Militärprotokoll
Das Militärprotokoll betreut die in der Schweiz akkreditierten Damen und Herren Verteidigungsattachés, organisiert offizielle Besuche und das damit verbundene militärische Zeremoniell und erbringt weitere Dienste im Umfeld der Kontakte des Eidgenössisches Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS zu ausländischen Partnern und Instanzen.
Der protokollarische Dienst des VBS
Ausländische Verteidigungsattachés
Gemäss Schweizer Recht ist das Militärprotokoll grundsätzlich die einzige offizielle Verbindungsstelle von Verwaltung und Schweizer Armee in militärischen Angelegenheiten zu den ausländischen Damen und Herren Verteidigungsattachés. Diese haben sämtliche offiziellen Kontakte über das Militärprotokoll abzuwickeln.
Organisation von Besuchen und Anlässen
Militärische Feierlichkeiten und Besuche sind Anlässe an denen sich die offizielle Schweiz präsentiert. Das Militärprotokoll organisiert und betreut gemäss den internationalen diplomatischen Gepflogenheiten die offiziellen Besuche des Chefs VBS und des Chefs der Armee. Daneben werden Besuche und Anlässe weiterer Vertretenden des VBS und der Armee unterstützt.
Militärisches Zeremoniell
Hohe Gäste auf Stufe Bundespräsidentin oder Bundespräsident, Chef VBS und Chef der Armee werden bei offiziellen Besuchen mit militärischen Ehren empfangen. Das Militärprotokoll unterstützt die Schweizer Armee im Bereich des militärischen Zeremoniells.
Besuche in der Schweiz
Das Militärprotokoll ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Genehmigungen militärrelevanter Reisen ausländischer Streitkräfteangehöriger auf Schweizer Territorium. Sämtliche militärrelevanten Ein-, Aus- und Durchreisen, das Tragen und/oder Mitführen ausländischer Militäruniformen, das Führen militärischer und dienstlicher Fahrzeuge und das Tragen und/oder Mitführen von Waffen, Munition und sensitivem Material ist für ausländische Armeeangehörige ohne Genehmigung des Militärprotokolls untersagt.
Reisen ins Ausland
Das Militärprotokoll koordiniert mit den Schweizer Vertretungen im Ausland und den betroffenen ausländischen Behörden die Erteilung von Genehmigungen zum Tragen und/oder Mitführen von Militäruniformen, das Führen militärischer und dienstlicher Fahrzeuge sowie das Tragen und/oder Mitführen von Waffen, Munition und sensitivem Material von Schweizer Armeeangehörigen, die ins Ausland reisen.




