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Veröffentlicht am 8. Dezember 2025

Waffenplatz Chur

Der Waffenplatz Chur mit dem Schiess-und Ausbildungsplatz «Rossboden/Rheinsand» ist Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Kaserne, Schiessplatz Sand, Rhein

Der Hauptnutzer des bundeseigenen Waffenplatz Chur ist die Infanterieschule 12. Anlässlich zwei Rekrutenschulstarts à 18 Wochen durchlaufen ca. 1500 Rekruten ihre Ausbildung zum Infanteristen, Minenwerfer, Späher oder Sicherungssoldaten. Während zwei Unteroffiziersschulen à jeweils 4 Wochen werden die Gruppenführer für die jeweiligen Rekrutenschulen ausgebildet.

Nebst der Infanterieschule 12 wird der Schiessplatz «Rossboden/Rheinsand» durch diverse andere militärische Verbände als Schiess- und Ausbildungsplatz genutzt. Unter anderem werden jeweils im Januar die Truppen für das WEF ausgebildet. Über das ganze Jahr verteilt nutzen diverse Polizeikorps den Schiessplatz für ihre Schiessausbildung.

Es ist dem Waffenplatzkommando ein Anliegen, dass nebst der Nutzung durch Armee und Polizei, grosse Teile des Schiessplatzes «Rossboden» durch die Zivilbevölkerung für Freizeitaktivitäten genutzt werden können. Wenn immer möglich ist der Rossboden für Freizeitsportler, Familien, Hundeliebhaber, Reiter oder auch Spaziergänger frei zugänglich. Dabei ist das Waffenplatzkommando Chur darauf angewiesen, dass sich sämtliche zivilen Nutzer an die Vorgaben und Weisungen der Mitarbeiter des Schiessplatzes halten und diesen Folge leisten.

Um die Sicherheit der zivilen Nutzer auf dem Waffenplatz zu gewährleisten, ist es unumgänglich, den Schiessplatz oder Teile davon für die zivile Nutzung zu sperren. Zu solchen Sperrungen kommt es vor allem bei Gefechtsschiessen von grösseren Verbänden und bei Übungen, bei welchen gepanzerte Fahrzeuge eingesetzt werden.

Schiesszeiten «Rossboden/Rheinsand»

Während der Sommerzeit kann in Ausnahmefällen bis 23.00 Uhr geschossen werden. 

Freitagabend und Samstagvormittag kann bei besonderem Bedarf oder speziellen Übungen der Armee ebenfalls geschossen werden. 

Spezielle Schiesszeiten und Übungen, werden unter "Aktuell" publiziert!

Die Armee ist sich der Lärmproblematik bewusst und sie ist bestrebt, den Schiesslärm auf ein zumutbares Mass zu beschränken.

SPERRUNGEN

Es werden nur die Vollsperrungen aufgeführt. In den Kalenderwochen, die nicht als Vollsperrungen aufgeführt sind, ist der Rossboden offen und begehbar. Auf einzelne Plätzen kann geschossen werden. Die Warnschilder und Verkehrszeichen sind zwingend zu beachten.

Kurzfristige, begrenzte Sperrungen können jederzeit durchgeführt werden. In solchen Fällen ist eine Umleitung signalisiert. Den Absperrposten und Markierungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Sperrungen werden unter "Aktuell" publiziert!

SPERRGEBIET- Zielhang und Panoramaweg "CALANDA"

Die nördliche Seite des Rheins (Rheinsand) und das Zielgebiet CALANDA ist ein allgemeines militärisches Sperrgebiet und darf nicht betreten werden (siehe Karte).

Der Höhen- Panoramaweg durch das Sperrgebiet CALANDA
Grundsätzlich ist dieser ab Freitag 18:00 bis Montag 07:00 jeweils offen.
Durchquerung auf eigene Gefahr.
Der Weg darf nicht verlassen werden (Blindgänger-Gefahr).

Kurzfristige Sperrungen siehe unter "Aktuell"

Öffnungszeiten über Feiertage
Karfreitag/Ostern
geschlossen

Tag der Arbeit
geschlossen

Auffahrt
geschlossen

Pfingsten
offen ab 22.05.2026, 18.00 Uhr bis 26.05.2026, 07.00 Uhr

Nationalfeiertag
offen

Wintersperre
ab 15. November bis Folgejahr 15. April

Drohnen / Landungen Gleit, Delta und Fallschirme

Militärische Flugverbotszone für Drohnen

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) aller Kategorien (A1-A3) ist auf dem gesamten Waffenplatz Chur untersagt. Diese Regelung soll zum Schutz der Privatsphäre, der Sicherheit und die potenziellen Gefahren aller Nutzer und Besucher gewährleisten. Ein allfälliger Betreib erfordert eine offizielle Genehmigung.

Verbot für Landungen mit Gleit, Delta und- Fallschirmen

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Waffenplatz Chur ein offizielles militärisches Gefahrengebiet betreffend Flug- und Schiesstätigkeiten (LS-D) ist. Daher sind Landungen mit Gleit und- Fallschirmen auf dem Waffenplatz Chur verboten. Diese Massnahme dient dem Schutz der Anlage, der Infrastruktur und vor allem der Sicherheit aller Anwesenden. Jegliche Form von Gleit- und Fallschirmlandungen erfordert eine vorherige Genehmigung, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Verhalten auf dem Schiessplatz