Militärisches Zeremoniell
Das Dienstreglement legt fest, dass militärische Feiern würdig, aber schlicht zu gestalten sind. Sie dokumentieren den Zusammenhalt der Truppe. Von besonderer Bedeutung sind die Übernahme und die Abgabe des Feldzeichens, die Beförderungsfeiern sowie im Aktivdienst die Vereidigung. Aus besonderem Anlass können auch andere militärische Feiern durchgeführt werden. Militärische Veranstaltungen wie Besuchstage und Defilees halten sich in einfachem und zweckmässigem Rahmen.
Militärische Ehren

Militärische Ehren werden ausländischen Staatspräsidenten, Präsidenten auf offiziellem Besuch in der Schweiz sowie ausländischen Verteidigungsministern und Armeechefs zuteil.
Der protokollarische Ablauf entspricht den internationalen diplomatischen Gepflogenheiten. Es werden die Nationalhymnen des Gastlandes und der Schweiz gespielt, während dem Abschreiten der Formation ertönt der Fahnenmarsch.
Die Schweiz kennt keine professionelle Ehrengarde. Für das Zeremoniell auf Bataillonsstufe ist der Adjutant verantwortlich. Bei offiziellen Besuchen wird die aufgebotene Miliztruppe mit Unterstützung des Militärprotokolls auf Ihre Aufgabe vorbereitet.
Fahnendetachement

Die Fahne wird bewacht von zwei Unteroffizieren links und rechts dem Fähnrich, im Freien wenn möglich zusätzlich dahinter drei Unteroffiziere.
Fähnrich und Fahnenwachen tragen immer den Dienstanzug 90 mit Helm, der Fähnrich zusätzlich schwarze Fingerhandschuhe, die Fahnenwache die persönliche Waffe.
Details zum militärischen Zeremoniell sind im Reglement 51.340 «Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement)» sowie der Dokumentation 51.034 «Behelf für Adjutanten der Gs Vb und Trp Kö» geregelt.
Gedenkanlässe in der Schweiz

In der Schweiz finden jedes Jahr dezentral organisierte militärische Gedenkanlässe an historischen Orten, bei Denkmälern und Friedhöfen statt. Bedingt durch unsere föderale Tradition werden diese in unterschiedlicher Form durch lokale Behörden oder regionale Vereine organisiert.
Auf mehreren Schweizer Friedhöfen liegen zudem Soldaten fremder Armeen begraben. Dabei handelt es sich vorwiegend um Opfer der «Bourbaki»-Armee (1871) sowie von internierten Soldaten der beiden Weltkriege. Jeden 11. November finden Gedenkanlässe statt. Diese werden von den betroffenen Botschaften organisiert und teils von der Schweizer Armee unterstützt.
Grundlagen
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Reglement 51.002 d «Dienstreglement der Armee (DRA)» (SR 510.107.0)
PDF, 84 Seite[n], 269 KB -
Arbeitshilfe 51.034 d «Behelf für Adjutanten der Gs Vb und Trp Kö»
PDF, 104 Seite[n], 12 MB -
Reglement 51.340 d «Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement)»
PDF, 104 Seite[n], 7 MB -
Dokumentation 51.341 d «Militärische Ehren»
PDF, 32 Seite[n], 558 KB
Nationalhymne
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Nationalhymne (Partituren)
PDF, 1 Seite[n], 635 KB -
Nationalhymne (Text dfir)
PDF, 2 Seite[n], 140 KB

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