Infanteriebataillon 56
Das Stumpenbataillon

Das Infanterie Bataillon 56, welches die Nummer des alten Mech Füs Bat 56 – dem sogenannten Oberwynentaler «Stumpenbataillon» – weiterführt, ist eines von vier Infanteriebataillonen der Territorialdivision 2. Das Inf Bat 56 hat rund 850 Angehörige, wovon ca. zwei Drittel aus dem Aargau stammen – die Bezeichnung «Aargauer Bataillon» rechtfertig sich somit nicht nur aufgrund des besagten Götti-Kantons.
Die Zahl 56 geht auf die Truppenordnung des Jahres 1874 zurück, als der Bund alle Bataillone von West nach Ost neu durchnummerierte. Ursprünglich war das heutige Infanterie Bataillon ein Füsilier Bataillon, über das der Kanton Aargau verfügen konnte. Mittlerweile sind die «56er» die einzig Überbleibenden von ehemals 18 Aargauer Füsilier Bataillonen.
Das Inf Bat 56 wurde als eines der ersten Bataillone mit dem Radschützenpanzer Piranha 8×8 ausgerüstet und fortan als Mechanisiertes Füsilier Bataillon 56 bezeichnet. 2004 erhielt es im Rahmen der Armee XXI seine heutige Bezeichnung. Somit spiegelt die Zahl 56 zugleich die reiche Tradition und die langjährige Erfahrung mit der dynamischen Welt der mechanisierten Infanterie.
Auf dem Badge des Inf Bat 56 ist das offizielle Bataillonssymbol, der «Stumpen», verewigt. Der Ursprung der Bezeichnung «Stumpenbataillon» stammt aus der ursprünglichen Rekrutierungsregion des Inf Bat 56, dem See-, Wynen- und Ruedertal. Diese war bekannt für die Aargauer Zigarrenindustrie. Schnell kristallisierte sich hinaus, dass innerhalb des Bataillons die Genussmittel auch fleissig konsumiert wurden: Das «Stumpenbataillon» war geboren und hat seinen Spitznamen heute noch.
News
Ausblick WK 2022
Inf Bat 56
- KVK: 21.11.–25.11.2022
- WK : 28.11.–16.12.2022
Raum : Graubünden
WK 2021: Schiessen, Schiessen, Schiessen!

Aufgebotsdaten
Bitte tragen Sie die Bezeichnung der Truppe oder Schule, wie im Dienstbüchlein vermerkt, in die Suchmaske ein. Bei nicht genauerer Beschreibung werden alle Abteilungen aufgelistet, wie z.B. «Art Abt», für alle Artillerie Abteilungen. Gleiches gilt für Zahlen, wie beispielsweise 11/1 für alle Einheiten mit dieser Zahlenbezeichnung.
Information
Aufgrund der aktuellen Lage kann es zu kurzfristigen Anpassungen gewisser Dienstleistungsdaten kommen.
Für Fragen – siehe Kontaktdaten Link: Coronavirus: Informationen für Armeeangehörige.Suchen im militärischen Aufgebotstableau
Erläuterungen mit militärischen Aufgebot
AdA, deren Ausbildungsdienst der Formationen im öffentlichen militärischen Auf¬gebot aufgeführt ist, erhalten spätestens 21 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eine Dienstanzeige.
1. Für Einzelheiten in Bezug auf das Einrücken ist der persönliche Marschbefehl massgebend.
Der Marschbefehl berechtigt während der Gültigkeitsdauer zur freien Fahrt in Uniform auf allen Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen.
2. AdA, die 14 Tage vor Beginn des Dienstes den persönlichen Marschbefehl noch nicht erhalten haben, melden dies sofort dem Kommandanten ihrer Einteilungsformation bzw. der Stelle, die den Dienst angekündigt hat.
3. Ein besonderes Aufgebot erhalten:
– AdA, deren Einteilungsformation im öffentlichen militärischen Aufgebot nicht aufgeführt ist oder ein Datenfeld ein «X» aufweist;
– AdA welche früher einberufen bzw. später entlassen werden;
– AdA welche den Dienst nicht mit ihrer Einteilungsformation leisten oder einen Dienst zu leisten haben, für welchen die Daten gegenüber dem öffentlichen militärischen Aufgebot geändert wor-den sind.
AdA, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wegen grosser Entfernung nicht rechtzeitig am Einrü-ckungsort eintreffen, können am Vortag einrücken. In diesem Fall machen die Betroffenen ihrem Kommandanten rechtzeitig eine entsprechende Meldung. Der Kommandant stellt dem AdA einen neuen Marschbefehl zu und regelt Unterkunft sowie Verpflegung am Einrückungsort.
Wenn Sie krank oder verletzt, aber trotzdem reisefähig sind, haben Sie einzurücken. Beim Einrücken zu Beginn einer Dienstleistung melden Sie sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung (SEM) und geben Ihre Krankheit oder Verletzung an. Wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht reisefähig sind und deshalb nicht einrücken können, müssen Sie dies Ihrem Kommandanten umgehend schriftlich melden. Der Meldung ist Ihr Dienstbüchlein und ein Arztzeugnis beizulegen, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Vormeldung angezeigt.
Telefonnummern von militärischen Dienststellen, die vollständige militärische Anschrift sowie der Standort und die Telefonnummer der Formationen können beim Büro Schweiz, 031 381 25 25, erfragt werden. Weitere Informationen über die Absolvierung der Militärdienstpflicht können im Internet unter www.armee.ch/info abgefragt werden.
Links für AdA
Publikationen
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56-er Newsflash_KVK_2021
PDF, 3 Seite[n], 1 MB -
56-er Newsflash_WK_Ausgabe 1
PDF, 8 Seite[n], 10 MB -
56-er Newsflash_WK_Ausgabe 2
PDF, 4 Seite[n], 2 MB