Bestätigung von freiwilliger Meldung zum Assistenzdienst "CORONA 20"
Rechtliche Grundlagen:
- Art. 65 des Militärgesetzes (MG; SR 510.10);
- Ziff. 91 Abs. 2 des Dienstreglements (DRA; 510.107.0);
- Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 der Verordnung über die Mobilmachung zu bestimmten Assistenz- und Aktivdiensten (VMob; SR 519.2).
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Möglicher Einsatzraum und Einsatzstandort
Ihr Einsatzraum wird auf die Bedürfnisse der Leistungserbringung der Armee ausgelegt und ist somit in der ganzen Schweiz möglich. Sprachzugehörigkeiten werden, wenn möglich, berücksichtigt.
Dauer Ihres Einsatzes
Mindestens 4 Wochen am Stück. Ihre vereinbarte Einsatzdauer wird nicht automatisch durch die Armee verlängert, sondern nur nach Ihrer Zustimmung. Die Dauer des gesamten Assistenzeinsatzes richtet sich nach der Lageentwicklung der Pandemie bzw. der im Bundesratsbeschluss definierten Einsatzdauer.
Anrechnung der Diensttage im Assistenzdienst
Es werden maximal 38 Diensttage im Jahr 2020 an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. Alle darüber hinaus geleisteten Diensttage werden nicht angerechnet, sind aber besoldet und EO bezugsberechtigt.
Dienstleistungspflicht 2021
Ihre Dienstleistungspflicht für das Jahr 2021 wird durch Ihre freiwillige Dienstleitung nicht hinfällig. Diese haben Sie weiterhin zu leisten.
Einrückungsort/Einsatzbezogene Ausbildung (EBA)
Der Einrückungsort entnehmen Sie direkt aus Ihrer Marschbefehlskarte. Nachdem Sie am Einrückungsort eingetroffen sind, erfolgt die Einsatzbezogene Ausbildung, welche Sie für Ihren kommenden Einsatz vorbereitet.
Einsatzerfahrung aus ''CORONA 20''
Haben Sie bereits im Assistenzdienst vom 06.03. – 30.06.2020 zu Gunsten ''CORONA 20'' Einsatzerfahrungen gesammelt, teilen Sie uns dies auf diesem Formular mit. Bei bereits bestehende Einsatzerfahrungen benötigen Sie nur noch eine verkürzte einsatzbezogene Ausbildung.
Unterstellung
Sie werden direkt der Formation bzw. Organisation unterstellt, bei welcher Sie Dienst leisten.
Entschädigung Erwerbsersatzordnung (EO) und Sold
Für Dienstleistungen im Assistenzdienst besteht Anspruch auf Erwerbsersatz (EO) und Sold.
Ausführliche Informationen inkl. den Merkblättern zur EO und Lohnfortzahlungen finden Sie auf der Internetseite der Armee: https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/dienstleistende/sold-eo.html
Finanzielle, familiäre, berufliche Schwierigkeiten
Der Sozialdienst der Armee hilft Angehörigen der Armee, die aufgrund ihrer besoldeten Dienstpflicht in ihren persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnissen auf Schwierigkeiten stossen. Themen sind Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Teillohnfortzahlung), Erwerbsersatz, Krankenkassenprämien, Betreibungen und Ähnliches. Die Hilfeleistungen erfolgen durch Information, Beratung, Betreuung, Vermittlung sowie finanzielle Zuschüsse.