allfällige Schadensmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschädigungen sind umgehend dem Schadenzentrum VBS, Maulbeerstrasse 9, 3008 Bern zu melden. Hotline 0800 11 33 44 oder schriftlich mit dem Formular Schadenanzeige 33.001 erhältlich unter www.schadenzentrumvbs.ch.
  • Für Schäden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Schiessanzeigen entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt.

Blindgänger

Symbolbild Blindgänger nie berühren - markieren - melden

Meldung

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  • Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Meldung nur über beschränkte Kommunikationsmittel: Melden Sie uns Ihren Fund telefonisch unter der Nummer 117.
  • Oder laden Sie unsere Blindgänger-App herunter im Apple App Store (für iPhone) oder im Google Play Store (für Android) mit dem Suchbegriff «Blindgänger».
  • Ansonsten verwenden Sie bitte das Meldeformular.

Nach Kantonen sortiert


Regionale Kontakte: Schiesszeiten können direkt bei den regionalen Koordinationsstellen erfragt oder unter der Tel Nummer der Regionale Auskunftsstelle über Militärische Schiessen (RAMS) abgehört werden.

Koordinationsstelle 1

(GE/VD/FR/NE/JU/VS/BE)
Postfach 208, CH-1110 Morges 1
Tel. +41 58 469 62 42

Koordinationsstelle 1


Koordinationsstelle 2

(BS, BL, SO, AG, LU, OW, NW)
Kaserne, CH-5001 Aarau
Tel. +41 58 481 32 32

Koordinationsstelle 2


Koordinationsstelle 3

(UR/SZ/ZG/TI/GR)
Neuland 2, CH-6460 Altdorf
Tel. +41 58 481 42 42

Koordinationsstelle 3


Koordinationsstelle 4

(SH/TG/SG/ZH/GL)
Mingerstrasse 2, 9014 St.Gallen
Tel. +41 58 480 36 50

Koordinationsstelle 4


RAMS (Regionale Auskunftsstelle über Militärische Schiessen)

Koord Absch 41/42 (SH/TG/SG/ZH/GL)
Tel. +41 58 480 36 69