Sonder- und Ausnahmebewilligungen

Das SVSAA stellt Bewilligungen für Fahrten mit militärischen Ausnahmefahrzeugen (inklusive gepanzerte Radfahrzeuge) und Ausnahmetransporte ausserhalb von Kasernenarealen und Übungsplätzen aus. Die Erteilung erfolgt in enger Kooperation mit den hierfür zuständigen zivilen Stellen wie zum Beispiel der Schadenwehr Gotthard, die für das Nationalstrassennetz zuständig ist, Kantons- und Gemeindebehörden oder privaten Eigentümern. Die Zuständigkeit für Verschiebung von Ketten- bzw. Raupenfahrzeugen liegt indessen bei der Militärpolizei.
Grundlagen
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Arbeitshilfe 13.060 dfi
PDF, 24 Seite[n], 1 MB
Auslandfahrten
Genehmigung für Auslandfahrten mit M Kontrollschildern
Für Fahrten ins Ausland mit M Kontrollschildern wird keine Bewilligung bzw. technische Bestätigung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes der Armee (SVSAA) benötigt.
Das Mitführen von Fahrzeugen mit M Kontrollschildern ins Ausland und deren Einsatz auf ausländischem Hoheitsgebiet bedarf jedoch zwingend einer Genehmigung durch das Verteidigungsministerium des Empfangs- und ggf. Transitstaates.
- Für die Gruppe V ist die Genehmigung über das open IB V zu beantragen. Das Militärprotokoll holt die entsprechende Genehmigung im Ausland ein.
- Für alle übrigen Verwaltungseinheiten stehen keine Fahrzeuge mit M Kontrollschildern für Auslandreisen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie Vergünstigungen des Bundes beim Fahrzeugvermieter Europcar oder nehmen Sie mit der Bundesreisezentrale Kontakt auf.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Militärprotokoll:
Reisen ins Ausland (admin.ch)
Die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer ist verantwortlich, die strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen des Empfangs- und ggf. Transitstaats zu kennen und zu respektieren (insb. Anzahl zulässiger Mitfahrerinnen oder Mitfahrer, CH-Kleber, Fahrzeugausrüstung, Nachtfahrverbote, Mautpflichten, «Umweltpickerl», Anerkennung der Führerausweis- bzw. Fahrberechtigungskategorien).
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Internationale Versicherungskarte ehemals "Grüne Karte"
Für Fahrten mit M Kontrollschildern in Staaten ausserhalb der EU, ist neben einer Bewilligung des Militärprotokolls auch die internationale Versicherungskarte mitzuführen (Länderkarte des Nationalen Versicherungsbüro Schweiz).
Diese kann durch die Fahrzeugführerin bzw. den Fahrzeugführer beim Schadenzentrum VBS per Mail bezogen werden. Bitte eine Kopie des Fahrzeugausweises beilegen (mailto: schadenzentrum@gs-vbs.admin.ch).
Recht
- VMSV Art. 54 Bewilligung für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte
- VMSV Art. 56 Fahrten mit Raupenfahrzeugen (Pz Verschiebungen) → Bewilligung der Militärpolizei erforderlich
- VMSV Art. 66 Autobahnbewilligungen
Sonder- und Ausnahmebewilligungen
Rodtmattstrasse 110
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 464 33 33
Logistikbasis der Armee
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
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