Waffenplatz Frauenfeld
Das Waffenplatzkommando Frauenfeld ist ein vielseitiger Dienstleister an der Schnittstelle zwischen den verschiedenen militärischen und zivilen Benutzer sowie den Behörden. Mit dem Ausbau und Sanierung verfügt der Waffenplatz im Endausbau bis 2030 moderne Ausbildungsinfrastruktur und Unterkünfte für zehn Einheiten.
Der Waffenplatz Frauenfeld entstand 1863 mit der Grundsteinlegung zur Artilleriekaserne in der Stadt Frauenfeld und wurde im Jahre 1986 durch die Kaserne im Auenfeld ergänzt. Seit 2008 sind grossmehrheitlich Verbände der Führungsunterstützungstruppen als Hauptnutzer stationiert. Mit dem Ausbau und der Sanierung des gesamten Waffenplatzes wurde die Stadtkaserne auf den ersten Januar 2024 zur zivilen Nutzung der Stadt Frauenfeld im Baurecht abgetreten.
Ein Ort für Militär und Bevölkerung
Im Spannungsfeld zwischen der militärischen Nutzung, dem Natur- und Auenschutz sowie zivilen Anlässen, gilt es praktikable Lösungen zu treffen. Wenn das militärische Training nicht beeinträchtigt wird, soll das Gelände auch weiterhin durch Dritte genutzt werden können. Für alle Veranstaltungen und Aktivitäten besteht eine Bewilligungspflicht!
Für den Waffenplatz Frauenfeld und die Allmend besteht seit 2015 eine Benutzungsordnung für Zivilpersonen, die das partnerschaftliche Miteinander und Nebeneinander von Zivil und Militär regelt. Diese Benutzungsordnung weist Sperrgebiete aus, in welchen sich weder Menschen noch Hunde und Pferde aufhalten dürfen, um den Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten zu erhalten. Ein weiterer Grund für die Sperrung gewisser Zonen liegt darin, dass sich im Zielgebiet des Ausbildungsgeländes Blindgänger und Munitionsteile befinden können.
Die Benutzungsordnung für Zivilpersonen ist an allen Zugängen zum Waffenplatz Frauenfeld auf übersichtlichen Tafeln publiziert. Es ist strengsten untersagt Sperrzonen und temporäre Absperrungen zu missachten oder zu überschreiten!
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) aller Kategorien ist auf dem gesamten Waffenplatz / Allmend untersagt. Diese Regelung dient dem Schutz der Privatsphäre, der Sicherheit und die potenziellen Gefahren aller Nutzer und Besucher sowie auch der Flora und Fauna. Ein allfälliger notwendiger Bedarf erfordert eine offizielle Genehmigung.


