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Veröffentlicht am 4. Januar 2024

Vermietung Armeematerial

Die Logistikbasis der Armee LBA vermietet Armeematerial gegen Gebühr an Dritte (ohne Truppeneinsatz). Durch die Vermietung dürfen zivile Unternehmen nicht in übermässiger Weise konkurrenziert werden und die Bedürfnisse der Truppe müssen gedeckt sein.

Als Grundlage dazu dienen die

  • Verordnung über die Gebühren des VBS vom 07.11.2006 (Gebührenverordnung VBS) sowie die
  • Weisung über die gewerblichen Tätigkeiten im VBS vom 30.11.2006.

Wer kann Armeematerial ausleihen?

Es besteht die Möglichkeit Armeematerial gegen Gebühr auszuleihen. Die Preise richten sich nach der Art des Anlasses und können über das Online-Formular "Mietantrag" erfragt werden.

Bestell-/Vertragsablauf

  • Mit dem Formular "Mietantrag" beantragt der Organisator (Mieter) eines Anlasses das gewünschte Material bei der LBA zur Ausleihe.
  • Bestellungen müssen spätestens zwei Wochen vor der gewünschten Fassung in unserem Besitz sein.
  • Die LBA stellt dem Mieter die Auftragsbestätigung und den Mietvertrag per Post zu.
  • Der Mieter retourniert den unterschriebenen Mietvertrag an die LBA.
  • Der Mieter holt das Material am vereinbarten Datum beim Armeelogistikcenter ab und gibt es nach Gebrauch gemäss den vertraglichen Vereinbarungen dem Armeelogistikcenter zurück.
  • Der Mindestmietbetrag beträgt CHF 50.-- 

Katalog Armeematerial