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Bodengestützte Luftverteidigungsbrigade 33

Die Bodengestützte Luftverteidigungsbrigade 33 (BODLUV Br 33) umfasst alle Mittel der bodengestützten Luftverteidigung der Schweizer Armee. Der Auftrag der BODLUV Br 33 besteht darin, die Grundbereitschaft der ihr unterstellten Formationen und Kommandos sicherzustellen sowie in Koordination mit der LW Einsätze zu planen und zu führen. 

 Stinger-Feuereinheit im Einsatz
Stinger-Feuereinheit im Einsatz

Die BODLUV Br 33 erarbeitet zusammen mit der Luftwaffe und dem Heer die Einsatz- und Ausbildungsdoktrin für die bodengestützte Luftverteidigung. Der Einsatz zum Schutz von Truppen, Objekten und Räumen wird auftragsbezogen in einem gemischten BODLUV Dispositiv – bestehend aus mehreren Systemen und Formationen – erbracht und durch einen Stab geführt.

Die BODLUV Br 33 führt die allgemeine Ausbildung (AGA), die Fachgrundausbildung (FGA) sowie die Verbandsausbildung (VBA); bildet die leichten Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen und die mittleren Fliegerabwehrabteilungen aus und führt den Ausbildungsdienst der Formationen (ADF). Die gesamte Ausbildung stammt somit aus einer Hand. Erkenntnisse aus den Einsatzverbänden fliessen so direkt über die Doktrinstelle in die Grundausbildung ein.

Anlässe BODLUV Br 33

Die Termine der Rekrutenschule finden Sie unter folgendem Link: Rekrutenschule

News


Organigramme

Aufgebotsdaten

Bitte tragen Sie die Bezeichnung der Truppe oder Schule, wie im Dienstbüchlein vermerkt, in die Suchmaske ein. Bei nicht genauerer Beschreibung werden alle Abteilungen aufgelistet, wie z.B. «Art Abt», für alle Artillerie Abteilungen. Gleiches gilt für Zahlen, wie beispielsweise 11/1 für alle Einheiten mit dieser Zahlenbezeichnung.

Suchen im militärischen Aufgebotstableau

Erläuterungen mit militärischen Aufgebot

AdA, deren Ausbildungsdienst der Formationen im öffentlichen militärischen Auf¬gebot aufgeführt ist, erhalten spätestens 21 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eine Dienstanzeige.

1. Für Einzelheiten in Bezug auf das Einrücken ist der persönliche Marschbefehl massgebend. 

Der Marschbefehl berechtigt während der Gültigkeitsdauer zur freien Fahrt in Uniform auf allen Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen.

2. AdA, die 14 Tage vor Beginn des Dienstes den persönlichen Marschbefehl noch nicht erhalten haben, melden dies sofort dem Kommandanten ihrer Einteilungsformation bzw. der Stelle, die den Dienst angekündigt hat.

3. Ein besonderes Aufgebot erhalten:

– AdA, deren Einteilungsformation im öffentlichen militärischen Aufgebot nicht aufgeführt ist oder ein Datenfeld ein «X» aufweist;

– AdA welche früher einberufen bzw. später entlassen werden;

– AdA welche den Dienst nicht mit ihrer Einteilungsformation leisten oder einen Dienst zu leisten haben, für welchen die Daten gegenüber dem öffentlichen militärischen Aufgebot geändert wor-den sind.

AdA, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wegen grosser Entfernung nicht rechtzeitig am Einrü-ckungsort eintreffen, können am Vortag einrücken. In diesem Fall machen die Betroffenen ihrem Kommandanten rechtzeitig eine entsprechende Meldung. Der Kommandant stellt dem AdA einen neuen Marschbefehl zu und regelt Unterkunft sowie Verpflegung am Einrückungsort.

Wenn Sie krank oder verletzt, aber trotzdem reisefähig sind, haben Sie einzurücken. Beim Einrücken zu Beginn einer Dienstleistung melden Sie sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung (SEM) und geben Ihre Krankheit oder Verletzung an. Wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht reisefähig sind und deshalb nicht einrücken können, müssen Sie dies Ihrem Kommandanten umgehend schriftlich melden. Der Meldung ist Ihr Dienstbüchlein und ein Arztzeugnis beizulegen, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Vormeldung angezeigt.

Telefonnummern von militärischen Dienststellen, die vollständige militärische Anschrift sowie der Standort und die Telefonnummer der Formationen können beim Büro Schweiz, 031 381 25 25, erfragt werden. Weitere Informationen über die Absolvierung der Militärdienstpflicht können im Internet unter www.armee.ch/info abgefragt werden.

Einsatzmittel

Dokumente


BODLUV_Br_33

Der Kommandant

Kdo BODLUV Br 33 Betriebsgebäude Neuadligen
CH-6032 Emmen
Tel.
+41 58 467 27 20

E-Mail


Für Anliegen in Zusammenhang mit der Rekrutenschule bitten wir Sie, sich direkt mit der Kanzlei der Schule in Verbindung zu setzen:
+41 58 461 33 02
E-Mail


Für Anliegen im Zusammenhang mit Aufgeboten und allgemein mit dem Personellen der Armee stehen folgende Kontakte zur Verfügung:
+41 58 489 17 32 (Mo - Do) oder E-Mail:
E-Mail

Kdo BODLUV Br 33

Betriebsgebäude Neuadligen
CH-6032 Emmen

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