Vordienstliche EKF-Ausbildung (VDE)
Sind Sie an der Ausbildung zum Funkaufklärer mit besonderen Funktionen interessiert? Dann melden Sie sich für die vordienstliche EKF-Ausbildung an. Dies erhöht Ihre Chance einen der wenigen Ausbildungsplätze zu erhalten.

Der Funkaufklärer gehört zu einer kleinen Gruppe von militärischen Spezialisten, die ihre Aufklärungsobjekte nicht im Gelände, sondern im weltweiten elektromagnetischen Spektrum suchen und überwachen. Durch das Erfassen und Auswerten von elektromagnetischen Ausstrahlungen ausländischer Telekommunikationssysteme helfen die Funkspezialisten mit, sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen zugunsten der politischen und militärischen Führung der Schweiz sowie für andere Stellen des Bundes zu gewinnen.
Die vordienstliche EKF-Ausbildung umfasst die Ausbildung für den Einsteigerausweis für Funkamateure (HB3) und wird mit der offiziellen BAKOM-Prüfung abgeschlossen. Hinzu kommen erweiterte Kenntnisse im Bereich Wellenausbreitung, Signal- und Modulationsarten und Antennentechnik, welche im Fernstudium erworben werden.

Mitbringen sollten Sie eine positive Grundhaltung der Schweiz und der Armee gegenüber, einen einwandfreien Leumund sowie Interesse an der Technik und Informatik.
Die Kosten für diesen Kurs werden durch die Armee übernommen. Als Reisekostenentschädigung erhalten die Kursteilnehmer – für die obligatorischen Kurstage – eine Halbtageskarte.
--> Unsere Empfehlung für Kursteilnehmer mit grösserer Distanz zum Kursort: Kauf einer Tageskarte bei Ihrer Wohngemeinde.
WICHTIG: Die vordienstliche EKF-Ausbildung kann nur absolviert werden, wenn die BAKOM-Prüfung vor dem RS-Start liegt. Ist dies nicht der Fall, werden Sie nicht zur Ausbildung zugelassen. In diesem Fall können Sie in der Rekrutenschule Ihr Interesse an der Ausbildung zum Funkaufklärer bekunden.
Die Kursdaten/Termine der vordienstlichen EKF-Ausbildung finden Sie hier (bitte Link anklicken).
Zulassungsbestimmungen
Verordnung über die vordienstliche Ausbildung (VAusb) Nr. 512.15
vom 26. November 2003 (Stand am 01.Januar 2020)
Artikel 3, Absatz 1
Zu den Ausbildungskursen können Schweizerinnen und Schweizer ab dem Jahr, in dem sie das 15. Altersjahr vollenden, bis zum Eintritt in die Rekrutenschule zugelassen werden.
Downloadliste
Flyer
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Flyer
PDF, 2 Seite[n], 675 KB
Anmeldung
Winterkurs 2023/2024: 22.09.2023
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich per E-Mail an folgende Stellen wenden:
Anmeldung, Zulassung und Rekrutenschule: EKF Schulen 64
Inhalte der Ausbildung, Termine, Prüfungen: ILT-Schule