Interesse an einer Milizfunktion im Fachstab MIKA
Im Rahmen der Lehrgänge der Schweizer Armee sucht das Kommando Management-, Informations- und Kommunikationsausbildung laufend talentierte Milizangehörige, die Erfahrung oder Affinität in den Bereichen Kommunikation, Journalismus/Medien, Audio-Video-Technik, oder militärisches Management besitzen.
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Ansprechperson

Kommunikationsausbildung, Nachwuchs: Kommunikations- und Medientrainer
Olaf Gugger
+41 58 464 76 86
Dokumente / Links
Dauer der Ausbildungsdienstpflicht
Artikel 47 der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP) regelt die Ausbildungsdienstpflicht für sämtliche Grade.
Angehörige der Armee mit Mannschaftsgraden (Soldaten und Gefreite), die ihre Rekrutenschule nach dem 1. Januar 2018 absolviert haben, leisten während der Dauer der Militärdienstpflicht längstens 3 Tage Rekrutierung, 124 Tage Rekrutenschule, 6 Wiederholungskurse zu 19 Tagen sowie 4 Tage für Vorbereitungs- und Entlassungsarbeiten.
Leisten sie andere, längere oder kürzere Dienstleistungen, so beträgt die Ausbildungsdienstpflicht 245 Diensttage, für Grenadiere oder in Spezialkräfte-Funktionen 280 Diensttage.
Für Unteroffiziere und höhere Unteroffiziere beträgt die Gesamtdienstleistungspflicht:
a) Wachtmeister: 440 Tage (als Grenadier oder in Spezialkräfte-Funktionen: 475 Tage, als Fallschirmaufklärer: 865 Tage);
b) Oberwachtmeister: 450 Tage (als Grenadier oder in Spezialkräfte-Funktionen: 485 Tage, als Fallschirmaufklärer: 865 Tage);
c) Feldweibel: 510 Tage (als Grenadier, Fallschirmaufklärer oder in Spezialkräfte-Funktionen: 545 Tage);
d) Hauptfeldweibel und Fourier: 650 Tage (als Grenadier und Fallschirmaufklärer: 685 Tage);
e) Adjutant Unteroffizier: 680 Tage;
Subalternoffiziere (Leutnant und Oberleutnant) leisten 680 Tage Ausbildungsdienst (als Grenadier oder in Spezialkräfte-Funktionen: 715 Tage).
Stabsadjutanten, Hauptadjutanten, Chefadjutanten, Hauptleute und Stabsoffiziere, für die Folgendes zutrifft, leisten nachstehenden Ausbildungsdienst:
a) Es ist keine Weiterausbildung zu einem höheren Grad vorgesehen: ab ihrer letzten Beförderung höchstens 240 Tage; nach 120 Tagen Ausbildungsdienst kann von einem Aufgebot abgesehen werden.
b) Es ist eine Weiterausbildung für die Übernahme einer neuen Funktion in demselben Grad vorgesehen: ab Übernahme der neuen Funktion höchstens 240 Tage; nach 120 Tagen Ausbildungsdienst kann von einem Aufgebot abgesehen werden.
Für Angehörige der Armee, die ihre Rekrutenschule vor dem 01. Januar 2018 absolviert haben, sind in Artikel 109 VMDP die Ausnahmen formuliert.
Weitere Infos
Murmattweg 6
CH - 6000 Luzern 30
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