print preview

Rettungsbataillon 2

WEB Auftritt Rttg 2 Bild

 

Das Rettungsbataillon 2 ist eines von vier Rettungsbataillonen der Schweizer Armee. Gemeinsam mit dem Lehrverband Genie/Rettung/ABC und den Durchdienern des Katastrophenhilfe-Bereitschaftsbataillon stellen wir 365 Tage im Jahr die militärische Katastrophenhilfe zu Gunsten der zivilen Behörden sicher.

Unsere Einsätze laufen nach dem Subsidiaritätsprinzip, das bedeutet, dass wir die zivilen Behörden unterstützen, wenn ihre Mittel ausgeschöpft sind. Um im Falle einer (Natur-)Katastrophe gewappnet zu sein, üben wir in den Wiederholungskursen intensiv auch mit unseren zivilen Partnern wie Feuerwehr, Sanität, Polizei, Zivilschutz, REDOG u.a., damit aus Schnittstellen Nahtstellen werden.

Das Rettungsbataillon 2 ist Teil der Territorial Division 2, welche die Kantone LU, OW, NW, SO, BS, BL sowie AG umfasst. Die regionale Verankerung bildet einen der vier Kernpunkte der WEA (Weiterentwicklung der Armee). Für unser Kerngeschäft ist diese Verwurzelung - ganz im Sinne von: „In Krisen Köpfe kennen“ -von zentraler Bedeutung. Entsprechend findet in den WKs möglichst auch ein direkter Austausch mit den Kantonalen Führungsstäben statt.

Die militärische Katastrophenhilfe erfolgt grundsätzlich im Inland. Einsätze im grenznahen Ausland erfolgen im Rahmen bestehender Abkommen mit den Nachbarstaaten und nach entsprechender Bewilligung des Bundesrates. Zu den Hauptaufgaben eines Rettungsbataillons gehören:

  • Rettungseinsätze in schweren und ausgedehnten Schadenlagen
  • Rettungseinsätze bei Grossbränden
  • Beiträge zu Hilfeleistungen an die von der Umwelt abgeschnittene Bevölkerung
  • Verhütung der Ausdehnung des Katastrophengebietes und deren Folgeschäden
  • Provisorische Wiederherstellung der lebenswichtigen Infrastrukturen

News

Ausblick WK 2024

Rttg Bat 2

  • KVK: 04.03. - 08.03.2024
  • WK : 11.03. - 29.03.2024
  • Raum : Bremgarten

 

 


Rttg Bat 2: Video-Rückblick ADF 2022

Aufgebotsdaten

Bitte tragen Sie die Bezeichnung der Truppe oder Schule, wie im Dienstbüchlein vermerkt, in die Suchmaske ein. Bei nicht genauerer Beschreibung werden alle Abteilungen aufgelistet, wie z.B. «Art Abt», für alle Artillerie Abteilungen. Gleiches gilt für Zahlen, wie beispielsweise 11/1 für alle Einheiten mit dieser Zahlenbezeichnung.

Coronavirus: Informationen für Armeeangehörige.

Information

Aufgrund der aktuellen Lage kann es zu kurzfristigen Anpassungen gewisser Dienstleistungsdaten kommen.

Für Fragen – siehe Kontaktdaten Link: Coronavirus: Informationen für Armeeangehörige.

Suchen im militärischen Aufgebotstableau

Erläuterungen mit militärischen Aufgebot

AdA, deren Ausbildungsdienst der Formationen im öffentlichen militärischen Auf¬gebot aufgeführt ist, erhalten spätestens 21 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eine Dienstanzeige.

1. Für Einzelheiten in Bezug auf das Einrücken ist der persönliche Marschbefehl massgebend. 

Der Marschbefehl berechtigt während der Gültigkeitsdauer zur freien Fahrt in Uniform auf allen Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen.

2. AdA, die 14 Tage vor Beginn des Dienstes den persönlichen Marschbefehl noch nicht erhalten haben, melden dies sofort dem Kommandanten ihrer Einteilungsformation bzw. der Stelle, die den Dienst angekündigt hat.

3. Ein besonderes Aufgebot erhalten:

– AdA, deren Einteilungsformation im öffentlichen militärischen Aufgebot nicht aufgeführt ist oder ein Datenfeld ein «X» aufweist;

– AdA welche früher einberufen bzw. später entlassen werden;

– AdA welche den Dienst nicht mit ihrer Einteilungsformation leisten oder einen Dienst zu leisten haben, für welchen die Daten gegenüber dem öffentlichen militärischen Aufgebot geändert wor-den sind.

AdA, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wegen grosser Entfernung nicht rechtzeitig am Einrü-ckungsort eintreffen, können am Vortag einrücken. In diesem Fall machen die Betroffenen ihrem Kommandanten rechtzeitig eine entsprechende Meldung. Der Kommandant stellt dem AdA einen neuen Marschbefehl zu und regelt Unterkunft sowie Verpflegung am Einrückungsort.

Wenn Sie krank oder verletzt, aber trotzdem reisefähig sind, haben Sie einzurücken. Beim Einrücken zu Beginn einer Dienstleistung melden Sie sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung (SEM) und geben Ihre Krankheit oder Verletzung an. Wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht reisefähig sind und deshalb nicht einrücken können, müssen Sie dies Ihrem Kommandanten umgehend schriftlich melden. Der Meldung ist Ihr Dienstbüchlein und ein Arztzeugnis beizulegen, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Vormeldung angezeigt.

Telefonnummern von militärischen Dienststellen, die vollständige militärische Anschrift sowie der Standort und die Telefonnummer der Formationen können beim Büro Schweiz, 031 381 25 25, erfragt werden. Weitere Informationen über die Absolvierung der Militärdienstpflicht können im Internet unter www.armee.ch/info abgefragt werden.

Links für AdA

Fotos


Badge Rttg Bat 2

Kommandant Rttg Bat 2

Oberstlt i Gst Pirmin Knüsel

Oberstlt i Gst Pirmin Knüsel

PIO FachOf Jan Breitenmoser

E-Mail