Die Armee hat ihre Corona-Massnahmen angepasst
Nach dem Bundesratsentscheid vom 2. Februar 2022 hat die Schweizer Armee ihre Schutzmassnahmen angepasst. Im folgenden Artikel finden Sie eine Übersicht der gültigen Regelungen.
04.02.2022 | Kommunikation Verteidigung, Roland Studer

Am 2. Februar 2022 hat der Bundesrat entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor Corona für die zivile Bevölkerung zu lockern. Unter anderem hat er die Kontaktquarantäne per sofort aufgehoben.
Die Schweizer Armee hat ihre Corona-Massnahmen diesem Entscheid angepasst. Die hier beschriebenen Massnahmen zum Schutz vor Corona sind seit dem 3. Februar 2022 gültig. Sie ersetzen teilweise die Angaben, die vor diesem Datum veröffentlicht worden sind.
Folgenden Massnahmen und Regelungen gelten bis auf Weiteres:
- Die Kontaktquarantäne ist aufgehoben.
- Der Ausgang bleibt gesperrt. Dieses Ausgangsverbot gilt für die gesamte Armee. Dazu gehören die Rekrutenschulen und Wiederholungskurse. Der Ausgang bleibt weiterhin auf das Areal der Waffenplätze / Truppenunterkünfte beschränkt. Zur Erholung und Unterhaltung steht den Angehörigen der Armee aller Einheiten eigens beschafftes Freizeitmaterial zur Verfügung.
- Der Urlaub kann gestaffelt erfolgen. Dies bedeutet: Jene Kader, Rekrutinnen und Rekruten, die am 10. oder 17. Januar 2022 ordentlich in ihre Rekrutenschule eingerückt sind, haben in der Kalenderwoche 5 erstmals Wochenendurlaub. Jene Rekrutinnen und Rekruten hingegen, die erst nach dem Distance Learning am 31. Januar 2022 physisch in die Rekrutenschulen eingerückt sind, haben in der KW 6 erstmals Wochenendurlaub. Das Wochenende nach dem Urlaubswochenende ist gesperrt. Je nachdem, wie die epidemiologische Lage verläuft und wie hoch Fallzahlen in der Armee sind, kann später in einen wöchentlichen Urlaubsrhythmus gewechselt werden. Zudem werden alle Angehörigen der Armee vor dem Abtreten und nach der Rückkehr aus dem Urlaub getestet.
- Die bekannten, bereits angewandten und nach Aufhebung der Kontaktquarantäne noch wichtigeren Verhaltens- und Hygienevorschriften wie Mindestabstand halten, FFP2-Masken korrekt tragen, Hände gründlich waschen oder desinfizieren sowie Räume regelmässig lüften werden weiterhin strikt befolgt. Diese Vorschriften werden innerhalb der Truppe konsequent umgesetzt und regelmässig kontrolliert.
- Der Armeestab und der Sanitätsdienst verfolgen und analysieren laufend, wie sich die epidemiologische Lage entwickelt. Dabei überprüfen sie auch ihre Grundlagen, um diese bei Bedarf zu überarbeiten und neu zu erlassen. Anhand dieser Grundlagen prüft die Armee ihr Schutzkonzept, um es nötigenfalls unverzüglich anzupassen.
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