Heer
Das Heer ist Teil der Schweizer Armee. Ihm gehören die Mechanisierten Brigaden 1, 4 und 11 an. Die den Mech Br unterstellten Bataillone beinhalten die Kampftruppen, die Kampfunterstützung und die Führungsunterstützung. Das Heer ist verantwortlich für die Ausbildung der Mech Br sowie für die Weiterentwicklung der Operationssphäre Boden.

Das Heer besteht aus einer Miliz- und einer Profikomponente. In der Milizkomponente sind die drei Mech Br 1, 4 und 11 zusammengefasst. Die den Mech Br unterstellten Bataillone repräsentieren die Kampftruppen, die Kampfunterstützung und die Führungsunterstützung. Die Streitkräfteentwicklung der Operationssphäre Boden wird durch die Profikomponente in den Bereichen Doktrin, Organisation und Material bearbeitet, dies in enger Zusammenarbeit mit den Ter Div und den LVb.
Das Heer bietet eine grosse Bandbreite militärischer Fähigkeiten und Ausbildungen. Dies betrifft insbesondere die Panzertruppen (Pz Bat, Mech Bat, Aufkl Bat, Pz Sap Bat), die Artillerie, die Einsatzlogistik, Teile der Führungsunterstützungstruppen und der Sanität. Beim Auslösen einer Operation legt der Chef der Armee jeweils eine auf den Auftrag zugeschnittene Führungsstruktur fest. Die Führung der Operation erfolgt in der Regel durch das Operationskommando als so genanntes “Joint Force Command“. Das Heer kann dabei mit seinen Brigaden eingesetzt werden oder es dient als "Force Provider".
Das Heer erstellt die Grundbereitschaft seiner Stäbe und Verbände, stellt die Führungsbereitschaft sicher und gewährleistet die Bereitschaft. Ebenso führt und plant das Heer die an sie delegierten Einsätze und stellt den Kadernachwuchs sicher.
VIRTUTE ET AUDACIA AD VICTORIAM
(Mit Tapferkeit und Kühnheit zum Sieg)
Medienmitteilung
Bern, 18.11.2022 – Die Armee führt vom 22. bis 29. November 2022 eine Militärübung mit 5000 Armeeangehörigen in den Kantonen Bern, Solothurn, Aargau, Luzern und Zürich durch. Dabei trainiert sie mit der Mechanisierten Brigade 11 das Zusammenwirken der verschiedenen Truppenelemente im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Bodentruppen.
Veranstaltungen
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Dienstleistungsplan
Bitte tragen Sie die Bezeichnung der Truppe oder Schule, wie im Dienstbüchlein vermerkt, in die Suchmaske ein. Bei nicht genauerer Beschreibung werden alle Abteilungen aufgelistet, wie z.B. «Art Abt», für alle Artillerie Abteilungen. Gleiches gilt für Zahlen, wie beispielsweise 11/1 für alle Einheiten mit dieser Zahlenbezeichnung.
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Erläuterungen mit militärischen Aufgebot
AdA, deren Ausbildungsdienst der Formationen im öffentlichen militärischen Auf¬gebot aufgeführt ist, erhalten spätestens 21 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eine Dienstanzeige.
1. Für Einzelheiten in Bezug auf das Einrücken ist der persönliche Marschbefehl massgebend.
Der Marschbefehl berechtigt während der Gültigkeitsdauer zur freien Fahrt in Uniform auf allen Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen.
2. AdA, die 14 Tage vor Beginn des Dienstes den persönlichen Marschbefehl noch nicht erhalten haben, melden dies sofort dem Kommandanten ihrer Einteilungsformation bzw. der Stelle, die den Dienst angekündigt hat.
3. Ein besonderes Aufgebot erhalten:
– AdA, deren Einteilungsformation im öffentlichen militärischen Aufgebot nicht aufgeführt ist oder ein Datenfeld ein «X» aufweist;
– AdA welche früher einberufen bzw. später entlassen werden;
– AdA welche den Dienst nicht mit ihrer Einteilungsformation leisten oder einen Dienst zu leisten haben, für welchen die Daten gegenüber dem öffentlichen militärischen Aufgebot geändert wor-den sind.
AdA, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wegen grosser Entfernung nicht rechtzeitig am Einrü-ckungsort eintreffen, können am Vortag einrücken. In diesem Fall machen die Betroffenen ihrem Kommandanten rechtzeitig eine entsprechende Meldung. Der Kommandant stellt dem AdA einen neuen Marschbefehl zu und regelt Unterkunft sowie Verpflegung am Einrückungsort.
Wenn Sie krank oder verletzt, aber trotzdem reisefähig sind, haben Sie einzurücken. Beim Einrücken zu Beginn einer Dienstleistung melden Sie sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung (SEM) und geben Ihre Krankheit oder Verletzung an. Wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht reisefähig sind und deshalb nicht einrücken können, müssen Sie dies Ihrem Kommandanten umgehend schriftlich melden. Der Meldung ist Ihr Dienstbüchlein und ein Arztzeugnis beizulegen, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Vormeldung angezeigt.
Telefonnummern von militärischen Dienststellen, die vollständige militärische Anschrift sowie der Standort und die Telefonnummer der Formationen können beim Büro Schweiz, 031 381 25 25, erfragt werden. Weitere Informationen über die Absolvierung der Militärdienstpflicht können im Internet unter www.armee.ch/info abgefragt werden.