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Militärische Katastrophenhilfe

Schweizer Armee und Existenzsicherung

Einer der drei Grundaufträge der Schweizer Armee lautet, die zivilen Behörden zu unterstützen, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen:

a) bei der Abwehr von schwerwiegenden Bedrohungen;
b) bei der Bewältigung von anderen ausserordentlichen Lagen, insbesondere im Falle von Katastrophen im In- und im Ausland.

Es sind zwei Arten der Einsätze zu unterscheiden, die grundsätzlich im Assistenzdienst und nach dem Subsidiaritätsprinzip erfolgen:

  • Militärische Katastrophenhilfe (mil Kata Hi) erfolgt zu Gunsten und auf Gesuch der kantonalen Führungsstäbe. Den Rahmen dafür bildet die «subsidiären Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren» im In- und grenznahen Ausland;
  • Humanitäre Hilfeleistungen der Armee (HH A) erfolgen auf Gesuch des EDA, DEZA und zu Gunsten ausländischer Regierungen, wenn deren Mittel in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht nach Katastrophen oder in Krisenlagen für die Ereignisbewältigung nicht ausreichen. Den Rahmen dafür bilden die «Beiträge zur internationalen Friedensförderung und Krisenbewältigung» (Ausland).

Dabei wird von der Armee erwartet, dass sie aus dem Stand (innert Stunden bis Tagen, je nach Grösse und Art der Operation) interveniert.

Militärische Katastrophenhilfe (Inland und grenznahes Ausland)

Militärische Katastrophenhilfe wird primär im Inland geleistet. Einsätze im grenznahen Ausland erfolgen im Rahmen bestehender Abkommen mit den Nachbarstaaten und nach entsprechender Bewilligung des Bundesrates.

Zivile Behörden werden bei natur-, technologie- und gewaltbedingten Katastrophen im Inland nach einem dreistufigen Konzept zum Brechen von Belastungsspitzen unterstützt:

  1. Präventive Unterstützung: Zivilen Partnern wird in der normalen Lage militärisches Katastrophenhilfematerial (zum Beispiel Wechselladebehälter der Katastrophenhilfebataillone) zur Nutzung ausserhalb der Dienstleistungen der Truppe permanent zur Verfügung gestellt.
  2. Spontanhilfe: Alle sich in der Nähe eines Ereignisses befindenden Truppen leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten rasche, zeitlich (Richtwert maximal 48 Stunden) und räumlich begrenzte Hilfe.
  3. Militärische Katastrophenhilfe: Die militärische Katastrophenhilfe im Rahmen der nationalen Sicherheitskooperation umfasst primär Rettungseinsätze in schweren und ausgedehnten Schadenlagen sowie bei Grossbränden. Daneben können ergänzend folgende Leistungen erbracht werden:
    – Hilfeleistung an die von der Umwelt abgeschnittene, beziehungsweise bedrohte Bevölkerung;
    – Verhütung der Ausdehnung des Katastrophengebietes sowie von Folgeschäden;
    – Mithilfe bei der provisorischen Wiederherstellung der lebenswichtigen Infrastruktur;
    – Verstärkung, beziehungsweise Ablösung bereits eingesetzter ziviler und/oder militärischer Mittel.


Die Rettungstruppen mit ihren spezialisierten Verbänden sind die Hauptträger der militärischen Katastrophenhilfe. Diese Formationen umfassen:

  • Das Katastrophenhilfe Bereitschaftsbataillon (Kata Hi Ber Bat), der seine Leistungen innert Stunden zur Wirkung bringen kann;
  • Die Katastrophenhilfebataillone (Kata Hi Bat), welche innert Tagen zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit, zur Schwergewichtsbildung und zur Verstärkung aufgeboten und eingesetzt werden können.


Die spezialisierten Formationen der Rettungstruppen können – zur Bildung bedarfsorientierter Einsatzmodule – durch Elemente anderer Truppengattungen ergänzt werden. Dabei kommen vornehmlich Mittel und Leistungen der Luftwaffe, der Genietruppen, der Logistiktruppen, der Sanitätstruppen, der Militärpolizei sowie der ABC-Abwehrtruppen in Frage.

Unterstützung humanitärer Hilfeleistung der Armee im Ausland

Die Fähigkeit der Armee zur Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen ist so ausgelegt, dass sie aus dem Stand erfolgen kann. Die Anforderungen an Personalselektion, Ausrüstung, Organisation und Ausbildung sind entsprechend hoch. Die einsatzorientierte Ausbildung hat deshalb vorgängig zu erfolgen.

Humanitäre Hilfeleistungen der Armee erfolgen immer subsidiär.

  • Gegenüber den zuständigen nationalen Organisationen (EDA, DEZA/Bereich HH+SKH);
  • Gegenüber den zuständigen Organisationen/Behörden vor Ort.


Das EDA trägt die Gesamtverantwortung und sorgt für die Einhaltung humanitärer Grundsätze und Standards.

Die Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen, gemäss MG Art 69, 1b, erfolgt als erweiterte Form der Katastrophenhilfe im Ausland (Existenzsicherungsoperationen im Ausland). Die Zielsetzung der Unterstützung humanitärer Hilfeleistung ist primär das Retten von Leben und das Sichern des Überlebens gefährdeter Personen. Sie kann auch die Wiederherstellung vitaler Infrastruktur beinhalten. Die militärische Hilfeleistung richtet sich nach den Vorgaben des zu unterstützenden zivilen Partners, den Bedürfnissen der Opfer und den Möglichkeiten der Armee.

Die hohen Anforderungen an die Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen verlangen, dass nur speziell definierte, ausgebildete und bereitgestellte Einsatzmodule eingesetzt werden.

Folgende Beiträge der Armee sind zurzeit denkbar:
− Rettung
− Luftmobilität
− Logistik
− Kommunikation (Führungsunterstützung)
− Koordination / Beratung


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