Ständerat bringt die Weiterentwicklung der Armee weiter
Der Ständerat hat in der Debatte um die Weiterentwicklung der Armee die letzten Differenzen zum Nationalrat bereinigt. So lenkt er auf sechs Wiederholungskurse à drei Wochen ein. Ebenso unterstützt er den Bundesbeschluss für einen Zahlungsrahmen der Armee von 20 Milliarden Franken für die Jahre 2017–2020.
Mit 30 gegen 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterstützt der Ständerat den Vorschlag des Nationalrates, den Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2017–2020 mit 20 Milliarden Franken zu konkretisieren. Grundlage dafür ist Artikel 148j des Militärgesetzes, wonach «die Bundesversammlung für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee beschliesst». In der Sommerssession 2015 war eine starke Minderheit im Nationalrat knapp damit gescheitert, den Zahlungsrahmen mit mindestens 5 Milliarden Franken pro Jahr im Militärgesetz verbindlich zu verankern. Dieser Entscheid führte dazu, dass die Vorlage in der Gesamtabstimmung des Nationalrates durchfiel.
In der Wintersession konnte der Nationalrat seine Differenzen zu den Armeefinanzen bereinigen. Seine Einigung auf den Bundesbeschluss ist ein Kompromiss zwischen keiner und einer absolut verbindlichen Finanzierungsregelung. Der Bundesrat soll vorsorglich in die Pflicht genommen werden, da die 5 Milliarden Franken pro Jahr jenem Armeebudget entsprechen, für das sich das Parlament bereits mehrmals im Grundsatz ausgesprochen hat. Der Bundesrat erachtet jedoch in seiner Armeebotschaft vom 24. Februar 2016 einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden als nicht vereinbar mit den Sparanstrengungen, wie sie mit dem Stabilisierungsprogramm angestrebt werden. Er hält an einem Zahlungsrahmen von 18,8 Milliarden Franken fest. Will heissen: Der Zahlungsrahmen steht im Parlament im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes und der Armeebotschaft 2016 erneut zur Diskussion. Zudem beschliesst das Parlament das Armeebudget mit den jährlichen Voranschlägen.
Sechs Wiederholungskurse à drei Wochen
Bezüglich der Anzahl Wiederholungskurse hat der Ständerat auf die Position des Nationalrates eingelenkt. Beharrte er bislang auf fünf Wiederholungkurse à drei Wochen, unterstützt er nun sechs Wiederholungskurse à drei Wochen. Somit sind zwischen den beiden Kammern alle Differenzen bereinigt. Die Änderung der Rechtsgrundlagen kommen am 18. März in der vereinigten Bundesversammlung zur Schlussabstimmung.
Grundlagen und Eckwerte der WEA
Nach Vorgaben der Bundesversammlung muss die Armee kleiner werden. Ziel der Weiterentwicklung der Armee (WEA) ist es, ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Ressourcen, Strukturen und Leistungen herzustellen sowie eine Anpassung an die demografische Entwicklung. Mit der Änderung der Rechtsgrundlagen sollen in erster Linie die im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 und Armeebericht 2010 sowie dem Bundesbeschluss vom 29. September 2011 zum Armeebericht 2010 festgehaltenen Eckwerte rechtlich umgesetzt werden. Die wichtigsten Eckwerte der weiterentwickelten Armee sind: Der Sollbestand wird auf 100‘ 000 Mann reduziert, das Armeebudget mittelfristig auf 5 Milliarden Franken pro Jahr erhöht, die Armee soll grundsätzlich vollständig ausgerüstet werden.