Militärischer Nachrichtendienst (MND)
Unter dem Begriff Nachrichtendienst der Armee (NDA) werden alle jene Stabsteile und Truppen der Armee zusammengefasst, die nachrichtendienstliche Aufgaben erfüllen. Der MND ist der professionelle Kern des NDA auf Stufe Armeeführung und ist somit ein Teil des NDA. Der MND hat folgende Aufgaben:
- Funktion des nationalen militärischen Nachrichtendienstes;
- ND Zelle (J2) auf der operativen Stufe;
- Führung des Dienstzweiges «Nachrichtendienst».
Artikel 99 Abs.1 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) vom 3. Februar 1995 nennt den Kernauftrag des NDA:
«Der Nachrichtendienst der Armee hat zur Aufgabe, für die Armee bedeutsame Informationen über das Ausland zu beschaffen und auszuwerten, insbesondere im Hinblick auf die Verteidigung des Landes, den Friedensförderungsdienst und den Assistenzdienst im Ausland. »
Die Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee, sowie der Auftrag des Chefs der Armee für den Militärischen Nachrichtendienst, präzisieren die in Artikel 99 MG genannten Aufgaben. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Beschaffung der für die Armee relevanten Informationen über das Ausland;
- Unterstützung der militärischen Führung bei der Planung und Führung von Einsätzen mit Informationen über Bedrohung und Umwelt;
- Verfolgung der Entwicklung ausländischer Streitkräfte und vergleichbarer Organisationen;
- Ableitung von Erkenntnissen für die Weiterentwicklung und die Ausbildung der Armee sowie zur Steuerung der Grundbereitschaft;
- Entwicklung und Durchsetzung der Nachrichtendienstdoktrin der Armee sowie die Beteiligung an der Entwicklung neuer nachrichtendienstlicher Systeme.
Bei Einsätzen der Armee im Inland ist der Nachrichtendienst der Armee ein Teil des Nachrichtenverbundes, welcher vom Nachrichtendienst des Bundes geführt wird.
Die Tätigkeiten des NDA erfolgen in enger Zusammenarbeit mit Stellen von Bund und Kantonen, zuhanden der Armeeführung, der Truppe und der verantwortlichen nationalen, kantonalen und gegebenenfalls multinationalen Behörden und Kommandostellen.
In seiner Tätigkeit untersteht der MND verschiedenen Kontrollen:
- Der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlamentes;
- Der nachrichtendienstlichen Aufsicht;
- Der unabhängigen Kontrollinstanz für die Funkaufklärung.

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