Informationen zu den Rekrutenschulen 1/2023

Allgemein
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer bevorstehenden Rekrutenschule. Verschiedene Dokumente haben Sie auch bereits von Ihren Kommandanten Ihrer Rekrutenschule per Post erhalten.
Grippe- und Covid-19-Impfung
Damit die Infektionszahlen in der Armee weiterhin auf tiefem Niveau bleiben, empfiehlt der Militärärztliche Dienst allen angehenden Rekrutinnen und Rekruten, sich vor dem Einrücken gegen Covid-19 und die Grippe impfen zu lassen. Zudem wird es wieder möglich sein, sich während der der Rekrutenschule freiwillig impfen zu lassen. Rekrutinnen, Rekruten und Kader, die bereits gegen Covid-19 geimpft sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig für eine Auffrischimpfung ("Booster-Impfung") anzumelden.
Militärärztlicher DienstDurchführung
Die Schweizer Armee setzt alles daran, um die Gesundheit ihrer Angehörigen bestmöglich zu schützen. Die Rekrutenschule findet für alle Einrückungspflichtigen von Beginn weg physisch in der Kaserne statt.
Rekrutinnen und Rekruten, die vor dem Einrücken Symptome bemerken, müssen sich sofort im Zivilen testen lassen. Die Rechnungen zu diesen Tests können bei den jeweiligen Rechnungsführern Ihrer Einheit abgegeben und entsprechend rückvergütet werden. Bei einem negativen Testergebnis rücken Sie ein, sofern die Einrückungsfähigkeit gegeben ist. In diesem Falle ist eine Abmeldung beim Schulkommando erforderlich und ein Arztzeugnis einzuholen. Bei einem positiven Test rücken Sie nicht ein, nehmen mit dem Schulkommando Kontakt auf und lassen diesem das positive Testergebnis zukommen. Das weitere Vorgehen wird im Anschluss durch die Schulen mit den Armeeangehörigen besprochen.
Mit dieser Vorgehensweise trägt die Armee einerseits der Gesundheit der Armeeangehörigen der hohen Belastung der sanitätsdienstlichen Versorgung Rechnung. Andererseits wird so die Ausbildung und damit die langfristige Bereitschaft der Armee als strategische Reserve der Schweiz gewährleistet.
Sollten Sie trotz Sold und Erwerbsersatz Schwierigkeiten haben, während der Rekrutenschule Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, können Sie sich an die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten des Sozialdienstes der Armee (SDA) wenden. Die Mitarbeitenden des SDA können Ihnen in einer individuellen Beratung auch bei Fragen rechtlicher Art weiterhelfen. Sie erreichen den SDA über www.armee.ch/sozialdienst, Telefonnummer 0800 855 844, sozialdienst.persa@vtg.admin.ch.
Sozialdienst der ArmeeDokumente
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Zeckenmerkblatt
PDF, 1 Seite[n], 112 KB -
Einrücken in die Rekrutenschule
PDF, 2 Seite[n], 204 KB -
Urlaubsgesuch
PDF, 2 Seite[n], 483 KB -
Brevier - Die Armee in Kürze
PDF, 100 Seite[n], 2 MB, Deutsch -
Merkblatt Vereinbarkeit Glaubenspraxis und Militärdienst
PDF, 2 Seite[n], 222 KB -
Finanzielle Entschädigung von Armeeangehörigen im Dienst
PDF, 4 Seite[n], 1 MB -
Kampfstiefel
PDF, 2 Seite[n], 648 KB -
Info Krankenkasse
PDF, 1 Seite[n], 296 KB -
Dienstreglement der Armee
PDF, 84 Seite[n], 269 KB -
Packliste
PDF, 1 Seite[n], 304 KB -
Grippe- und Corona-Infobrief
PDF, 3 Seite[n], 152 KB
FAQ
Reglemente
Dienstreglement der Armee
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Reglement 51.002 d: Dienstreglement der Armee (DRA)
PDF, 84 Seite[n], 269 KB
Munition
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Arbeitshilfe 60.070.01 dfi: Für Munitionsverbraucher
PDF, 76 Seite[n], 1 MB
Persönliche Waffe Pistole 75
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Reglement 53.103 d: 9 mm Pistole 75
PDF, 76 Seite[n], 3 MB
Persönliche Waffe Sturmgewehr 90
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Reglement 53.096 d: 5,6 mm Sturmgewehr 1990
PDF, 108 Seite[n], 6 MB
Selbst- und Kameradenhilfe
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Reglement 59.005 d: Selbst- und Kameradenhilfe
PDF, 144 Seite[n], 2 MB
Weiterführende Ausbildung
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Dokumentation 51.207 d: Verhütung von Bränden und Verhalten bei Brandausbruch
PDF, 2 Seite[n], 175 KB
Formelle Ausbildung
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Reglement 51.019 d: Grundschulung 17 (GS 17)
PDF, 208 Seite[n], 9 MB
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