Militärisches Zeremoniell
Das Dienstreglement legt fest, dass militärische Feiern würdig aber schlicht zu gestalten sind. Sie dokumentieren den Zusammenhalt der Truppe. Veranstaltungen wie Besuchstage und Defilees halten sich in einfachem und zweckmässigem Rahmen (DR 04, 60–62).
Feldzeichen und militärische Feiern
Fahnenwache

Die Fahne wird bewacht von zwei Unteroffizieren links und rechts dem Fähnrich, im Freien wenn möglich zusätzlich dahinter drei Soldaten.
Fähnrich und Fahnenwachen tragen immer den Dienstanzug 90 mit Helm, der Fähnrich zusätzlich schwarze Fingerhandschuhe, die Fahnenwache die persönliche Waffe.
Details sind im Reglement 51.340 «Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement)» geregelt
Ehrenkompanie, Ehrenzug

Militärische Ehren werden ausländischen Staatspräsidenten, Präsidenten auf offiziellem Besuch in der Schweiz sowie ausländischen Verteidigungsministern und Armeechefs zuteil.
Der protokollarische Ablauf entspricht den internationalen diplomatischen Gepflogenheiten. Es werden die Nationalhymnen des Gastlandes und der Schweiz gespielt, während dem Abschreiten der Formation ertönt der Fahnenmarsch.
Die Schweiz kennt keine professionelle Ehrengarde. Für das Zeremoniell auf Bataillonsstufe ist der Adjutant verantwortlich. Bei offiziellen Besuchen wird die aufgebotene Miliztruppe mit Unterstützung des Militärprotokolls auf Ihre Aufgabe vorbereitet.
Nebst Fahnenwache, Ehrenzug und Ehrenkompanie können bei besonderen militärischen Feierlichkeiten die Feldzeichen bis auf Stufe Truppenkörper aufgeboten werden.
Grundlagen
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Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement) (Reglement 51.340 d)
PDF, 104 Seite[n], 7 MB -
Militärische Ehren (Dokumentation 51.341 d)
PDF, 32 Seite[n], 618 KB
Dokumente
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Beispiel Staatsbesuch
PDF, 6 Seite[n], 535 KB
Nationalhymne
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Nationalhymne (Partituren)
PDF, 1 Seite[n], 635 KB -
Nationalhymne (Text dfir)
PDF, 2 Seite[n], 140 KB

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