Ständerat unterstützt Mehrjahresbudget für Armee
Die Armee soll über ein mehrjähriges Budget verfügen können. Nach dem Nationalrat unterstützt auch der Ständerat eine entsprechende Motion, für eine gesetzliche Grundlage im Militärgesetz.
«Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzuschlagen, wonach im Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) eine Grundlage für den Zahlungsrahmen für mehrere Jahre für die Armee geschaffen wird.» Ohne Opposition hat der Ständerat am 23. September 2014 diese Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) überwiesen. Er folgt damit dem Nationalrat. Dieser hiess den Vorstoss am 19. Juni 2014 gut. Ziel der Motion: Ein mehrjähriger Zahlungsrahmen soll der Armee eine bessere Planungssicherheit und Flexibilität beim Einsatz der finanziellen Mittel verschaffen. «Eine sinnvolle Lösung für die Armee und Sicherheit», so Ueli Maurer im Ständerat. Der Verteidigungsminister hielt zudem fest, dass der Einfluss des Parlamentes mit den jährlichen Immobilienbotschaften und Rüstungsprogrammen gewahrt bleibe.
Die Motion datiert vom 21. Juni 2013 und wird vom Bundesrat ebenfalls unterstützt. Wie, ist seit seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) vom 3. September 2014 klar. Der Bundesrat hat den finanziellen Rahmen von 5 Milliarden Franken pro Jahr grundsätzlich bestätigt. Zu welchem Zeitpunkt jedoch dieser Betrag erreicht wird, hängt davon ab, welche Rüstungsvorhaben in den kommenden Jahren vom VBS beantragt und vom Parlament genehmigt werden. In der ersten Periode des Zahlungsrahmens von 2017 bis 2020 dürften nicht genügend zahlungsreife Beschaffungen vorliegen, weshalb dieser erste Zahlungsrahmen höchstens bei 19,5 Milliarden liegen soll.
Masterplan für Rüstungsgüter und Immobilien
Mit der Botschaft zur WEA hat der Bundesrat auch seine Antworten auf die Interpellation «Weiterentwicklung und Finanzierung der Armee inhaltlich, zeitlich und materiell in Übereinstimmung bringen» von Peter Bieri (CVP, ZG) geliefert. Der Interpellant wollte unter anderem wissen, wann und in welchem Umfang der Bundesrat die wichtigsten notwendigen Erneuerungen in Material und Immobilien vornehmen wolle. Dazu der Bundesrat: «Die Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee zeigt die wichtigsten geplanten Rüstungsbeschaffungen für die nächsten gut fünf Jahre auf, aber nicht die Details bezüglich Zeitpunkt und Umfang. Auch bezüglich Immobilien werden keine Details angegeben. Die längerfristige Rüstungs- und Immobilienplanung wird kontinuierlich verfeinert und im Masterplan abgebildet. Die sicherheitspolitischen Kommissionen werden regelmässig über den Masterplan informiert.»
Fragen zur Tiger-Flotte
Der Ständerat hat ferner zwei Interpellationen zur Sicherstellung der Luftüberwachung und zur Zukunft der Tiger-Flotte behandelt. Sie stammen von den Ständeräten Isidor Baumann (CVP, UR) und Hans Stöckli (SP, BE). Der Bundesrat hatte vor der Abstimmung über die Beschaffung von 22 Gripen-Kampfjets angekündigt, die 54 F5-Tiger ausser Dienst stellen zu wollen. Daran hält er auch nach dem Nein zum Gripen fest: «Die Konsequenz der Ausserdienststellung der F-5 Tiger liegt darin, dass dann die F/A-18 schneller und stärker abgenutzt werden – es entsteht aber keine Lücke in der Überwachung und Kontrolle des Luftraums.»
Bezüglich Kampfflugzeuge sieht der Bundesrat eine Neuevaluation gegen Ende des Jahrzehnts vor, damit eine Einführung gegen 2025 möglich wird. In seinem Bericht zur Sicherung des Luftraums geht der Bundesrat von einem gesamtheitlichen Ansatz der Luftverteidigung aus, der neben Flugzeugen auch Drohnen, Luftabwehr und Transporte beinhaltet. «Um die vorhandenen finanziellen Mittel gezielt einzusetzen, wird ein Upgrade des F/A-18, nicht aber des veralteten Tiger F5 in Betracht gezogen.»