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Vor- und Ausserdienstliche Tätigkeiten der Genietruppen

20170721-122804-0016

Der Lehrverband Genie/Rettung/ABC ist für die Ausbildung von angehenden Geniesoldaten verantwortlich. Den Jugendlichen werden bereits zu einem frühen Zeitpunkt Ausbildungskurse im Rahmen der militärtechnischen Vorbildung angeboten, um sie so auf die Rekrutierung vorzubereiten.

Der Lehrverband Genie/Rettung bietet eine Reihe von vordienstlichen Ausbildungen an. Einige dienen der grundsätzlichen Vorbereitung auf die Rekrutenschule und andere sind zwingende Voraussetzung für ausgewählte Funktionen.

Die vordienstliche Ausbildung wird durch die 41 Sektionen des Schweizerischen Pontonier-Sportverbandes (SPSV) und den 30 Vereinen des Schweizer Wasserfahrverbandes (SWV) angeboten und durchgeführt.

SPSV : www.pontonier.ch

SWV: www.wasserfahren.ch

Wer die Pontonierkurse erfolgreich absolviert, hat erhöhte Chancen um später als Rammpontonier, Pontonier oder Bootsschütze ausghoben zu werden. 

Zweck

Die für die Teilnehmer kostenlosen Kurse sichern den Genietruppen den Nachwuchs an Pontonieren. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmer bereits im Vorfeld der Rekrutenschule eine fundierte Ausbildung im Wasserfahren von Hand und im Fahren mit Aussenbordmotor.

Ziele der Pontonierkurse sind:

Im Vordergrund steht einerseits die sportliche Betätigung, andererseits die Vorbereitung und Motivation auf die Militärdienstleistung.  Der Gemeinschaftssinn, die Kameradschaft sowie das Verantwortungsbewusstsein spielen ebenso eine wichtige Rolle wie das Erlangen der technischen Grundlagen des Wasserfahrens. 

Teilnehmer:
An den Pontonierkursen können alle Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren teilnehmen.

Ausbildungsverlauf: 

Je nach Alter und Fähigkeiten sollen die Kursteilnehmer zuerst "spielerisch" mit dem Wasser in Verbindung kommen. Mit zunehmendem Alter, körperlicher Leistungsfähigkeit und Erfahrung, sollen sie das Wasserfahren und die notwendigen Zusatzbedingungen erlernen, anwenden und sich anlässlich von Wettkämpfen beweisen.

Pontonierkurs 1

Pontonierkurs 1

Grundausbildung in den Vereinen als Vorderfahrer in einem Weidling.

 

 

Anforderungen für das Erfüllen:

  • Ausrüsten des Weidlings
  • Weidling am Ufer mit einem Schifferknoten oder Mastwurf belegen
  • Stachelfahrt (40 bis 50m)
  • Übersetzen auf höchstes Ziel
  • Abfahrt und Wendung
  • Ziellandung
  • 3 knoten
  • Schwimmen (Test 2 "HECHT") 

Pontonierkurs 2

Pontonierkurs 2

Grundausbildung in den Vereinen als Steuermann mit Hilfe eines Vorderfahrers in einem Weidling.

 

 

Voraussetzung:

  • Pontonierkurs 1

 

Anforderungen für das Erfüllen (zusätzlich):

  • 5 Knoten
  • 2 Bünde

Pontonierkurs 3

Pontonierkurs 3

Grundausbildung in den Vereinen als Steuermann ohne Mithilfe des Vorderfahrers in einem Weidling oder Übersetzboot.

 

 

Voraussetzung:

  • Pontonierkurs 2 

 

Anforderungen für das Erfüllen (zusätzlich):

  • Stachelfahrt (50 bis 100m)
  • 8 Knoten
  • Spanntau werfen 

Pontonierkurs 4

Pontonierkurs 4

Grundausbildung im Motorbootfahren. Nur im Jugendlager möglich.

 

 

 

Voraussetzung:

  • Pontonierkurs 3
  • Zurückgelegtes 16. Altersjahr

 

Anforderungen für das Erfüllen (zusätzlich):

  • Ausrüsten eines Motorbootes mit Aussenbordmotor über 6kW
  • In Betriebnahme des Bootes und einfache Manöver ausführen (in Begleitung einer berechtigten Person)
  • Schlauchboot fahrbereit machen und mit Hilfe der Besatzung in fliessenden Gewässern zu führen  

Pontonierkurs 5

Pontonierkurs 5

Erlangen des unbefristeten militärischen Schiffsführerausweise Pontonierkurs 5. Nur im Jugendlager möglich.

 

 

Voraussetzung: 

  • Pontonierkurs 4
  • Zurückgelegtes 18. Altersjahr

 

Anforderungen für das Erfüllen (zusätzlich):

Bestehen der Schiffsführerprüfung 

Jugendlager

Der Schweizerische Pontonier-Sportverband führt das Jungpontonierlager in Einigen BE am Thunersee während 10 Tagen durch.

www.pontonier.ch

Der Schweizer Wasserfahrverband führt sein Jugendlager in Brunnen SZ am Vierwaldstättersee während 11 Tagen durch.

www.wasserfahren.ch

Der Rammpontonier

Rammpontoniere werden nach der militärischen Grundausbildung zusätzlich noch im Sprengdienst, an diversen Baugeräten, sowie zum militärischen Schiffsführer ausgebildet. Durch Vorweisen des in der Rekrutenschule erworbenen militärischen Schiffsführerausweises, kann der zivile Schiffsführerausweis ohne zusätzliche Gebühr beantragt werden. Ihr Arbeitsplatz ist die Schwimmplattform der Dieselramme, mit der sie die Holzpfähle in den Fluss- oder Seegrund treiben. Diese Pfähle bilden die Pfeiler der Stahlträgerbrücke, welche durch die Sappeure gebaut wird. Die Rammpontoniere können im Falle einer Umweltkatastrophe zu Gunsten der betroffenen Bevölkerung eingesetzt werden. Einige der Rammpontoniere werden in der RS auch als Fahrer der Kategorie C1 ausgebildet. Das heisst, sie werden zum Führen von militärischen Fahrzeugen von bis zu 7.5t Gesamtgewicht ausgebildet und führen auch Material- und Personentransporte durch.

Der Pontonier

Wasser ist Ihr Element! Als Pontonier bauen Sie dort Verbindungen wo sie benötigt werden und garantieren so die Mobilität der Truppen. Dazu bedienen Sie sich der modernen Schwimmbrücke welche auch als Fähre eingesetzt werden kann. "Schnell und präzis" ist Ihr Motto und dies in enger Zusammenarbeit mit den Baupionieren, welche die Zu- und Wegfahrten zu Ihren Fluss- und Seeübergängen errichten. Ihr Einsatz kommt jedoch nicht nur der Truppe zu gute - im Falle einer Umweltkatastrophe leisten Pontoniere - wie alle Genieformationen - Hilfestellung zu Gunsten der Bevölkerung. Einige der Pontoniere werden in der RS auch als Fahrer der Kategorie C1 ausgebildet. Das heisst, sie werden zum Führen von militärischen Fahrzeugen von bis zu 7.5t Gesamtgewicht ausgebildet und führen auch Material- und Personentransporte durch.

Der Bootsschütze

Nach der allgemeinen militärischen Grundausbildung, wird der Bootsschütze am Funk, Radar und dem 12.7 mm Bordmaschinengewehr des Patrouillenbootes ausgebildet. Dabei bildet das Navigieren mit dem Patrouillenboot einen grossen Bestandteil der Ausbildung. Eingeteilt in der einzigen Motorbootkompanie der Armee übernimmt der Bootsschütze unter anderem die Überwachung der schweizerischen Grenzseen. Jedes Jahr braucht die Armee nur rund 20 neue Bootsschützen. Einige der Bootsschützen werden in der RS auch als Fahrer der Kategorie C1 ausgebildet. Das heisst, sie werden zum Führen von militärischen Fahrzeugen von bis zu 7.5t Gesamtgewicht ausgebildet und führen auch Material- und Personentransporte durch.

In der ausserdienstlichen Tätigkeit wird das Erlernte in der vordienstlichen Ausbildung sowie das Erlernte aus Rekrutenschule und Wiederholungskursen vertieft. 

Die ausserdienstliche Tätigkeit wird durch den Schweizerischen Pontonier-Sportverband mit seinen 41 Sektionen durchgeführt.  

SPSV: www.pontonier.ch

In der ausserdienstlichen Tätigkeit werden Anlässe und Übungen im Bereich von Wettkämpfen und Talfahrten durchgeführt. Bei den Talfahrten geht es darum, die Wasserverhältnisse besser kennenzulernen. Diese Fahrten finden in der Regel mit Übersetzbooten 83, Weidlinge oder Schlauchbooten M6 statt.

Natürlich spielt auch die Pflege der Kameradschaft in den Vereinen und an Wettkämpfen eine wichtige Rolle. 

Die Pontonier- und Wasserfahrvereine haben die Möglichkeit, gemäss der Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten, mit militärischen Mitteln ein Gesuch um Truppenunterstützung zu beantragen.

Gesuche für Grossanlässe sind zwei Jahre im Voraus über den Zentralpräsidenten an den Lehrverband Genie/Rettung einzureichen (Eidgenössische Pontonier-Wettfahrten, Schweizermeisterschaften der Pontoniere, Schweizermeisterschaften der Jungpontoniere, Rammen von markierten Felsen).

Alle übrigen Gesuche sind sechs Monate vor dem Anlass über den Zentralpräsidenten an den Lehrverband Genie/Rettung einzureichen.

Flusshindernisse

Flusshindernisse

Blatt Nr. 13 / km 90.10
Öffnungszeiten Schiffsschleuse Port :

Sommer: 1. Mai – 30. September, 07.00 – 19.30 Uhr
Bei schlechtem Wetter muss die Schleusung telefonisch verlangt werden, Tel. 032 331 61 16

Winter: 1. Oktober – 30. April, 08.00 – 13.00 / 14.15 – 17.00 Uhr
Im Winter sind Schleusungen nur mit Voranmeldung am Vortag bis 17.00 Uhr möglich:

In der Schiffsschleuse Port haben Kursschiffe, Güterschiffe und die Boote der Seepolizei den Vortritt, während Sport- und Freizeitschiffe in der Reihenfolge ihres Eintreffens geschleust werden.

Blatt Nr. 17-18 / km 120.00 – 123.80

Fahrverbot zwischen Feldbrunnen und Flumenthal

Gestützt auf die Verordnung über die Schifffahrt des Kanton Solothurn, Art 12 ist das Befahren des Aareabschnittes ab Höhe Schützenhaus Feldbrunnen bis zum Werk Flumenthal untersagt.

Ausnahmen:
- Fahrten zum Zweck der fischereilichen Bewirtschaftung und zur Pflege der des Lebensraumes nach Anordnung und unter Aufsicht des zuständigen Departements;
- Ruder- und Motorboote bis maximal 6kW Leistung sind vom 01. Mai bis 31. Oktober erlaubt;
- Das Bau- und Justizdepartement kann für Personentransporte vom 1. Mai bis 30. September Ausnahmen bewilligen. Die Ausnahmen sind mit Auflagen zur Fahrtenzahl und Fahrroute zu versehen. Die Ausnahmen sind mit Zurückhaltung und ausschliesslich für Fahrten mit geringfügigen Auswirkungen auf den Aareraum zu erteilen. Gesuche für das jeweilige Jahr sind bis spätestens 31. Januar einzureichen.

Blatt Nr. 18 / km 123.80

Kraftwerk Flumenthal

Übersetzzeiten:
Sommer: 01. Mai – 30. September, 0800 – 1200 / 1330 – 2000 Uhr
Winter: 01. Oktober – 30. April, 0800 – 1200 / 1330 – 1700 Uhr

Anmeldung zum Übersetzen sind unter Angabe der Bootsgrösse, Art und Anzahl der Boote, Anzahl Insassen und Ankunftszeit frühzeitig unter Tel. 062 205 56 07 vorzunehmen.

Blatt Nr. 19 / km 129.50

Einschränkungen der Schifffahrt bei Wangen an der Aare im Kanal

Auf dem Waffenplatz Wangen/Wiedlisbach beginnen die Bauarbeiten des Neubaus der Kaserne. Damit der Werkverkehr auf das Gelände gelangt wurde vom September 2020 bis ca. September 2024 .eine Brücke am Ende des Kanal eingebaut.

Die Durchfahrtshöhe ist erheblich eingeschränkt und die Situation für das Befahren des Kanals muss zwingend zu erkunden. Somit ist die Situation vor anzuschauen. Beachten Sie die Signalisationen.

Blatt Nr. 20 / km 135.30

Betriebsunterbruch beim Bootstransport Kraftwerk Bannwil

Infolge Bauarbeiten ist der Bootstransport ab Anfang November 2022 bis Ende Juni 2025 nicht möglich.

Weitere Informationen holen Sie sich bitte beim Kraftwerk Bannwil.

BKW
Kraftwerk Bannwil

Blatt Nr. 22 / km 153.40

Kraftwerk Ruppoldingen

Vorsicht bei Ein- und Ausfahrt Bootstransportanlage unterstrom. Abhängig von Wasserstand und Schützenstellungen bilden sich in diesem Bereich Strömungen gegen die Schutzmauer und zurück zum Stauwehr. Den Bereich möglichst direkt, entlang dem rechten Ufer befahren. Eine Besichtigung der Strömungs- und Wasserverhältnisse vom Fussgängersteg aus ist unumgänglich.

Übersetzzeiten:
Sommer: 01. Mai – 30. September, 0800 – 1200 / 1330 – 2000 Uhr
Winter: 01. Oktober – 30. April, 0800 – 1200 / 1330 – 1700 Uhr

Anmeldung zum Übersetzen sind unter Angabe der Bootsgrösse, Art und Anzahl der Boote, Anzahl Insassen und Ankunftszeit frühzeitig unter Tel. 062 205 56 07 vorzunehmen.

Blatt Nr. 24B / km 163.10

Kraftwerk Olten-Gösgen

Die Schleuse beim Kraftwerk Olten-Gösgen ist ausser Betrieb. Das Übersetzen der Boote vom Oberwasserkanal in den Unterwasserkanal erfolgt mittels einem Kranwagen.

Übersetzzeiten:
Sommer: 01. Mai – 30. September, 0800 – 1200 / 1330 – 2000 Uhr
Winter: 01. Oktober – 30. April, 0800 – 1200 / 1330 – 1700 Uhr

Anmeldung zum Übersetzen sind unter Angabe der Bootsgrösse, Art und Anzahl der Boote, Anzahl Insassen und Ankunftszeit frühzeitig unter Tel. 062 205 56 07 vorzunehmen.

Blatt Nr. 25 / km 171.60

Kraftwerk Aarau

Auf der linken Kanalseite liegt eine Kahnrampe, bestehend aus einer Gleisanlage und einem Transportwagen.

Dimensionen Boot:
Länge:     7.5m
Höhe:      1.4m
Breite:     2.5m

Übersetzzeiten:
Sommer: 01. Mai – 30. September, 0800 – 1200 / 1330 – 2000 Uhr
Winter: 01. Oktober – 30. April, 0800 – 1200 / 1330 – 1700 Uhr

Anmeldung zum Übersetzen sind unter Angabe der Bootsgrösse, Art und Anzahl der Boote, Anzahl Insassen und Ankunftszeit frühzeitig unter Tel. 062 835 02 90 vorzunehmen.

Blatt Nr. 26 / km 172.20

Einschränkungen der Schifffahrt auf der Aare in Aarau bei der Kettenbrücke

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erneuert in der Aare bei Aarau die Kettenbrücke. Die Hilfsbrücke wurde als Vorarbeiten bereits im Jahr 2019 gestellt. Die Hilfsbrücke weist einen Jochabstand von 12 Meter auf und überspannt die Aare mittels 9 Feldern. In Betrieb bleibt die Hilfsbrücke bis Ende August 2021.
Ab 31. März 2020 werden die Abbrucharbeiten der heutigen Aarebrücke (Kettenbrücke) in Angriff genommen. Die Abbrucharbeiten erfolgen von der Brücke aus, das Abbruch-material wird in einem Ponton gesammelt und an das Ufer transportiert. Nach Ende der Abbrucharbeiten wird das Lehrgerüst gestellt, damit die Betonarbeiten erfolgen können. Die Abstützungen des Lehrgerüstes folgen den Abstützungen der Hilfsbrücke. Mit der Fertigstellung der neuen Aarebrücke Aarau kann der Verkehr von der Hilfsbrücke auf die neue Brücke geleitet werden. Dies ermöglicht den Abbau der Hilfsbrücke. Während der gesamten Bauzeit bis Ende 2021 ist mit Einschränkungen der Schifffahrt in der Aare zu rechnen und Flussfahrten sind in beiden Richtungen nur unter erschwerten Bedin-gungen möglich. Die Durchfahrt für Boote ist jeweils einseitig frei. Die Baustelle ist mit entsprechenden Schiffahrtssignalen gekennzeichnet. Signalisation ist zu beachten.

Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Salome Reutimann

Blatt Nr. 30 / km 200.90 bis ca. 202

Unterhalb Stauwehr Beznau

Unterhalb des Stauwehr Beznau bis Maschinenhaus Kraftwerk Beznau sind grosse Steine auf der ganzer Flussbreite im Flussbett verteilt. Vorsicht mit Aussenbordmotoren.

Blatt Nr. 31 / km 207.80 bis ca. 209.10

Einschränkung der Schifffahrt auf der Aare zwischen dem Kraftwerk Klingnau und der Rheinmündung

 

Die SBB AG setzt ihre Aarebrücke zwischen Koblenz und Felsenau instand. Die Bauarbeiten werden anfangs Juni 2020 fortgesetzt und dauern bis Herbst 2022 an. In dieser Zeit sind Flussfahrten in beide Richtungen nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Einschränkungen werden signalisiert und sind zwingend zu beachten.

Grundsätzlich wird auf Seite Koblenz, zwischen Ufer und erstem Pfeiler eine Fahrgasse offen gehalten. Die Durchfahrtsöffnung und Fahrbahnbreite kann sich je nach Stand der Arbeiten ändern. Die Flusssignalisation wird dem Stand der Arbeiten angepasst und ist veränderlich.

Die Flussfahrten sind bis Herbst 2022 zwischen dem Kraftwerk und der Rheinmündung wie folgt eingeschränkt:

  • Montag bis Freitag, 06.00-18.00 Uhr (tags): Durchfahrt nur nach Anmeldung am Vortag bei der Bauführung möglich, Tel. 079 600 00 62 (Herr Merz) oder Tel. 079 600 00 79 (Herr Metzger)
  • Samstag und Sonntag, 06.00-18.00 (tags): Durchfahrt mit besonderer Vorsicht auf eigene Verantwortung gestattet.
  • Montag bis Sonntag, 18.00-06.00 (nachts): Durchfahrt verboten!

Informationstafeln, die auf die Einschränkungen hinweisen werden an folgenden Orten aufgestellt:

  • Flussaufwärts: Übersetzstelle Kraftwerk Klingnau (Koord 2‘659‘000 / 1‘271‘710)
  • Flussabwärts linkes Aareufer, 500m unterhalb der Brücke (Koord 2‘658‘860 / 1‘272‘790)
  • Flussabwärts rechtes Aareufer, 600m unterhalb der Brücke (Koord 2‘659‘020 / 1‘272‘760)

Kontakt:

Dominik Klotz, (043 336 40 50 oder dominik.klotz@wasserbau.ch)

Blatt Nr. 53 / km 13.2

Kraftwerk Dietikon

Transport mit Übersetzwagen möglich.

Die Bootsübersetzanlage befindet sich im Oberwasserkanal beim Kraftwerk Dietikon.
Sämtliche Übersetzungen werden vom Betriebspersonal vorgenommen.

• Voranmeldung des Übersetzbedarfs mit Angaben des genaues Tages, erwartete Uhrzeit, welche Richtung des Übersetzens sind mindestes 2 Wochen im Voraus anzumelden.
• Ohne Anmeldung muss mit einer Wartezeit von ca 1.5 Stunden gerechnet wer-den.

Elektrizitätswerke des Kanton Zürich

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Anmeldungen: Tel 058 359 28 28

Blatt Nr. 55 / km 26.60

Kraftwerk Aue-Baden

Transport mot Bootswagen sind mindestens 5 Tage vor der Fahrt anzumelden

Informationen über das Bauprojekt:
Limmatkraftwerke AG
Tel: 056 200 22 05
www.regionalwerke.ch
 

Blatt Nr. 55 / km 29.00

Kraftwerk Kappelerhof Baden:

Für das Übersetzen des Wehres beim Kraftwerk Kappelerhof ist mindestens 5 Tage vor der Fahrt anzumelden.

Limmatkraftwerke AG
Tel: +41 56 200 22 05
E-Mail
http://www.regionalwerke.ch



Blatt Nr. 56 / km 31.70

Kraftwerk Schiffmühle

Transport mot Bootswagen sind mindestens 5 Tage vor der Fahrt anzumelden.


Informationen über das Bauprojekt:
Limmatkraftwerke AG
Tel: +41 56 200 22 05
E-Mail
http://www.regionalwerke.ch

Blatt Nr. 61 - 674 / km 0.00 – 17.00
 

Befahren des Linthkanals

Gestützt auf die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Linthkanal gelten folgende Vorschriften:

Bewilligungspflicht:

  • Motorschiffe dürfen auf dem Linthkanal nur mit einer Bewilligung verkehren.

Nachtfahrverbot:

  • Zwischen 21 Uhr und 6 Uhr darf der Linthkanal nicht befahren werden (Ausnahmen erteilt der Linthingenieur).

Kontakt:
Linthverwaltung
Tellstrasse 1
8853 Lachen
Tel: +41 55 451 00 22

Mail:info@linthwerk.ch

 

Allgemeines zur Kleinschifffahrt am Hochrhein

Die Boote werden von den Kraftwerksbetreibern entweder über Kahnrampen (Neigung ca. 10 %) mit motorisierten frei fahrenden oder schienen- und seilzuggeführten Wagen über die Staustufen gebracht oder mit Schleusen über eine Höhe von ca. 10 m gehoben, Ausnahmen bestehen bei den Kraftwerken Schaffhausen und Ryburg-Schwörstadt. Die Kahnrampen sind in der Regel für Flachbodenboote bis 10 m ausgelegt. Andere Rumpfformen oder Bootsgrößen können teilweise auch gehandhabt werden, über die o. g. Telefonnummern ist nachzufragen.

Leichtfahrzeuge (Kanus, Ruderboote etc.) können mit dem eigenen Bootswagen jederzeit selbst übersetzt werden, das ist z. T. auch schneller und komfortabler. Teilweise stehen Handwagen gegen Pfand (bereithalten!) zur Verfügung.

Die Benutzung der Übersetzeinrichtungen ist auf eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang beschränkt.

Die vor den Staustufen bezeichneten Wasserflächen sind für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Sie dürfen nur zu den Übersetzstellen entlang des vorgeschriebenen Ufers befahren werden.

Mit zunehmender Wasserführung des Rheins sowie bei bestimmten Betriebszuständen der Kraftwerke kann die Benutzung der Übersetzanlagen schwierig oder sogar gefährlich werden. Dann kann kein Anspruch auf die Benutzbarkeit der Übersetzanlagen erhoben werden.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und es kann keine Haftung durch die Behörden oder Kraftwerksbetreiber abgeleitet werden. Der Boots-/ Schiffsführer ist im Rahmen der Einhaltung der einschlägigen Gesetzgebung, der Betriebsvorschriften und des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlagen jederzeit selbst für die sichere Fahrt verantwortlich. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Anhang „Grenzwassermengen“ verwiesen.

Darüber hinaus wird auch auf die natürlichen Schifffahrtshindernisse des Rheinfalls bei Schaffhausen sowie den Koblenzer Laufen und die Gefahrenstellen bei den Brücken in Laufenburg und Rheinfelden hingewiesen.

 

Blatt Nr. 119 / km 168.10

Kraftwerk Schaffhausen

Slipstelle mit Kran beim „Salzstadel“. Voranmeldung für den Kran beim Bootsclub

Schaffhausen erforderlich. Tel-Nr: 0041792219404. Die Slipstelle ist öffentlich zugänglich.

Ab km 170.95 (Eisenbahnbrücke Schaffhausen - Feuerthalen) bis zum Rheinfall besteht ein generelles Fahrverbot (außer Anlieger). Der Transport bis zur nächsten Ein- und Auswasserungsstelle ist nur auf dem Landweg durch das Stadtgebiet Schaffhausen-Neuhausen und über den Besucherparkplatz des Rheinfalles möglich.

Nächste Ein- und Auswasserungsstelle im Rheinfallbecken

Slipstelle bei der kantonalen Fischzuchtanstalt unterhalb des Schlössli Wörth.

 

Blatt Nr. 121 / km 178.80 bis km 183

Kraftwerk Rheinau mit Restwasserstrecke und zwei Hilfswehren

jeweils Kahnrampen mit Schienenwagen. Für Boote bis 3000 kg, L=14,0 m, B=3,50 m, H=1,85m am Stauwehr, bzw. H=2,02 m an den Hilfswehren. Die Anlagen werden von der Kraftwerkszentrale ferngesteuert.

Anforderung zum Übersetzen über die Kahnrampen die Rufstellen vor Ort (Rufnr. 3476) benutzen. Für Sonn- und Feiertage ist zusätzliche Voranmeldung erforderlich.

Tel-Nr: 0041523053476,

Fax: 0041523053405.

Blatt Nr. 126 / km 214.10

Kraftwerk Reckingen

Links beim Stauwehr, Kahnrampe für Boote bis 3000 kg, L=10,0 m, B=2,45 m.

Paralleler Transportweg mit Ein- und Auswasserungsstellen für Leichtboote. Handwagen gegen Pfand (1 € / 1 CHF).

Bei geöffneten Wehren entstehen im Unterwasser starke Wasserströmungen. Das Kraftwerkspersonal ist berechtigt, den Betrieb der Kahnrampe ab einem Wehrabfluss >240m³/s einzustellen. Information über die aktuelle Situation beim Kraftwerkspersonal nachfragen.

Die Bedienung erfolgt durch das Kraftwerkspersonal auf Anforderung werktags während der Dienstzeiten 7.00 bis 12.00 und 13.15 bis 16.15 Uhr, ansonsten nach Voranmeldung.

Tel-Nr.: 0049(0)77419189220 oder

Tel-Nr.: 0041562670220

 

Blatt Nr. 127 / km 222.10 bis 226.40

Gefahrenstelle Ettikoner und Koblenzer Lauffen - Stromschnelle

Gefahr auf dem gesamten Abschnitt, Felsschwellen in Längs- und Querrichtung mit schneller Strömung und hohen Wellen! Keine Empfehlung für das beste Fahrwasser, die Befahrung ist nur mit bester Ortskenntnis und bei optimalen Abflussverhältnissen möglich.

Ein- und Auswasserungsstellen:

rechts, Slipstelle in Kadelburg (landseitig verschlossen, Schlüssel bei der Gemeinde,

Tel-Nr: 0049(0)7741600135) Leichtboote können entnommen werden. Achtung starke Strömung !

links, Slipstelle in Koblenz, ca. 150 m oberhalb der Eisenbahnbrücke.

Überwindung der Gefahrenstelle mit Leichtbooten über den Rhein begleitenden Wanderweg:

rechts auswassern beim Altarm Weidengrien (Schifffahrtszeichen Achtung Stromschnellen) gegenüber der Rietheimer Insel, ca. 500 m bis zum Ettikoner Hof, nochmals 500 m weiter bei km 99,700 rechts einwassern oberhalb Insel Bannschachen.

 

Gefahrenstelle - Querriegel

rechts, Abwasserrohr versetzt den Talweg im rechten Flussarm - im linken Drittel einfahren und leicht nach rechts abfallen lassen. Nach dem Querriegel am Prallhang entlang, dort auf Buhnen und überhängende Bäume achten.

 

Blatt Nr. 128 / km 232.30

Staustufe Albbruck-Dogern

links, Kahnrampe für Boote bis L=12,0 m, B=2,50 m, 2.000 kg. Boote mit starrer Welle können nicht transportiert werden.

Paralleler Transportweg mit Ein- und Auswasserungsstellen für Leichtboote. Handwagen gegen Pfand (1 € / 1 CHF).

Der Transport erfolgt durch das Kraftwerkspersonal auf Voranmeldung:

Tel-Nr: 0049(0)7763927877311, oder

Tel-Nr: 0049(0)1605321062.

Nach Voranmeldung einer größeren Gruppe von Booten kann vom Kraftwerk zusätzliches Personal und ein zusätzlicher Trailer bereitgestellt werden.

 

Blatt Nr. 130 / km 244.15 bis 245.40

Gefahrenstelle Brücke Laufenburg - eingestaute Flussenge mit Presswasser

Laufenburg, je nach Wasserführung Wellenbildung links hinter der Brücke und starker

Stromzug nach rechts, Wirbel und aufpilzendes Wasser auf der folgenden Strecke bis zum Kraftwerk

- Vorsicht insbesondere mit Leichtbooten. Ggfs. vorher von der Brücke ansehen, Möglichkeiten zum Auswassern ca. 400 m oberhalb links und rechts. Wieder einwassern links über das Gelände des Kraftwerks Laufenburg.

 

Blatt Nr. 130 / km 245.40

Kraftwerk Laufenburg

rechts Schleuse für die Kleinschifffahrt Länge 30 m, Breite 12 m - nur für Motorboote!

- bei Wehrüberfall kein Betrieb! Ampel kurz unterhalb der Brücke beachten.

Vorsicht im Oberwasser beim Annähern an die Schleuse: keine Trennmole vorhanden zwischen Wehr und Schleuse im Oberwasser - nah am Ufer fahren.

links übersetzen mit Fahrzeugen ohne eigenen Antrieb: Ein- und Auswasserungsstelle, Slipstelle mit Kran im Oberwasser, Transportweg und Transportwagen mit Zugmaschine sowie Schräglift zum Unterwasser für Boote bis L=12,0 m, B=3,0 m, 2.500 kg.

Die Transporte werden vom Kraftwerksunternehmen durchgeführt, Anforderung per Infotelefon vor Ort von Montag bis Freitagmorgen (Dienstzeiten 7.00 bis 12.00, 13.30 bis 17.00 Uhr). Sonst Voranmeldung min. 1 Arbeitstag vorher

Tel-Nr: 0049(0)7763812343,

Fax: 0049(0)7763812311 oder

Tel-Nr: 0041628692343,

Fax: 0041628692311.

Leichtboote können mit bereitstehenden Handwagen über den blau markierten Transportweg zum Schräglift selbst übergesetzt werden.

 

Blatt Nr. 131 / km 252.40

Rheinkraftwerk Säckingen

links, Kahnrampe mit Schienenwagen für Flachbodenboote bis L= 10,0 m, B=3,0 m, 3700 kg zur Selbstbedienung. Für Leichtboote stehen zusätzlich Handwagen zur Verfügung.

Bis voraussichtlich September 2018 besteht wegen Großrevision ein besonderes Reglement.

Tel.Nr: 0049(0)77619320,

Fax:0049(0)7761932436 oder

Tel-Nr: 0041628664400,

Fax: 0041628664436

 

Blatt Nr. 134 / km 266.60

Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt

links, Kahnrampe mit Seilzug und Rollenbahn für Boote L=12,00 m, B=3,00 m, 1.500 kg.

Die Transporte werden vom Kraftwerksunternehmen durchgeführt, Voranmeldung min. 1 Arbeitstag vorher

Tel-Nr: 0049(0)7623750520,

Fax: 0049(0)7623750529 oder

Tel-Nr: 0041618559320,

Fax: 0041618559329.

Paralleler Transportweg mit Ein- und Auswasserungsstellen für Leichtboote. Handwagen steht bereit.

 

Blatt Nr. 134 / km 270.70

Kraftwerk Rheinfelden

links, Kahnrampe für Boote bis L=10,0 m, B=2,0 m, H=2,4 m und 5.000 kg.

Die Transporte werden vom Kraftwerksunternehmen durchgeführt. Voranmeldung mindestens 1 Arbeitstag (Montag bis Freitag)

Tel-Nr: 0049(0)7623926650 oder

Fax: 0049(0)7623926691.

Leichtboote können mit bereitstehenden Handwagen in Selbstbedienung übergesetzt werden. Der Wagen befindet sich im Unterwasser bei der Einwasserungsstelle.

 

Blatt Nr. 134 / km 272.70

Gefahrenstelle Brücke Rheinfelden - eingestaute Flussenge mit Presswasser

rechter Arm mittleres Joch starke Turbulenzen - Kentergefahr. Mit Leichtbooten erstes

Joch rechts oder links der Insel fahren.

 

Blatt Nr. 134 bis 138 / km 272.70 bis 293

Fahrverbot  für die Kleinschifffahrt bei Hochwasser

Fahrverbot für die Kleinschifffahrt bei Hochwasser auf der Strecke von der

Straßenbrücke Rheinfelden bis Landesgrenze Basel / Weil Rhein. Beginnend

mit Erreichen des Wasserstandes von 7,90 m beim Pegel Rheinhalle.

Info über die Revierzentale Basel Tel. 0041616399530 oder über das Internet:

www.port-of-switzerland.ch

Telefonische Anfrage Pegel Basel Rheinhalle 0041616910567

Blatt Nr. 136

Sperrung/Einschränkung Schifffahrt

Der Wasserfahrverein Muttenz führt vom 12.08. – 13.08.2023 ein Wettfahren durch.

Die Kleinschifffahrt und die lokale Fahrgastschifffahrt werden angewiesen beim Passie-ren des Wettkampfbereichs Sog- und Wellenschlag zu vermeiden und genügend Ab-stand zu den Wettkampfteilnehmern zu halten.

Bei Fragen zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt steht die Polizei Basel-Landschaft, Abteilung Kleinschifffahrt (061 553 39 20) zur Verfügung.

Blatt Nr. 137A / km 286 – km 288

Sperrung/Einschränkung Schifffahrt

Vom 02.09. – 03.09.2023 findet in Basel das erste Eidgenössische
Weidlingswettfahren statt.

Einschränkungen Kleinschifffahrt:

Die Kleinschifffahrt wird nicht gesperrt. Hingegen gelten folgende Einschränkungen:

Die Berg- und die Talfahrt muss durch das linksrheinische Brückenjoch der Wett-steinbrücke (Seite Münster Grossbasel) erfolgen.
Dazu darf das Signal „Durchfahrt verboten“ in der Talfahrt missachtet werden.
Die Einschränkungen gelten während der Sperrzeiten auf der ganzen Strecke zwischen der Münsterfähre oberhalb der Mittleren Rheinbrücke (Rhein-km 166,26 und der St. Albanfähre (Rhein-km 165,60) oberhalb der Wettsteinbrücke. Dabei ist jeglicher schädli-cher Sog und Wellenschlag zu vermeiden.

Die Rotlichter an der Dreirosenbrücke und beim unteren Schleusenvorhafen Birsfelden gelten während der gesperrten Zeit beim Wettfahren nicht für die Kleinschifffahrt und dürfen missachtet werden.

Bei Fragen zu den Einschränkungen für die Kleinschifffahrt wenden Sie sich bitte direkt an die Rheinpolizei Basel-Stadt, Tel.: +41 61 681 03 88.

 

 
 

Blatt Nr. 71A / km 1.50 – km 15.00

Befahren der Reuss im Kanton Luzern

Fahrten der Pontoniere und Wasserfahrer auf der Reuss mit militärisch immatrikulierten Schiffen bedürfen keiner kantonalen Bewilligung. Die Fahrten sind im VV_Admin_AT anzumelden.

Im weiteren gilt die Verordnung über die Schifffahrt des Kanton Luzern Art 5 Ausübung der Schiffahrt.

 

Blatt Nr. 72 / km 4.30

Wehr Rathausen:

Falls die Planung eine Durchfahrt des Wehres Rathausen vorsieht ist zwingend frühzeitig mit den Zentralschweizerischen Kraftwerke AG in Kontakt zu treten. Das Kraftwerk verfügt über keine Schiffstransportanlage.

Es wird empfohlen eine Einwasserungsstelle unterhalb des Wehrs Perlen zu erkunden.

Das Wehr Rathausen kann grundsätzlich durchfahren werden. Eine Erkundung vor der Durchfahrt ist vorzunehmen. 

Kontakt:
Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW)
Stefan Egli, EPB
Postfach
6002 Luzern
Tel: +41 41 249 52 59
Tel: +41 79 363 81 83

Mail: stefan.egli@ckw.ch

 

Blatt Nr. 72 / km 9.20

Wehr Perlen:

Falls die Planung eine Durchfahrt des Wehres Perlen vorsieht ist zwingend frühzeitig mit der Papierfabrik Perlen AG in Kontakt zu treten. Das Kraftwerk verfügt über keine Schiffstransportanlage.

Es wird empfohlen eine Einwasserungsstelle unterhalb des Wehrs Perlen zu erkunden. 

Das Wehr Perlen kann grundsätzlich durchfahren werden. Eine Erkundung vor der Durchfahrt ist vorzunehmen. 

Kontakt:
Papierfabrik Perlen AG
Hasan Huremociv
Leiter Elektroservice und Installationen
Perlenring 1
6035 Perlen
Tel: +41 41 455 84 62
Tel: +41 79 796 27 87

Mail:hasan.huremovic@perlen.ch

Blatt Nr. 74 - 81 / km 15.00 bis km 72.20

Schifffahrt auf der Reuss im Kanton Aargau

Die Verordung über die Schiffahrt im Kanton Aargau ist zu beachten.

 

Blatt Nr. 74 – 78B / km 15.00 bis km 45.20

Schifffahrt auf der Reuss zwische Jonen und dem Kraftwerk Bremgarten-Bruggmühle

Das Fahren mit Schiffen jeder Art ist auf der Reuss zwischen der Kantonsgrenze Jonen und der Einmündung des Unterwasserkanals des Kraftwerk Bremgarten-Bruggmühle vom 1. November bis 15. März, eingeschlossen die westlich des Flachsees verlaufende, rund 25m breite Fahrrinne.

 

Blatt Nr. 77 / km 38.50 bis km 40.30

Schifffahrt ab Reussbrücke Rottenschwil - Unterlunkhofen

Auf der Reuss gilt ein generelles Verbot für Motorboote. Im Flachsee (Wasservogel-Reservat) ist die Schifffahrt ab der Reussbrücke – Unterlunkhofen vom 01. November – 15. März untersagt. In der übrigen Zeit ist die Durchfahrt in einem Abstand bis max. 25m vom linken Ufer erlaubt.

Departement
Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Landschaft und Gewässer 

 

 


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