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Fluglärm

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«Die Schweiz lebt von ihrer Sicherheit. Und das VBS für die Sicherheit der Schweiz. Das VBS – Sicherheit für die Schweiz.»

 

Die Aktivitäten insbesondere der Armee verursachen Lärm. Das VBS ist sich dessen bewusst und reduziert den Lärm wo immer möglich. Auch die Armee untersteht den Vorschriften des Umweltschutzgesetzes (USG) und der Lärmschutz-Verordnung (LSV).


Die Militärluftfahrtbehörde ist die unabhängige Organisation für die Regulation und Aufsicht in der Militärluftfahrt und schützt zudem den natürlichen Lebensraum im Umfeld von militärischen Infrastrukturen und ermöglicht den Schutz der Umwelt bei Einsätzen zur militärischen Auftragserfüllung.


Gegen militärischen Fluglärm gibt es praktisch nur betriebliche Massnahmen. Konkret werden die ordentlichen Flugbetriebszeiten auf die Bürozeiten und die Wochentage beschränkt. Auf den Flugplätzen gibt es flugfreie Zeitfenster im Sommer und lärmoptimierte Start- und Landeverfahren. Bei besonders stark betroffenen Gebäuden hat das VBS den Einbau von Schallschutzfenstern finanziert.

Anhang 8 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) legt für die Militärflugplätze die Beurteilungsmethode und die Grenzwerte fest. Aufgrund der komplexen ausbreitungseigenschaften von Fluglärm wird die Lärmbelastung nicht gemessen, sondern berechnet. (Art. 38 Abs. 2 LSV). Die Vorgaben für die Lärmermittlung sind im Leitfaden Fluglärm des Bundes zusammengestellt. Das Wichtigste zum Thema Lärm in Kürze.
Auf den Jetflugplätzen können die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Deshalb muss die Luftwaffe eine Ausnahmebewilligung beantragen, wie sie im Umweltschutzgesetz für alle öffentlichen Anlagen vorgesehen ist. Ein derartiges Gesuch umfasst eine Begründung für die Ausnahme, ein Betriebsreglement mit den Flugzeiten, einen Umweltverträglichkeitsbericht und ein Dossier mit den nötigen Schallschutzmassnahmen.

Einsätze der Luftwaffe 24/365

Einsätze der Luftwaffe können zu jederzeit angeordnet werden. Die mit Helikoptern durchgeführten SAR-Einsätze (Search and Rescue, resp. Suchen und Retten) zur Personensuche, die Drohnenflüge zur Überwachung der grünen Landesgrenze zu Gunsten des Grenzwachtkorps sowie die Unterstützung der Polizeiorgane gehören zu den Aufgaben, welche die Luftwaffe Tag und Nacht durchzuführen hat. 

Die Wahrung der Lufthoheit besteht aus passiven (Luftraumüberwachung) und aktiven (Interventionen) Luftpolizeimassnahmen. Rund um die Uhr an 365 Tagen stehen zwei bewaffnete Kampfjets für Luftpolizeieinsätze bereit. Im Rahmen des Luftpolizeidiensts kontrolliert die Luftwaffe Überflüge und leistet Hilfeleistungen an zivilen Flugzeugen oder interveniert aufgrund schwerwiegender Verletzungen der Lufthoheit oder Luftverkehrsregeln. 

 

Flugbetriebszeiten für Ausbildungs- und Trainingsflüge

Die Luftwaffe ist bemüht, den Fluglärm auf ein absolutes Minimum zu beschränken. So finden Ausbildungs- und Trainingsflüge, aus Rücksicht auf die Bevölkerung, in der Regel zu den ordentlichen Betriebszeiten der Militärflugplätze statt.  

Von Oktober bis März ist zudem der Montagabend von 18.00 Uhr bis maximal 22.00 Uhr für Nachtflüge mit Kampfjets reserviert. Bei schlechten Wetterbedingungen wird auf den Dienstagabend ausgewichen.

Nachtflüge mit Propellerflugzeugen und/oder Helikopter können von Montag bis Donnerstag stattfinden.

 

Die genauen Flugbetriebszeiten der Militärflugplätze finden sie auf den jeweiligen Internetseiten. Die Verlinkungen finden Sie untenstehend.  

Personensuche

SAR-Einsätze gehören zu den Aufgaben, welche die Luftwaffe nicht nur tagsüber, sondern auch in der Nacht durchzuführen hat. Zur Sicherstellung dieser Einsatzbereitschaft werden die entsprechenden Trainings- und Ausbildungsflüge ab den Flugplätzen Alpnach, Dübendorf und Payerne durchgeführt. 

Einsätze können, aus oben beschriebenen Gründen, jederzeit und während 24 Stunden / 365 Tagen angeordnet werden.

Überschallflüge und Überschallknall

Grundsätzlich gilt, dass die Schweizer Luftwaffe restriktive Vorgaben betreffend Überschallflügen erlässt und einhält. Insbesondere werden Überschallflüge in den Monaten Juli und August, aus Rücksicht auf den Tourismus, möglichst vermieden. Zudem sind Überschallflüge bei grosser Lawinengefahr untersagt. Weiter finden Überschallflüge, aus Rücksicht auf die Bevölkerung, in der Regel nicht über dem Mittelland und auf einer Minimalhöhe von 10'000 Metern über Meer statt. Dies bedeutet, dass Überschallflüge innerhalb der Trainingsgebiete im Luftraum über den Alpen verteilt werden. Dabei wird Wert auf eine «ausgewogene» Lärmverteilung  gelegt. Zu beachten gilt allerdings, dass ein einzelner Überschallflug - physikalisch bedingt - einen Lärmkegel hinter sich herzieht, welcher bis zu 35 km links und rechts des eigentlichen Flugweges hörbar sein kann.

Trainingsräume

Der Luftwaffe stehen drei Trainingsräume zur Verfügung: einer über dem Alpenraum Berner Oberland-Wallis, ein weiterer über den Bündner Alpen und ein dritter, grenzübergreifender im neuenburgischen-französischen Jura. Diese Räume befinden sich neben den primär vom zivilen Flugverkehr genutzten Luftstrassen. Das intensive Training zur Vorbereitung auf einen Ernstfall findet vorwiegend über dem schwach besiedelten Alpenraum und in Höhen von über 4000 Metern über Meer statt. Bei der Einsatzplanung wird auf eine gleichmässige Verteilung der Flüge über sämtliche Trainingsräume geachtet.

Publikation: Lärmbekämpfung in der Schweiz

Publikation Lärmbekämpfung in der Schweiz


Fachstelle Fluglärm Militärflugplatz Dübendorf
Postfach 1072
CH-8600 Dübendorf
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