Veröffentlicht am 22. September 2024
Veterinärdienst der Armee
Die Aufgaben des Veterinärdienstes der Armee sind die Beschaffung und Gesunderhaltung der Armeetiere, der Lebensmittelhygienedienst und die Bekämpfung von Tierseuchen in der Armee und subsidiär zu Gunsten von Bund und Kantonen.
© VBS/DDPS Für die Remontierung der Pferdebestände der vier Trainkolonnen kauft die Armee jährlich ca. 5 Warmblut-Reitpferde und 15-20 Train-Bundespferde der Freiberger-Rasse. Der Ankauf der Train-Bundespferde findet jeweils im Winter statt.
© VBS/DDPS Für die Remontierung der Hundebestände der Berufshundeführer der Armee und der Hundeführerkompanie 14 kauft die Armee jährlich 40-50 Hunde, vorwiegend von Schäferhunde-Rassen. Die Hunde werden als Schutzhund oder als Rettungshund eingesetzt. Ein Teil der Hunde der Berufshundeführer wird zusätzlich zu Spürhunden für Betäubungsmittel oder Sprengstoffe ausgebildet.
Der Ankauf von Armeehunden wird in Zusammenarbeit mit dem Komp Zen Vet D u A Tiere durchgeführt.
Kurativer Veterinärdienst
Der kurative Veterinärdienst umfasst die Vorbeugung und die Behandlung von Krankheiten und Verletzungen von Armeetieren. Der Veterinär Dienst der Armee stellt die Behandlung von kranken oder verletzten Armeepferden und Armeehunden während des Militärdienstes und die notwendige nachdienstliche Behandlung sicher.
Lebensmittelsicherheit in der Armee - Lebensmittelhygiene-Inspektorat der Armee - LIA (Überwachung der Selbstkontrolle in den Armeeküchen)
Die Lebensmittelsicherheit in der Armee untersteht, wie im Zivilen, dem Lebensmittelgesetz. Der Veterinär Dienst der Armee verfügt für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung in der Armee über das Lebensmittelhygiene-Inspektorat der Armee LIA (Miliz).

Die Angehörigen des Lebensmittelhygiene-Inspektorats der Armee machen jährlich mehr als 500 Kontrollen in Armeeküchen. Dabei werden Küchen, Magazine, Lagerräume, Kühl- und Tiefkühleinrichtungen ebenso kontrolliert wie Essräume, Zwischenverpflegungsposten und Kioske. Bei Mängeln werden die zu treffenden Massnahmen mit den Küchenverantwortlichen besprochen, schriftlich festgehalten und die Behebung der Mängel eingeleitet. Die Inspektionen erfolgen in der Regel jährlich einmal pro Dienstleistung, bei Rekrutenschulen nach Möglichkeit zweimal. Verantwortlich für die Einhaltung der Hygienevorschriften ist die Truppe.
Die Selbstkontrolle der Armee ist in die Reglemente Truppenhaushalt, Kochrezepte und Küchensysteme integriert. Die Selbstkontrolle ist integral für alle Küchen der Armee anwendbar, von der Feld- über die Einheitsküche bis hin zum Verpflegungszentrum. Die Dokumente sind so abgefasst, dass sie auch den Anforderungen der zivilen Kontrollorgane genügen. Die Reglemente und Arbeitsunterlagen für die Selbstkontrolle stehen online zur Verfügung auf der Homepage der LBA unter der Rubrik Verpflegung .
Leitung, Kurse, allgemeine Informationen
Oberst Thomas Kalbermatter
Chef LIATelefon +41 58 465 17 66
Mobil +41 79 440 49 99Einsatzkoordination, besondere Vorkommnisse, Lebensmittelvergiftungen
Dr. med. vet. Thomas. Kalbermatter
Leiter Lebensmittelsicherheit
LBA – Sanität
Veterinär Dienst der ArmeeTelefon +41 58 465 17 66
Mobil +41 79 440 49 99Der Veterinär Dienst der Armee untersucht regelmässig gemäss den gesetzlichen Vorgaben die Trinkwasserqualität in den eigenen Wasserversorgungen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Technischen Gebäudemanagement TGM der Logistikbasis der Armee (LBA) in Meiringen. Der Veterinär Dienst der Armee entscheidet über die Genusstauglichkeit des Wassers.
Seuchenbekämpfung in der Armee und subsidiär zu Gunsten von Bund und Kantonen.
Im Falle einer ausgedehnten Tierseuchen-Epidemie leistet die Armee subsidiäre Hilfe im Bereich der Seuchenbekämpfung zu Gunsten der Bevölkerung.
Der Veterinärdienst der Armee und das Kompentenzzentrum Veterinär Dienst und Armeetiere können mit den personellen und materiellen Mitteln der Veterinär Kompanie 3, dem Veterinär Zug der Rekrutenschule 57 und den eingeteilten Veterinär Arzt Offizier zu Gunsten der zivilen Veterinärbehörden eingesetzt werden. Die Armee kann bis 12 verseuchte Bauernbetriebe (Schadenplätze) parallel sperren, reinigen und desinfizieren.
- Verordnung über die Armeetiere
- Verordnung über die Lebensmittelkontrolle in der Armee
- Verordnung über die Lebensmittel-Selbstkontrolle in der Armee und ihre Überprüfung
- Verordnung über seuchenpolizeiliche Massnahmen der Armee
- Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen