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Verkehrsmassnahmen / Signalisation

Titelbild-Verkehrsmassnahmen-Signalisation

Auftrag

Das SVSAA ist verantwortlich für:

  • Erarbeiten von Verkehrskonzepten auf Anlagen und Strassen des VBS
  • Militärische Verkehrsmassnahmen
  • Militärische Ausnahmen von zivilen Verkehrsmassnahmen
  • Gesetzesgrundlagen/Signalisationsverfügungen 

Verkehrsmassnahmen auf Strassen des Bundes

Für Strassen im Eigentum des Bundes bestimmen die vom Bundesrat bezeichneten Bundesbehörden, ob und unter welchen Bedingungen der öffentliche Verkehr gestattet ist. Sie stellen die erforderlichen Signale auf. 

Militärische Verkehrsmassnahmen

Militärische Verkehrsmassnahmen werden vor allem dort getroffen, wo es der Sicherheit der Truppe dient. 

Militärische Ausnahmen von zivilen Verkehrsmassnahmen

Es handelt sich hierbei um Ausnahmen von signalisierten zivilen Verkehrsmassnahmen auf Strassen der Kantone, Gemeinden und privaten Eigentümer zugunsten der militärischen Strassenbenützer.
Die Ausnahmen werden erst nach Anhören der zuständigen zivilen Behörden angeordnet. 

Recht

Art. 2 Abs. 5 SVG

Art. 104 Abs. 4 SSV

Art. 12 Abs. 1 VMSV

Art. 15 & 16 VMSV


Logistikbasis der Armee Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Verkehrsmassnahmen / Signalisation
Rodtmattstrasse 110
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 464 29 27 oder
Tel. +41 58 464 28 51

Logistikbasis der Armee

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Verkehrsmassnahmen / Signalisation
Rodtmattstrasse 110
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 464 29 27 oder
Tel. +41 58 464 28 51