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Infanteriebataillon 97

Titelbild


Das Infanteriebataillon 97 ist mit dem Entwicklungsschritt 08/11 per ersten Juli 2008 aufgestellt und ins Leben gerufen worden. Traditionsgemäss ist es dem Kanton Basel-Stadt als "Patenkanton" zugeteilt. Traditionsgemäss,
weil bereits der Vorgängerverband, das Füsilier Bataillon 97, der
baselstädtische Infanterieverband war. In diesem leisteten während seines
Bestehens von 1901 bis 2003 zahlreiche Basler Generationen ihren Dienst.

Unter anderem auch in den Aktivdiensten während der beiden Weltkriege. Daher auch der Basler-Stab im Bataillonslogo.

Das Infanteriebataillon 97 war zuerst Teil der Infanteriebrigade 5. Mit der
Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee wurde es in die neue Territorialdivision 2 überführt und bildet mit seinen drei Schwester-Bataillonen das infanteristische Rückgrat in der Nordwestschweiz.

Die über 800 Angehörigen des Infanteriebataillon 97 trainieren in ihren jährlichen Wiederholungskursen das Infanteriehandwerk im Umfeld moderner Bedrohungen und Gefahren. Das Bataillon ist in der Lage zu kämpfen, zu schützen und zu helfen.

News

Ausblick WK 2024

Inf Bat 97
 

  • Stabsarbeitstage: Mitte März 2024
  • KVK / WK: ab Mitte August 2024
  • Raum: Ter Div 2
 
 


Rückblick WK 2023

Unser WK 2023 fand im Raum Langenthal und Interlaken statt. Das Bataillon wurde für diese Dienstleistung neu gegliedert und auf zwei verstärkte Kompanien reduziert.

Die Inf Kp 97/1 absolvierte einen Ausbildungs- und Übungswiederholungskurs, während die Inf Kp 97/3 die beiden Ski Weltcup Rennen Adelboden und Wengen mit VUM-Leistungen unterstützte.

Nach der Fahnenabgabe, dem Materialrückschub sowie dem administrativen Abschluss des WK verabschiedete sich das Infanteriebataillon 97 von der Dienstleistung 2023.

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Aufgebotsdaten

Bitte tragen Sie die Bezeichnung der Truppe oder Schule, wie im Dienstbüchlein vermerkt, in die Suchmaske ein. Bei nicht genauerer Beschreibung werden alle Abteilungen aufgelistet, wie z.B. «Art Abt», für alle Artillerie Abteilungen. Gleiches gilt für Zahlen, wie beispielsweise 11/1 für alle Einheiten mit dieser Zahlenbezeichnung.

Coronavirus: Informationen für Armeeangehörige.

Information

Aufgrund der aktuellen Lage kann es zu kurzfristigen Anpassungen gewisser Dienstleistungsdaten kommen.

Für Fragen – siehe Kontaktdaten Link: Coronavirus: Informationen für Armeeangehörige.

Suchen im militärischen Aufgebotstableau

Erläuterungen mit militärischen Aufgebot

AdA, deren Ausbildungsdienst der Formationen im öffentlichen militärischen Auf¬gebot aufgeführt ist, erhalten spätestens 21 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eine Dienstanzeige.

1. Für Einzelheiten in Bezug auf das Einrücken ist der persönliche Marschbefehl massgebend. 

Der Marschbefehl berechtigt während der Gültigkeitsdauer zur freien Fahrt in Uniform auf allen Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen.

2. AdA, die 14 Tage vor Beginn des Dienstes den persönlichen Marschbefehl noch nicht erhalten haben, melden dies sofort dem Kommandanten ihrer Einteilungsformation bzw. der Stelle, die den Dienst angekündigt hat.

3. Ein besonderes Aufgebot erhalten:

– AdA, deren Einteilungsformation im öffentlichen militärischen Aufgebot nicht aufgeführt ist oder ein Datenfeld ein «X» aufweist;

– AdA welche früher einberufen bzw. später entlassen werden;

– AdA welche den Dienst nicht mit ihrer Einteilungsformation leisten oder einen Dienst zu leisten haben, für welchen die Daten gegenüber dem öffentlichen militärischen Aufgebot geändert wor-den sind.

AdA, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wegen grosser Entfernung nicht rechtzeitig am Einrü-ckungsort eintreffen, können am Vortag einrücken. In diesem Fall machen die Betroffenen ihrem Kommandanten rechtzeitig eine entsprechende Meldung. Der Kommandant stellt dem AdA einen neuen Marschbefehl zu und regelt Unterkunft sowie Verpflegung am Einrückungsort.

Wenn Sie krank oder verletzt, aber trotzdem reisefähig sind, haben Sie einzurücken. Beim Einrücken zu Beginn einer Dienstleistung melden Sie sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung (SEM) und geben Ihre Krankheit oder Verletzung an. Wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht reisefähig sind und deshalb nicht einrücken können, müssen Sie dies Ihrem Kommandanten umgehend schriftlich melden. Der Meldung ist Ihr Dienstbüchlein und ein Arztzeugnis beizulegen, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Vormeldung angezeigt.

Telefonnummern von militärischen Dienststellen, die vollständige militärische Anschrift sowie der Standort und die Telefonnummer der Formationen können beim Büro Schweiz, 031 381 25 25, erfragt werden. Weitere Informationen über die Absolvierung der Militärdienstpflicht können im Internet unter www.armee.ch/info abgefragt werden.

Publikationen

Fotos


Badge Inf Bat 97

Der Kommandant

Maj i Gst Caspar Zimmermann

Oberstlt i Gst                                  Caspar Zimmermann

Kdt Inf Bat 97 Oberstlt i Gst Caspar Zimmermann

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