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Armee und Corona

In diesem Dossier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Armee und Corona.

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FAQ

Armee Aktuell

Grundsätzlich gilt, dass die Armee ihre Aufgaben ungeachtet der Corona-Situation erfüllen und die erforderliche Bereitschaft aufrechterhalten muss. Dies ist nur möglich, wenn weiterhin Rekrutenschulen, Kurse und Lehrgänge, aber auch die Rekrutierung stattfinden. Die Armee beurteilt laufend die aktuelle Lageentwicklung und ergreift Massnahmen zur Reduktion der Ausbreitung des Coronavirus.

Grundsätzliches

Gemäss Dienstreglement der Armee umfasst die die Militärdienstpflicht Pflichten ausser Dienst (z.B. obligatorisches Schiessen), Ausbildungsdienst (RS, WK etc.), Friedensförderungsdienst, Assistenzdienst sowie Aktivdienst.

  • Ausbildungsdienst
    In normaler Lage sind alle Angehörigen der Armee verpflichtet, entsprechend dem militärischen Grad eine bestimmte Anzahl Ausbildungsdiensttage zu leisten. Der Ausbildungsdienst umfasst die Rekrutenschule, die jährlichen Wiederholungskurse sowie die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen, Übungen und Rapporten. Die Verordnung über die Militärdienstpflicht legt fest, wie viele Tage Ausbildungsdienst geleistet werden müssen.
  • Friedensförderungsdienst
    Der Einsatz in der Friedensförderung im Ausland ist freiwillig. Der Einsatz kann auf der Grundlage eines UNO- oder OSZE-Mandats erfolgen. Wer Friedensförderungsdienst leistet, wird auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrags angestellt. Diensttage werden in der einsatzbezogenen Ausbildung angerechnet.
  • Assistenzdienst
    Wenn die zivilen Mittel bei einer Aufgabe von nationaler Bedeutung nicht ausreichen, kann die Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden mobilisiert werden. Der Assistenzdienst ist ein Einsatz der Armee und dient nicht der Ausbildung der Armeeangehörigen. Daher werden die im Assistenzdienst geleisteten Diensttage nur teilweise oder gar nicht an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.
  • Aktivdienst
    Bei einer Bedrohung der nationalen Sicherheit kann die Armee von der Bundesversammlung zum Aktivdienst aufgeboten werden. Die zum Aktivdienst aufgebotenen Truppen werden vereidigt. Die Armee kann entweder im Landesverteidigungsdienst zur Abwehr äusserer Bedrohungen eingesetzt werden oder im Ordnungsdienst zur Abwehr schwerwiegender innerer Bedrohungen wie beispielsweise Terrorismus.

Schutzmassnahmen der Armee

Bei Covid-19-Symptomen vor Dienstantritt oder während des persönlichen Urlaubs gilt: Zuhause bleiben. Informieren Sie den zuständigen Kommandanten telefonisch und nehmen Sie mit dem Hausarzt / der Hausärztin Kontakt auf. Erst wenn eine ärztliche Erlaubnis vorliegt, dürfen Sie Einrücken, müssen jedoch zuerst Ihr Kommando informieren.

Bei Fragen können sich Armeeangehörige auch nach ihrer Dienstentlassung beim Militärärztlichen Dienst melden - 058 464 27 27, milazd.info@vtg.admin.ch Die Militärversicherung übernimmt die nachdienstlichen Behandlungskosten, sofern nachweislich ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und Militärdienst besteht.

Alle einrückenden Soldatinnen, Soldaten und Kader werden vor Dienstantritt über die aktuelle Corona-Lage informiert und auf das Schutzkonzept und die darin enthaltenen Massnahmen aufmerksam gemacht. Wenn jemand trotz aller Vorsichtsmassnahmen im Dienst erkrankt, wird er sofort von der Truppe isoliert und steht bis zu seiner vollständigen Genesung unter Aufsicht eines Truppenarztes.

Die Tests verhindern, dass sich das Virus innerhalb der Armee ausbreiten kann. Es geht darum, die Einsatz- und Ausbildungsbereitschaft der Armee hochzuhalten.

Wann wird getestet?

Bei Symptomen:

  • Rasche Abklärung via San D Infra inkl. PCR-Test.

Für alle Armeeangehörigen im Dienst:

  • Vor Dienstantritt (ziviles Testzentrum, Meldung an Kommando falls positiv)
  • Bei Dienstantritt (Sanitarische Eintrittsmusterung SEM)
  • Wöchentliche Tests
  • Vor Dienstende (Sanitarische Austrittsmusterung SAM)
  • Während Quarantäne ab 5. Tag.

Mit dem militärischen Gesundheitswesen stellt die Armee die Versorgung der Armeangehörigen sicher. COVID-19 führt bei den eingesetzten Armeeangehörigen altersmässig kaum zu schweren Verläufen. Sollte es dennoch zu einem schweren Fall kommen, so ist die Armee auf die Intensivpflegeplätze ziviler Spitäler angewiesen (Beatmung).

In der Regel kann das der Armeeangehörige selber übernehmen. Primär werden die Angehörigen also vom betroffenen Armeeangehörigen selbst informiert. Bei Bedarf und in Absprache mit der medizinischen Grundversorgung der Armee wird auch durch den entsprechenden Kommandanten respektive den Truppenarzt informiert.

Nach dem Bundesratsentscheid vom 2. Februar 2022 hat die Schweizer Armee ihre Schutzmassnahmen angepasst. Die Kontaktquarantäne ist aufgehoben.

Die Isolierung ist die Absonderung von kranken oder infizierten Personen. Die Isolierung erfolgt in der Krankenabteilung oder im Medizinischen Zentrum der Region (MZR) oder an einem Isolationsstandort der Armee.

Die Isolierung ist eine angeordnete Massnahme zur Eindämmung übertragbarer Krankheiten. Die Anordnung erfolgt nach Entscheid des medizinischen Personals anhand der Vorgaben des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Die Isolation dauert sieben Tage inklusive
48 Stunden Symptomfreiheit vor Entlassung. Ausnahme bei Dienstende beträgt die Isolation fünf Tage.

Diensttage, Entschädigung und Urlaube

Armeeangehörige erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens 62 Franken pro Tage und höchstens 196 Franken pro Tag. Falls Armeeangehörige Kinder haben, kommt zu dieser Grundentschädigung noch die Kinderzulage dazu. Sie beträgt für jedes Kind 20 Franken. Haben Dienstleistende Kinder, beträgt der Mindestbetrag 98 Franken und der Höchstbetrag 245 Franken pro Tag. Der Höchstbetrag der Gesamtentschädigung darf jedoch den Betrag von 245 Franken pro Tag nicht übersteigen.

 

Sofern es die Lage erlaubt, wird allgemeiner Urlaub durch den zuständigen Kommandanten wöchentlich gewährt. Während des ersten und letzten Wochenendes der Rekrutenschule gilt eine Urlaubssperre. Als Gegenleistung wird von allen Angehörigen der Armee erwartet, dass sie sich strikt an die Hygienevorgaben halten.

Persönliche Urlaube kann der Armeeangehörige bei seinem vorgesetzten Kommandanten beantragen. Bewilligungsgründe sind Notfälle im familiären, beruflichen oder im persönlichen Umfeld. 

 

Weitere Aufgaben der Armee

Die Armee muss – ungeachtet der aktuellen Corona-Krise – die Bevölkerung vor dem gesamten Spektrum möglicher Bedrohungen und Gefahren schützen. Die Bundesverfassung gibt der Armee den Auftrag, in allen Lagen die Einsatzbereitschaft ihrer Truppen sicherzustellen. Das bedeutet, dass auch in dieser ausserordentlichen Lage Schiessausbildung betrieben werden muss und dass die Luftwaffe Luftpolizeidienst leistet. Wenn Jet-Piloten während Wochen oder gar Monaten nicht mehr trainieren könnten, würden sie ihre Fähigkeiten einbüssen, die Bevölkerung vor Bedrohungen im und aus dem Luftraum zu schützen, beispielsweise auch im Luftpolizeidienst.

Die Armee prüft laufend, in welchen Bereichen es mit Blick auf die Bereitschaft angezeigt und möglich ist, Ausbildung und Training zu reduzieren.

Der KSD unterstützt die Vorsorge- und Einsatzplanung. Er berät den Bundesstab Bevölkerungsschutz und unterstützt die Koordination auf Stufe Bund. Er unterstützt in diversen Bereichen das Ressourcenmanagement. Er erstellt und beurteilt die sanitätsdienstliche Lage, so z.B. im Bereich der nationalen Bettenkapazitäten und erhebt diese Daten mit dem Informations- und Einsatzsystem (IES). Der KSD steuert mit dem Sanitätsdienstlichen Koordinationsorgan (SANKO).

Der Oberfeldarzt berät den Chef der Armee in allen militärmedizinischen Bereichen und erlässt als Chef der Sanität die dazu notwendigen fachlichen Vorgaben. Er verantwortet zudem das militärische Gesundheitswesen.
 

Dokumente

  • Schutzkonzept Kommando Ausbildung
    Alle in diesem Schutzkonzept erwähnten Punkte stützen sich auf gültige Befehle des Oberfeldarztes sowie entsprechende Arbeitshilfen und Merkblätter und auf die Empfehlungen zu Verhaltens- und Hygienemassnahmen des BAG ab.
    22.04.2022 | PDF, 2 Seite[n], 182 KB

Assistenzdienst im Rahmen von COVID-19

  • Fragen und Antworten
    Die Vereinbarkeit von Assistenzdienst, Familie und Arbeit stellt Angehörige der Armee vor grosse Herausforderungen. Der Sozialdienst der Armee (SDA) unterstützt Sie in dieser Situation und steht Ihnen beratend zur Seite.
    16.12.2021 | PDF, 2 Seite[n], 243 KB
  • Härtefallregelung Sozialdienst der Armee (SDA)
    Unerwartete Dienstleistungen oder deren Absage oder Verschiebung
    16.12.2021 | PDF, 1 Seite[n], 231 KB
  • LAVORO
    Stellensuche und Wiedereinstieg ins Berufsleben nach dem Asistenzdienst und der Rekrutenschule
    16.04.2020 | PDF, 1 Seite[n], 239 KB