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Veröffentlicht am 10. Juli 2025

Besuche in der Schweiz

Dienstliche Ein-, Aus- und Durchreisen in bzw. durch die Schweiz, das Tragen und/oder Mitführen ausländischer Militäruniformen, das Tragen und/oder Mitführen von Waffen und Munition sowie der Transport von sensitivem Material von ausländischen Streitkräfteangehörigen ist in der Schweiz genehmigungspflichtig. Grundlage dafür bildet die Verordnung des Schweizerischen Bundesrats über die internationale militärische Kooperation (VIMK).