Karriereaussichten bei friedensfördernden Missionen
Einsätze in der Friedensförderung beruhen auf Freiwilligkeit. Um den zunehmenden Bedarf in hochspezialisierten Bereichen wie zum Beispiel Minenräumung oder Luftaufklärung zu decken, wurden Möglichkeiten für längere Karrieren geschaffen.

Text: Dr. Michael Freudweiler, stellvertretender Kommandant SWISSINT
Das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung hält fest, dass ein friedensfördernder Einsatz freiwillig ist. Die Freiwilligkeit von friedensfördernden Einsätzen hat operationelle Konsequenzen: Schweizer Armeeangehörige haben in internationalen Missionen Funktionen inne, die wir erfolgreich besetzen, während wir gleichzeitig mit dem Arbeitsmarkt in der Schweiz konkurrieren. Ein Auslandeinsatz ist oft attraktiv für junge Menschen, die eine Ausbildung abschliessen und nach ersten Erfahrungen suchen. Schwieriger wird es, wenn wir spezialisierte und erfahrene Personen benötigen, welche die von diesen Stellen verlangte Arbeit langfristig erfüllen können.
Schwerpunkt auf High Value Assets
Im Rahmen der Überlegungen zur Weiterentwicklung der Friedensförderung hat der Bundesrat am 25. November 2020 mehrere Eckwerte beschlossen. Einer dieser Eckwerte ist, dass die Schweiz weiterhin einen Schwerpunkt auf qualitative Leistungen setzen wird, insbesondere auf international gefragte High Value Assets. Mit einem Schweizer Angebot, das sich noch stärker auf qualitativ hochwertige Leistungen an besonders gefragten Nischen orientiert, wird der Bedarf an spezialisiertem Personal im Friedensförderungsdienst steigen.
Flexible und individuelle Einsatzmöglichkeiten
Um diesen zentralen Punkt des Berichtes zu realisieren, sind flexible und individuelle Beschäftigungs- und Einsatzmöglichkeiten für alle Arten von Personen und Personengruppen vorgesehen: zivile und militärische Mitarbeitende sowie Milizangehörige. Die notwendigen Grundlagen und Richtlinien wurden angepasst, um die Vertragsdauer von Freiwilligen für Einsätze in der militärischen Friedensförderung auf bis zu fünf Jahre zu erhöhen (statt wie bisher sechs oder zwölf Monate), wobei diese Verträge einmal verlängert werden können. Um ein vernünftiges Verhältnis zwischen Investition und Effizienz zu erreichen, kann ein Teil der Vertragsdauer für die Ausbildung und Vorbereitung auf den Einsatz verwendet werden, ein längerer Teil für den Einsatz selbst oder für mehrere konsekutive Einsätze.
Karriere in der Friedensförderung möglich
Eine solche Ausbildung ermöglicht es Freiwillige – seien es Milizangehörige, Zivilpersonen, Berufsmilitärs oder Externe – in Funktionen einzusetzen, für die bislang nur oder fast nur VBS-Personal in Frage kam. Diese Massnahme würde es beispielsweise ermöglichen, einem Minenräumer die Teilnahme an einer Zusatzausbildung anzubieten, um eine UNO-Mission im Bereich Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) zu unterstützen und nach einigen Einsätzen auf diesem Gebiet, als Experte im Bereich der Sicherheitssektorreform (SSR) eingesetzt zu werden. Möglicherweise könnte sich eine solche Karriere auch im Bereich der Waffen- und Munitionsverwaltung entwickeln und Streitkräften helfen ihre Lagerbestände angemessen zu verwalten, wie das aktuelle Projekt in Bosnien und Herzegowina. Ebenso könnten wir in bestimmten Bereichen, in denen die Ausbildung mehr Zeit erfordert, wie zum Beispiel bei Drohnenpiloten, Freiwillige ausbilden, die bereit wären in den Einsatz zu gehen, was somit keine Auswirkungen auf die Sicherheit in der Schweiz hätte. Diese Freiwilligen würden nach einigen Jahren in das Milizsystem zurückkehren und viel Erfahrung mitbringen, die für die Armee nützlich wären.
Anpassung des Militärgesetzes
Ein weiteres Thema betrifft die Anpassung des Militärgesetzes, welches die Entsendung von Militärexperten ohne explizites Mandat der UNO oder der OSZE ermöglichen soll. Durch diese Massnahmen können sowohl das EDA wie auch internationale oder regionale Organisationen, wie die UNO, die OSZE, die EU, die ECOWAS oder die Afrikanische Union, im Rahmen von Friedensprozessen und auf Anfrage der Konfliktparteien von deren militärischen Expertise profitieren. Diese Anpassung des Militärgesetzes ist für 2026 geplant. Sie würde den Einsatz von Spezialistinnen und Spezialisten bei der UNO ermöglichen, die sich für kurze Zeit als Experten in Krisenregionen begeben und so die Konfliktprävention stärken. Auch hier geht es darum Freiwillige zu rekrutieren, die von einem UNO-Hauptquartier aus arbeiten würden, um an relativ kurzen Missionen im Auftrag der UNO teilzunehmen. Die Spezialistinnen und Spezialisten würden ihr militärisches Fachwissen entsprechend den Bedürfnissen des jeweiligen Staates zur Verfügung stellen.
Diese Entwicklungen für eine Laufbahn im Rahmen der militärischen Friedensförderung, die zunächst für etwa zehn Expertinnen und Experten vorgesehen sind, geben der Armee mehr Flexibilität und erlauben es, besser auf die Bedürfnisse der internationalen Partner einzugehen. Sie ermöglichen auch eine gewisse Arbeitssicherheit und geben Freiwilligen, die sich für den Friedensförderungsdienst innerhalb der Armee engagieren, eine Perspektive.
