Waffenplatz Thun
Das Kommando Waffenplatz Thun / Mechanisiertes Ausbildungszentrum
- ist verantwortlich für alle militärischen Belange auf dem Waffenplatz;
- ist verantwortlich für die Sicherheit der Ausbildungsanlagen und der Schiessplätze und ist Schiessplatzkommando;
- koordiniert die Zuweisung der Ausbildungsinfrastruktur und regelt die militärische Benutzung;
- legt die für den Betrieb der Ausbildungsinfrastruktur notwendigen Dienstleistungen fest und fordert sie an;
- regelt die Bewachung und Überwachung des Waffenplatzes in Zusammenarbeit mit dem Infrastruktur-Center;
- stellt zusammen mit seinen Fachorganen die Dienstleistungen in folgenden Bereichen sicher:
- Sanitätsdienst;
- Psychologisch-Pädagogischer Dienst;
- Feldpost;
- Militärische Sicherheit.
- stellt die Verbindung zu den politischen Behörden für Waffenplatzbelange sicher;
- setzt die Umweltvorschriften im militärischen Bereich um;
- betreibt eine eigene Transportzentrale;
- betreibt das Mechanisierte Ausbildungszentrum MAZ;
Übersicht Waffenplatz

Kontakte
Waffenplatz Thun - Benutzerordnung
Waffenplatz Thun - Benutzerordnung
Waffenplatz Thun - Ergänzung zur Benutzerordnung - Modellflugzeuge und Drohnen
Waffenplatz Thun - Ergänzung zur Benutzerordnung - Modellflugzeuge und Drohnen
Waffenplatz Thun - Ergänzung zur Benutzungsordnung - Modellautos
Waffenplatz Thun - Ergänzung zur Benutzungsordnung - Modellautos
Waffenplatz Thun - Ergänzung zur Benutzungsordnung - Reiten
Waffenplatz Thun - Ergänzung zur Benutzungsordnung - Reiten
Waffenplatz Thun - Kontaktstellen
Waffenplatz Thun - Kontaktstellen
Waffenplatz Thun - Naturpark
Waffenplatz Thun - Naturpark
Waffenplatz Thun - Zufahrt Dufour Kaserne
Waffenplatz Thun - Zufahrt Dufour Kaserne
Waffenplatz Thun/Mechanisiertes Ausbildungszentrum (MAZ)
Waffenplatz Thun/Mechanisiertes Ausbildungszentrum (MAZ)
Benutzungsordnung für Zivilpersonen
Armee, Natur, Bevölkerung: Miteinander – Nebeneinander
Für den Waffenplatz Thun besteht seit 1998 eine Benutzungsordnung für Zivilpersonen, die das partnerschaftliche Miteinander und Nebeneinander von Zivil und Militär klar regelt. Diese Benutzungsordnung weist Sperrgebiete aus, in welchen sich weder Menschen noch Hunde und Pferde aufhalten dürfen um den Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten zu erhalten. Störungsempfindliche Bodenbrüter wie der Flussregenpfeifer und die Feldlerche, gefährdete Amphibien und Reptilien wie die Kreuzkröte, die Gelbbauchunke oder die Ringelnatter sowie Libellen und Heuschrecken aller Art sind nur einige Beispiele dafür. Ein weiterer Grund für die Sperrung gewisser Zonen liegt darin, dass sich im Zielgebiet des Ausbildungsgeländes Blindgänger und Munitionsteile befinden können.
Die Benutzungsordnung für Zivilpersonen ist an allen Zugängen zum Waffenplatz Thun auf neu erstellten, übersichtlichen Tafeln publiziert. Das Waffenplatzgelände ist ausserhalb der Sperrzonen am Wochenende ganztags (während der Woche ab 18 Uhr eingeschränkt) zugänglich. Zivile motorbetriebene Geräte (auch Pocket Bikes) sind auf dem ganzen Waffenplatz verboten.
Virtueller Rundgang auf dem Wpl Thun
Oberst i Gst Hans Jörg Diener
Kontakt Kommando Waffenplatz Thun / Mechanisiertes Ausbildungszentrum (MAZ)
Kaserne
Schweiz - 3609 Thun