Streitkräftebeziehungen
Die internationale Zusammenarbeit ist entscheidend, damit die Schweizer Armee ihre Aufträge erfüllen kann. Sie arbeitet unter Wahrung der Neutralität mit ausländischen Streitkräften in der Ausbildung, Rüstung, der militärischen Friedensförderung und bei der Bewältigung von Katastrophen zusammen. Die Streitkräftebeziehungen priorisieren und koordinieren militärische Kontakte und Aktivitäten mit dem Ausland und schaffen somit günstige Bedingungen zur Wahrung der Interessen und Beziehungen der Armee zu ausländischen Streitkräften.
Prioritäten der bilateralen Zusammenarbeit
Die Kooperation mit ausländischen Partnern trägt dazu bei, Fähigkeitslücken zu schliessen und die Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Faktoren wie der technische Fortschritt, die Beschränkung der eigenen Ressourcen und der Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland spielen dabei ebenso eine Rolle wie der Austausch von Erfahrungen und Wissen, die Stärkung der Zusammenarbeitsfähigkeit sowie die Überprüfung des eigenen Ausbildungsstandes.
Die bilateralen Kontakte und Zusammenarbeit erfolgen nach den Interessen der Schweiz und der Armee im Rahmen der Aussen- und Sicherheitspolitik. Basierend auf diesen Interessen, und um die Effizienz und Effektivität der Armee für ihre Auftragserfüllung zu maximieren, legt die Armeeführung die Prioritäten der Zusammenarbeit geografisch, thematisch und in der Tiefe fest. So ist die Kooperation mit den Streitkräften unserer Nachbarstaaten am intensivsten, jene mit anderen Staaten sporadisch oder auf spezifische Bereiche fokussiert.
Höhere bilaterale Kontakte
Der Bereich Streitkräftebeziehungen unterstützt den Chef der Armee (CdA), die Armeeführung und den Chef Internationale Beziehungen Verteidigung (IB V) inhaltlich in ihren Beziehungen zu ausländischen Streitkräften. Dies betrifft insbesondere die Stabsgespräche, die vom Chef IB V mit den wichtigsten ausländischen Partnerstaaten geführt werden. Hierbei übernehmen die Streitkräftebeziehungen die Verantwortung für Vorbereitung und Durchführung der Gespräche. Dies umfasst die Beurteilung der Massnahmen aus vorherigen Treffen, das Aufbringen neuer Bedürfnisse, die Festlegung von Diskussionsthemen in Absprache mit den jeweiligen ausländischen Partnern sowie die inhaltliche Erarbeitung des Dossiers mit den entsprechenden Botschaften und Anfragen.
Zu diesem Zweck arbeiten die Streitkräftebeziehungen eng mit den Spezialisten der verschiedenen Organisationseinheiten der Armee, den schweizerischen Verteidigungsattachés im Ausland sowie den Stäben ausländischer Streitkräfte und deren in der Schweiz akkreditierten Verteidigungsattachés zusammen. Daneben stellen die Streitkräftebeziehungen den Austausch mit den anderen massgebenden Stellen des Bundes, insbesondere dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik, der armasuisse sowie dem Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, sicher.
Grundlagen der bilateralen Ausbildungszusammenarbeit
Ziel und Zweck
Die bilaterale Ausbildungszusammenarbeit ist essentiell für die Schweizer Armee und dient im Wesentlichen folgenden Zwecken:
- Erhöhung der Wirksamkeit und Effizienz der militärischen Ausbildung von Kadern und Truppen;
- Erreichung und Aufrechterhaltung der Zusammenarbeitsfähigkeit (Interoperabilität) mit ausländischen Streitkräften;
- Schulung wertvoller einsatzorientierter Ausbildungsinhalte und Durchführung von Tests und Übungen mit Waffensystemen, die aus Gründen der Umwelt, der Besiedlung oder der Sicherheit nicht in der Schweiz durchgeführt werden können;
- Überprüfung und Verbesserung der eigenen Einsatzdoktrin und -verfahren sowie des eigenen Ausbildungsstandes im direkten Vergleich (Benchmarking) auf eigenen oder fremden Ausbildungsinfrastrukturen;
- Erwerb von Wissen und Erfahrungen für die Ausbildung und Weiterentwicklung der Streitkräfte;
- Wahrnehmung der Schweizer Armee als glaubwürdiges Sicherheitsinstrument – autonom oder in Kooperation.
Legalitätsprinzip
Jede bilaterale Kooperation basiert auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage. In der Ausbildungszusammenarbeit liegt es in der Kompetenz des Bundesrates, Ausbildungsabkommen mit Partnerstaaten abzuschliessen, basierend auf Artikel 48a des Militärgesetzes. Fehlt ein solches Abkommen, müssen Kooperationsaktivitäten im Einzelfall durch den Bundesrat genehmigt werden.
Notwendigkeit und Reziprozität
Die bilaterale Ausbildungskooperation erfolgt nach den Interessen und Bedürfnissen der Schweizer Armee. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass ausländische Partner nur dann zu einer nachhaltigen Zusammenarbeit bereit sind, wenn beide Staaten insgesamt und über einen gewissen Zeitrahmen angemessen profitieren. Dies bedeutet, dass die Schweizer Armee nicht nur Angebote ausländischer Streitkräfte nutzt, sondern im Gegenzug auch eigene Infrastrukturen oder spezifische Kompetenzen in die Kooperation einbringt.
Auf Basis der politischen Vorgaben wird gemäss den Prinzipien Notwendigkeit, Legalität und Reziprozität die bi- und multinationale Zusammenarbeit der Schweizer Armee mit ihren ausländischen Partnern jährlich geplant, bewilligt und die Umsetzung gesteuert. Dies liegt im Kompetenzbereich der Streitkräftebeziehungen.
