Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 6. November 2025

Militärisches Zeremoniell

Das Dienstreglement der Armee (DRA) legt fest, dass militärische Feiern und Veranstaltungen «den Zusammenhalt der Truppe» widerspiegeln. Militärische Feierlichkeiten sind indes «würdig, aber schlicht» zu gestalten. Die Übernahme und die Abgabe des Feldzeichens, Beförderungsfeiern sowie die Vereidigung (nur im Aktivdienst) sind «von besonderer Bedeutung». Aus besonderem Anlass können auch andere militärische Feiern durchgeführt werden. Grundsätzlich halten sich militärische Veranstaltungen wie Besuchstage und Defilees in einfachem und zweckmässigem Rahmen.

Militärische Ehren

Militärische Ehren werden ausländischen Staatspräsidentinnen und Staatspräsidenten, Staatsoberhäuptern auf offiziellem Besuch in der Schweiz sowie ausländischen Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsministern und den Cheffinnen und Chefs ausländischer Streitkräfte zuteil.

Der protokollarische Ablauf entspricht den internationalen diplomatischen Gepflogenheiten. Es werden die Nationalhymnen des Gaststaates und der Schweiz gespielt; während des Abschreitens der militärischen Formation ertönt traditionell der Fahnenmarsch der Schweizer Armee.

Die Schweiz kennt keine professionelle Ehrengarde. So wird bei offiziellen Besuchen die aufgebotene Miliztruppe mit Unterstützung des Militärprotokolls auf ihre Aufgabe vorbereitet. Für das Zeremoniell auf Bataillonsstufe ist der Adjutant verantwortlich.

Fahnendetachement

Die Fahne wird bewacht von zwei Unteroffizieren links und rechts dem Fähnrich, im Freien wenn möglich zusätzlich dahinter drei Unteroffiziere.

Fähnrich und Fahnenwachen tragen immer den Dienstanzug 90 mit Helm, der Fähnrich zusätzlich schwarze Fingerhandschuhe, die Fahnenwache die persönliche Waffe.

Details zum militärischen Zeremoniell sind im Reglement 51.340 «Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement)» sowie der Dokumentation 51.034 «Behelf für Adjutanten der Gs Vb und Trp Kö» geregelt.

Gedenkanlässe in der Schweiz

In der Schweiz finden jedes Jahr dezentral organisierte militärische Gedenkanlässe an historischen Orten, bei Denkmälern und auf Friedhöfen statt. Bedingt durch unsere föderale Tradition werden diese in unterschiedlicher Form durch lokale Behörden oder regionale Vereine organisiert.

Auf mehreren Schweizer Friedhöfen liegen zudem Angehörige fremder Armeen begraben. Dabei handelt es sich vorwiegend um Opfer der «Bourbaki»-Armee (1871) sowie von internierten Soldaten der beiden Weltkriege. Jährlich finden jeweils rund um den 11. November diverse Gedenkanlässe statt. Diese werden von den betroffenen Botschaften organisiert und teils von der Schweizer Armee bzw. dem Militärprotokoll unterstützt.