Besuche in der Schweiz
Dienstliche Ein-, Aus- und Durchreisen in bzw. durch die Schweiz, das Tragen und/oder Mitführen ausländischer Militäruniformen, das Tragen und/oder Mitführen von Waffen und Munition sowie der Transport von sensitivem Material von ausländischen Streitkräfteangehörigen ist in der Schweiz genehmigungspflichtig. Grundlage dafür bildet die Verordnung des Schweizerischen Bundesrats über die internationale militärische Kooperation (VIMK).
Das Militärprotokoll ist die zentrale Anlaufstelle der diplomatischen Vertretungen in der Schweiz für militärrelevante Reisen in und durch Schweizer Territorium. So gilt der Grundsatz, dass Gesuche für Reisen in die Schweiz durch die in der Schweiz akkreditierten ausländischen Damen und Herren Verteidigungsattachés beim Militärprotokoll termingerecht eingereicht werden. Sofern kein Verteidigungsattaché akkreditiert ist, übernimmt die entsprechende ausländische Vertretung in der Schweiz diese Aufgabe.
Das Militärprotokoll prüft die Gesuche für Reisen in die Schweiz und evaluiert – abhängig vom jeweiligen Grund für die geplante Reise und abhängig von der Art des Antrags – welche Formalitäten notwendig und welche Instanzen und Partner zusätzlich zu kontaktieren sind. Das Ausstellen der Genehmigung seitens des Militärprotokolls variiert zeitlich aufgrund diverser interner und externer Abklärungen.
