Infanteriebataillon 13

Das Infanteriebataillon 13 (Inf Bat 13) wurde im Zuge der Armee XXI als einziger Deutschschweizer Verband der Infanteriebrigade 2 ins Leben gerufen. Es ist aus Teilen des Seeländer Infanterieregiment 13, Stadtberner Infanterieregiment 14 und Berner Territorialregiment 18 entstanden.
Die Zahl 13 wurde vom Infanterieregiment 13 übernommen, welches seit 1912 - mit einem Unterbruch von 1936 bis 1950 - Teil der Berner Felddivision 3 war. Am 1. Juni 2004 übernahm das Inf Bat 13 zum ersten Mal seine Fahne in Aigle.
Das Inf Bat 13 kann über alle Lagen in den Bereichen «kämpfen» - «schützen» - «helfen» eingesetzt werden und gliedert sich zu diesem Zweck in einen Stab, eine Stabskompanie (Sicherungs-, Führungsstaffel-, Übermittlungs-, Instandhaltungs- und Logistikzug), drei Infanteriekompanien und eine Unterstützungskompanie (Minenwerfer-, Späher- und Aufklärungszug).
Die Angehörigen des Inf Bat 13 - «13er» - zeichnen sich durch ihre Bescheidenheit, Ehrlichkeit und Loyalität aus.
"WIR 13er - zuverlässig & effizient"
Aufgebotsdaten
Bitte tragen Sie die Bezeichnung der Truppe oder Schule, wie im Dienstbüchlein vermerkt, in die Suchmaske ein. Bei nicht genauerer Beschreibung werden alle Abteilungen aufgelistet, wie z.B. «Art Abt», für alle Artillerie Abteilungen. Gleiches gilt für Zahlen, wie beispielsweise 11/1 für alle Einheiten mit dieser Zahlenbezeichnung.
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Erläuterungen mit militärischen Aufgebot
AdA, deren Ausbildungsdienst der Formationen im öffentlichen militärischen Auf¬gebot aufgeführt ist, erhalten spätestens 21 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eine Dienstanzeige.
1. Für Einzelheiten in Bezug auf das Einrücken ist der persönliche Marschbefehl massgebend.
Der Marschbefehl berechtigt während der Gültigkeitsdauer zur freien Fahrt in Uniform auf allen Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen.
2. AdA, die 14 Tage vor Beginn des Dienstes den persönlichen Marschbefehl noch nicht erhalten haben, melden dies sofort dem Kommandanten ihrer Einteilungsformation bzw. der Stelle, die den Dienst angekündigt hat.
3. Ein besonderes Aufgebot erhalten:
– AdA, deren Einteilungsformation im öffentlichen militärischen Aufgebot nicht aufgeführt ist oder ein Datenfeld ein «X» aufweist;
– AdA welche früher einberufen bzw. später entlassen werden;
– AdA welche den Dienst nicht mit ihrer Einteilungsformation leisten oder einen Dienst zu leisten haben, für welchen die Daten gegenüber dem öffentlichen militärischen Aufgebot geändert wor-den sind.
AdA, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wegen grosser Entfernung nicht rechtzeitig am Einrü-ckungsort eintreffen, können am Vortag einrücken. In diesem Fall machen die Betroffenen ihrem Kommandanten rechtzeitig eine entsprechende Meldung. Der Kommandant stellt dem AdA einen neuen Marschbefehl zu und regelt Unterkunft sowie Verpflegung am Einrückungsort.
Wenn Sie krank oder verletzt, aber trotzdem reisefähig sind, haben Sie einzurücken. Beim Einrücken zu Beginn einer Dienstleistung melden Sie sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung (SEM) und geben Ihre Krankheit oder Verletzung an. Wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht reisefähig sind und deshalb nicht einrücken können, müssen Sie dies Ihrem Kommandanten umgehend schriftlich melden. Der Meldung ist Ihr Dienstbüchlein und ein Arztzeugnis beizulegen, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Vormeldung angezeigt.
Telefonnummern von militärischen Dienststellen, die vollständige militärische Anschrift sowie der Standort und die Telefonnummer der Formationen können beim Büro Schweiz, 031 381 25 25, erfragt werden. Weitere Informationen über die Absolvierung der Militärdienstpflicht können im Internet unter www.armee.ch/info abgefragt werden.

Case postale 208
CH-1110 Morges 1
- Tel.
- +41 58 469 62 20
Inf Bat 13
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