Veröffentlicht am 29. Januar 2026
Personelles der Armee
Das Personelle der Armee (Pers A) begleitet die Angehörigen der Armee von der Rekrutierung bis zur Entlassung aus dem Militärdienst.

- Stab Pers A - Unterstütztung, Koordination und Auskunftsstelle für Milizangehörige
- Steuerung und Vorgaben - Rechtliche Grundlagen, Bewirtschaftung der Doppelbürger und Auslandschweizer, Schulung und Koordination der Fachstelle Extremismus, Betrieb des Personalinformationssystems der Armee (PISA)
- Personalbewirtschaftung - Bestandesbewirtschaftung, Dienstleistungsmanagement, Ausbildungsgutschrift
- Armeeorganisation / Alimentierung - Steuerung der Alimentierung, der Organisation und des Bestandes der Armee
- Psychologisch-Pädagogischer Dienst - Psychologische, Psychosoziale Betreuung und Notfallpsychologie
- Sozialdienst der Armee - Soziale Beratung der Armeeangehörigen
- Armeeseelsorge - Seelsorgerische Betreuung und die Notfallseelsorge der Angehörigen der Armee
- Kommando Rekrutierung - Rekrutierung und Funktionszuweisung
Brigadier Markus Rihs führt das Personelle der Armee und ist dem Chef Kommando Ausbildung unterstellt.
Dem Chef Personelles der Armee untersteht das Kommando Rekrutierung. Er trägt die Verantwortung für die gesamtheitliche Steuerung der Armeebestände und die Bewirtschaftung der Angehörigen der Armee von der Rekrutierung bis zur Entlassung. Zusätzlich verantwortet der Chef Personelles der Armee die Betreuung durch die Armeeseelsorge, den Psychologisch-Pädagogischen Dienst der Armee und den Sozialdienst der Armee.
Hotline Pers A
Die Hotline Personelles der Armee beantwortet Fragen von Angehörigen der Armee im Zusammenhang mit ihrer militärischen Dienstleistung.
Aufgrund der starken Auslastung der Hotline muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Wir bitten Sie, sehr dringende Anfragen per Telefon an uns zu richten.
Montag – Freitag: 08.00 – 17.00 Uhr
Telefon: 0800 424 111
E-Mail: personelles.persa@vtg.admin.ch
Hatten Sie bereits einmal Kontakt mit der Hotline Pers A? Geben Sie uns gerne Ihr Feedback! Hier klicken
Informationen für Angehörige der Armee
Weitere Informationen zum Thema Rekrutierung und Militärdienst allgemein finden Sie auf der Website www.armee.ch.
Über den Dienstmanager verwalten Sie Ihren Militärdienst einfach online, jederzeit und von überall. Dienstmanager
Der Dienstmanager gibt Ihnen eine Übersicht über:
- vergangene und bevorstehende Dienste
- geleistete und noch zu leistende Diensttage
- Ihre militärischen Daten und Ihre militärische Karriere Ihre zivile Daten (Wohnadresse, Bankverbindung, Notfallkontakte)
- die wichtigsten Kontaktstellen die Kontaktangaben des Kommandanten
Themen im Zusammenhang mit dem Personellen der Armee
© VBS/DDPS Für Fragen bezüglich Rekrutierung ist das Kommando Rekrutierung, Rekrutierung Frauen in der Armee zuständig.
Mehr zum Thema Frauen in der ArmeeNormalerweise liegt die Altersgrenze für die Rekrutierung bei 24 Jahren - genauer gesagt in dem Kalenderjahr, in dem Sie dieses Alter erreichen. Wenn Sie diese Grenze überschritten haben aber dennoch Militärdienst leisten wollen, müssen Sie für die Rekrutierung einen schriftlichen Antrag stellen. Dies ist nur für folgende Personengruppen möglich:
- Frauen mit Schweizer Pass, die noch nie an einer Rekrutierung waren;
- Eingebürgerte, solange sie erst nach der Altersgrenze eingebürgert wurden;
- Stellungspflichtige ohne definitiven Entscheid über die Diensttauglichkeit, dh dienstpflichtige Schweizer, die bei der normalen Rekrutierung keinen endgültigen Tauglichkeitsentscheid erhalten haben.
Um sich für die Rekrutierung anzumelden, verwenden Sie bitte das Formular «Rekrutierung über der Altersgrenze» (siehe unten). Dieses sollten Sie elektronisch ausfüllen und via E-Mail oder per Post ans Kommando Rekrutierung schicken. Die Adresse finden Sie darauf abgedruckt. Vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben!
Der Chef des Personellen der Armee entscheidet über Ihren Antrag. Das Kommando Rekrutierung informiert Sie danach über den Entscheid.
Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando des Wohnortkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.
Das Gesuch ist von Stellungspflichtigen spätestens einen Monat vor den Rekrutierungstagen, von Militärdienstpflichtigen spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung einzureichen.
- Mehr Informationen: Verordnung über die Militärdienstpflicht, Abschitt 6
Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung. Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Militärdienstpflicht eines Schweizer Bürgers. Schweizer, die jedoch nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig. Sie unterliegen dagegen der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
Militärdienstpflichtige mit beruflich unentbehrlichen Tätigkeiten können für die Dauer ihres Amtes oder ihrer Anstellung von der Militärdienstpflicht befreit werden. Der entsprechende Antrag ist vom Militärangehörigen und seinem bei uns registrierten Arbeitgeber gemeinsam, mittels nachstehendem Formular beim Personellen der Armee, Bereich Militärdienstpflicht und Verfügungen, einzureichen.
Rechtliche Grundlagen für die Möglichkeit einer Dienstbefreiung:
Art. 18 des Militärgesetzes (MG)
Art. 25 – 31 der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)Neben dem Gesuchformular sind, je nach Berufsgruppe, folgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie des Arbeitsvertrags*;
- Kopie des Diploms, welches Anrecht zu einer Dienstbefreiung gibt**;
* ausgenommen Berufsgruppen gemäss Art. 18 Abs. 1 Bst. c Ziff. 4, 5 und 7
** ausgenommen Berufsgruppen gemäss Art. 18 Abs. 1 Bst. c Ziff. 3,4,5,6,7 und 8Wichtig: Ab dem 1. Juni 2026 müssen die unterzeichneten Gesuche um Dienstbefreiung sowie die dazugehörigen Beilagen elektronisch und ohne Dienstbüchlein über das folgende Kontaktformular eingereicht werden: Link folgt
Bis zur Einführung des Kontaktsformulars senden Sie bitte die unterzeichneten Gesuche um Dienstbefreiung sowie die dazugehörigen Beilagen an: mv.persa@vtg.admin.ch
Antragsformular einer Dienstbefreiung
Aufhebung einer Dienstbefreiung
Der Wegfall des Grundes für die Dienstbefreiung (z. B. Arbeitspensum unter 80 % oder Arbeitgeberwechsel) ist dem Personellen der Armee, Bereich Militärdienstpflicht und Verfügungen, unverzüglich zu melden.
Rechtliche Grundlage für die Aufhebung einer Dienstbefreiung:
Art. 19 des Militärgesetzes (MG)
Bei einem Arbeitgeberwechsel muss ein neuer Arbeitgeber – sofern eine gesetzliche Berechtigung besteht - ein neues Gesuch einreichen, wenn er die Dienstbefreiung seines Mitarbeitenden weiterführen möchte. Andernfalls wird der Militärdienstpflichtige wieder in die Armee eingeteilt.
Formular Meldung zur Aufhebung der Dienstbefreiung
Senden Sie Ihre Meldung zur Aufhebung der Dienstbefreiung an mv.persa@vtg.admin.ch. Wir werden Ihr Geschäft so schnell wie möglich bearbeiten.
Wichtig: Ab dem 1. Juni 2026 müssen die unterzeichneten Meldungen ohne Dienstbüchlein über das folgende Kontaktformular eingereicht werden: Link folgt
Jährliche Arbeitgeberkontrolle
Das Personelle der Armee, Bereich Militärdienstpflicht und Verfügungen, sendet allen Arbeitgebern jährlich ein Schreiben mit einer Liste der dienstbefreiten Personen zur Überprüfung.