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Veröffentlicht am 23. März 2021

Recht der bi- und multilateralen Sicherheitskooperation

Damit die Schweizer Armee mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten oder im Ausland zum Einsatz kommen kann, müssen die rechtlichen Grundlagen national und international vorhanden sein.

Solche Grundlagen bestehen in folgenden Gebieten:

Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland

Lagebesprechung in der Zentrale für taktische Operationen in Stans

Die Schweizer Armee ist auf militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland angewiesen. Faktoren wie der technische Fortschritt, die Beschränkung der Ressourcen, der Austausch von Erfahrungen und Know-how sowie die Überprüfung des eigenen Ausbildungsstands machen das entsprechende Interesse deutlich. Die Zusammenarbeit trägt zu einer effektiven und effizienten Ausbildung der Schweizer Armee bei.

Assistenzdienste im Ausland

Die Schweizer Armee kann zur Unterstützung humanitärer Hilfeleistung auch im Ausland eingesetzt werden. Soweit schweizerische Interessen zu wahren sind, können Truppen zudem zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland eingesetzt werden.

Friedensförderung

Die Armee leistet Beiträge zu Friedensförderung im internationalen Rahmen. Soweit die dem Einsatz zugrunde liegenden Konflikte die Schweiz berühren bzw. berühren könnten, erhöht dieser Teilauftrag die Sicherheit der Schweiz. Zudem wird wertvolles Know-how für unsere Miliz generiert.

Luftpolizei

Durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Luftpolizei wird die Sicherheit der Schweiz erhöht. Die polizeilichen Aufgaben können besser ausgeübt werden.