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Das Staatssekretariat für Migration nutzt rund 2500 Plätze der Armee

Die Armee unterstützt das Staatssekretariat für Migration bestmöglich beim Unterbringen von Flüchtlingen und Asylgesuchen. Dafür stellt die Armee zurzeit neun Gebäude zur Verfügung. Sie wird auch in Zukunft so viele Unterkunftsplätze anbieten, wie sie entbehren kann, ohne ihre Einsatzbereitschaft oder ihren Leistungsauftrag zu gefährden.

31.10.2022 | Kommunikation Verteidigung, Roland Studer

Die Armee stellt dem Staatssekretariat für Migration unter anderem die Mehrzweckhalle des Waffenplatzes in Emmen LU als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende zur Verfügung.
Die Armee stellt dem Staatssekretariat für Migration unter anderem die Mehrzweckhalle des Waffenplatzes in Emmen LU als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende zur Verfügung. ©VBS/DDPS, Raphael Falchi

Ende Oktober 2022 haben laut Staatssekretariat für Migration (SEM) rund 68'000 aus der Ukraine geflüchtete Personen in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten. Zudem rechnet das SEM im laufenden Jahr zusätzlich mit bis zu 24'000 Asylgesuchen im regulären Verfahren.

Diese schutzsuchenden Menschen müssen kurz- und langfristig untergebracht werden. Für die erste Unterbringung während der Registrierung und des laufenden Asylverfahrens ist das SEM im Auftrag des Bundes zuständig. Es organisiert die nötigen Unterkünfte und verantwortet deren Ausrüstung und Betrieb. Die langfristige Unterbringung hingegen ist Aufgabe der Kantone.

Rund 2500 Plätze der Armee eingerichtet

Das VBS hat sich 2016 in der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen verpflichtet, das SEM mit Unterkünften zu unterstützen. Dafür stellt die Armee so viele kurzfristig und zeitlich beschränkt nutzbare Plätze wie möglich zur Verfügung. Zurzeit stellt die Armee dem SEM neun Gebäude zur Verfügung, in denen das SEM rund 2500 Unterkunftsplätze eingerichtet hat – weitere sind vorgesehen.

Zu dieser militärischen Infrastruktur gehören Mehrzweckhallen auf Waffenplätzen (aktuell: Bure JU, Chamblon VD, Emmen LU, Gossau SG, Schönbühl BE und Thun BE), eine Fahrzeughalle in Brugg AG und die Truppenunterkünfte in Glaubenberg OW und in Les Rochats VD. Ausserdem stellt die Armee dem SEM im Dezember 2022 einen Teil der Kaserne in Bülach während vier Wochen zur Verfügung, bevor im Januar 2023 die Rekrutenschulen beginnen.

Infrastruktur der Armee, die das SEM nicht selber benötigt, kann der Bund den Kantonen zur Nutzung freigeben – wie zurzeit die Truppenunterkunft in Eigenthal zu Gunsten des Kantons Luzern. Weitere solche Objekte hat die Armee definiert, hauptsächlich Mehrzweckhallen.

Anzahl an Unterkünfte der Armee ist beschränkt

Allerdings kann die Armee aus mehreren Gründen bloss eine beschränkte Anzahl an militärischen Unterkünften anbieten:

  • Die Armee muss jederzeit einsatzbereit sein und ihren Leistungsauftrag erfüllen. Dazu benötigt sie eine gewisse Menge an Infrastruktur, vor allem für die Ausbildung. Unter anderem aber auch für Sicherungseinsätze wie dieses Jahr zugunsten des WEF in Davos, der Ukraine-Konferenz in Lugano oder des Zionistenkongresses in Basel.
  • Die Kasernen werden bis auf wenige Wochen durch die Truppe belegt. Sie stehen kaum frei und sind nicht langfristig nutzbar. Deshalb dienen sie dem SEM tendenziell nicht als Unterkünfte.
  • Die Armee benötigt einen Teil ihrer Infrastruktur den grössten Teil des Jahres über, um die Miliz in Rekruten- und Offiziersschulen sowie Wiederholungskursen aus- und weiterzubilden.
  • Auch Berufsmilitär belegen und nutzen die Infrastruktur teilweise.

Jederzeit einsatzbereit und leistungsfähig

Trotzdem wird die Armee weiterhin prüfen, ob und wie viele zusätzliche Unterkünfte sie zumindest vorübergehend anbieten kann, wann immer das SEM weitere Plätze beantragt. Die Armee stellt dem SEM so viele Plätze ihrer Infrastruktur zur Verfügung, wie sie entbehren kann, ohne ihre Einsatzbereitschaft oder ihren Leistungsauftrag zu gefährden. Beides bleibt weiterhin jederzeit gewährleistet.


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